Einstweilige Verfügung gegen Michael Blume wegen Tweets über „Achse des Guten“ - WELT
WELTGo!
Journalismus neu erleben und produktiver werden
Ihr Assistent Journalismus neu erleben und produktiver werden
WELTGO! ENTDECKEN
  1. Home
  2. Politik
  3. Deutschland
  4. Einstweilige Verfügung gegen Michael Blume wegen Tweets über „Achse des Guten“

Deutschland Baden-Württemberg

Antisemitismus-Beauftragtem werden Aussagen über „Achse des Guten“ verboten

Autor Justiz und Rechtspolitik
Michael Blume, Antisemitismusbeauftragter des Landes Baden-Württemberg – “Über dieses Portal schon oft persönlich verhöhnt, ja angegriffen worden“ Michael Blume, Antisemitismusbeauftragter des Landes Baden-Württemberg – “Über dieses Portal schon oft persönlich verhöhnt, ja angegriffen worden“
Michael Blume ist der Antisemitismusbeauftragter des Landes Baden-Württemberg
Quelle: dpa/Stefan Puchner
Hier können Sie unsere WELT-Podcasts hören
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.
Auf dem Blog „Achse des Guten“ schreibt unter anderem der umstrittene Finanzwissenschaftler Stefan Homburg. Das sorgte für Ärger, und in diese Gemengelage hinein äußerte sich auch noch der Antisemitismus-Beauftragte von Baden-Württemberg – auf womöglich in Teilen rechtswidrige Weise.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat eine einstweilige Anordnung wegen Äußerungen des baden-württembergischen Antisemitismusbeauftragten Michael Blume zum politischen Autorenblog „Achse des Guten“ erlassen. Dieser wird unter anderem von WELT-Kolumnist Henryk M. Broder herausgegeben. Blume hatte im Juni öffentlich eine Entscheidung von Audi begrüßt, keine Anzeigen mehr auf dem Blog zu schalten, und dabei unter anderem Autoren „rassistische & demokratiefeindliche Positionen“ vorgeworfen. Dort Anzeigen zu schalten, finanziere „Verschwörungsmythen“, dies müsse „dringend ein Ende haben“.

An dieser Stelle finden Sie Inhalte aus Twitter
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

Vorangegangen war ein Tweet des anonymen Accounts @Wahnsager, der knapp drei Wochen zuvor Audi dafür kritisiert hatte, auf dem Portal Werbung zu schalten – „im Umfeld des Lügners, Impfgegners und Coronaverharmlosers #Homburg“.

An dieser Stelle finden Sie Inhalte aus Twitter
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

Wiederum kurz zuvor war bei der „Achse des Guten“ ein Gastbeitrag erschienen, in dem der Finanzwissenschaftler Stefan Homburg eine aktuelle Stellungnahme des Corona-Expertenrats kritisiert hatte. Darauf bezieht sich offenbar dieser Tweet. Homburg war bis zur Corona-Pandemie als Direktor des Instituts für Öffentliche Finanzen der Universität Hannover vor allem in Fachkreisen bekannt. Mit oftmals höchst kontroversen Äußerungen zum Pandemie-Management (u.a. „Sklaven-Masken“, „Das hier IST 1933“, „Bundeskristallnacht“) hatte er sich zusehends in die öffentliche Kritik und ins berufliche Abseits manövriert und war am 1. April 2021 in den vorzeitigen Ruhestand eingetreten.

Dem Boykottaufruf schlossen sich weitere Accounts an. Audi selbst antwortete mit einem Tweet, der sich für den Hinweis bedankte und erläuterte, dass Werbeanzeigen des Unternehmens automatisch ausgespielt würden; man werde den Fall aber prüfen „und unsere Blacklist entsprechend überarbeiten.“

Am 29. Juni berichtete „Achse des Guten“, dass ihr Anzeigen-Mediapartner Taboola auf Veranlassung eines anonym bleibenden „Premiumkunden“ sämtliche Anzeigen auf der Seite storniert habe, was ihre wirtschaftliche Existenz gefährde. Die gleichfalls veröffentlichte E-Mail-Korrespondenz mit Taboola und Audi legt nahe, dass es sich bei dem Premiumkunden um Audi beziehungsweise die Konzernmutter VW handelt.

Darauf wiederum reagierte der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte Michael Blume mit dem eingangs zitierten Tweet. Auf eine diesbezügliche Abmahnung durch „Achse des Guten“ antwortete Blume Anfang Juli mit einer Reihe von Tweets, in denen es unter anderem heißt:

„Wieder versucht ein szenebekannter Rechts-Anwalt im Auftrag einer GmbH mich mit einer schlampig zusammengeleimten, hastig an die Mailadresse der Pressestelle übersandten SLAPP-Erklärung zum Schweigen zu bringen.“ Zudem schrieb er: „Selbstverständlich werden wir uns nicht einschüchtern und nicht einmal von unserer Arbeit ablenken lassen, sondern auch Öffentlichkeit und Parlament über den andauernden Rechtsmissbrauch durch SLAPP-Methoden informieren.“

An dieser Stelle finden Sie Inhalte aus Twitter
Um eingebettete Inhalte anzuzeigen, ist deine widerrufliche Einwilligung in die Übermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig, da die Anbieter der eingebetteten Inhalte als Drittanbieter diese Einwilligung verlangen [In diesem Zusammenhang können auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert werden, auch außerhalb des EWR]. Indem du den Schalter auf „an“ stellst, stimmst du diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch deine Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Mehr Informationen dazu findest du hier. Du kannst deine Einwilligung jederzeit über den Schalter und über Privatsphäre am Seitenende widerrufen.

SLAPP steht für „Strategic Lawsuits against Public Participation” und wird als abwertender Begriff für zu Einschüchterungszwecken erhobene Abmahnungen und Klagen gebraucht, mit denen vermeintlich legitime öffentliche Kritik unterdrückt werden soll.

Für legitim hält das Verwaltungsgericht Stuttgart Blumes Tweets aber keineswegs. Mit einem Beschluss von Donnerstag, der WELT vorliegt, untersagt das Gericht ihm den Äußerungsteil „Die Finanzierung von Verschwörungsmythen durch die Wirtschaft muss dringend ein Ende haben.“ Diese Aussage ziele darauf ab, potenzielle Werbekunden zu verschrecken. Damit „ermöglicht und fördert“ Blume nach Ansicht des Gerichts „unter spezifischer Inanspruchnahme der Autorität seines Amts konkrete Schritte gegen die Antragstellerin.“

„Es ist politisch unklug, sich ohne Maske auf dem Oktoberfest ablichten zu lassen“

Das Oktoberfest ist in vollem Gange und wir sehen viele Politiker ohne Maske in bester Feierlaune daran teilnehmen – zu Recht. Nur wird zeitgleich über eine Verschärfung der Maßnahmen, etwa eine Maskenpflicht im Fernverkehr, diskutiert. Virologe Stöhr spricht von einer „gewissen Diskrepanz“.

Quelle: WELT

Anzeige

Eine solche unmittelbare Einmischung in das von der Berufs- und Pressefreiheit sowie dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht geschützte Werbegeschäft eines Mediums sei vom Auftrag und den Befugnissen des Antisemitismusbeauftragten nicht gedeckt. Auch die Aussage „Viele Autoren vertreten rassistische & demokratiefeindliche Positionen“ hält das Gericht für rechtswidrig.

Andere Aussagen sind rechtens

Zulässig sei es hingegen, dass Blume Homburg als „Verschwörungsmythologen“ bezeichnet. Dass dessen Äußerungen zur Pandemie verschwörungstheoretische und antisemitische Züge trügen, sei glaubhaft; dementsprechend dürfe er die Entscheidung von Audi zum Ende der Werbepartnerschaft aufgrund von Homburgs Beiträgen „begrüßen“.

Ebenfalls zulässig, weil sachlich zutreffend, sei die Aussage, der Zentralrat der Juden, Blume selbst und seine Familie seien auf der „Achse des Guten“ „oft persönlich verhöhnt, ja angegriffen worden“ seien. Tatsächlich heißt es dort in verschiedenen Beiträgen unter anderem, Blume sei „ein dilettierender, wichtigtuerischer Amateur, der sich selbst bewundert“, und „Josef Schuster (der Präsident des Zentralrats der Juden, d. Red.) und Kompagnons sind nicht die Sprecher der Juden in Deutschland, sondern von der Bundesregierung bezahlte Funktionäre zum Vortäuschen eines aktiven jüdischen Lebens, das sie selbst unterdrücken.“

Der Rechtsanwalt der „Achse des Guten“, Joachim Steinhöfel, kommentiert die Entscheidung gegenüber WELT: „Wenn dem umstrittenen Antisemitismusbeauftragten Baden-Württembergs gerichtlich mehrfacher Verfassungsbruch, ein Vorgehen ohne Ermächtigungsgrundlage und Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot attestiert werden, ist das geeignet, das Ansehen des Bundeslandes zu beschädigen.“ Es stelle sich „mit gewisser Dringlichkeit die Frage, ob Herr Dr. Blume noch für sein Amt geeignet ist.“

Rechtliche Schritte laufen im Übrigen auch gegen Taboola. Dem Vernehmen nach soll der Anzeigen-Medienpartner angeboten haben, die Kündigung des Vertrags zu revidieren und Werbeanzeigen künftig wieder auszuspielen.

Mehr aus dem Web
Neues aus der Redaktion
Auch interessant