„Sicher bezahlen“ bei Kleinanzeigen: Vorsicht vor dreister Betrugsmasche
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„Sicher bezahlen“-Button: Vorsicht vor dieser dreisten Betrugsmasche auf Kleinanzeigen

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Das Bundeskriminalamt warnt Verbraucher vor einer neuen Betrugsmasche auf Kleinanzeigen. Die Täter und Täterinnen gehen nach demselben Schema vor.

Heidelberg – Kleinanzeigen (früher bekannt unter Ebay Kleinanzeigen) ist das größte Online-Kleinanzeigen-Portal in Deutschland. Laut eigenen Angaben bieten monatlich rund 30 Millionen Menschen gebrauchte Gegenstände auf der Plattform an, um diese schnell und zuverlässig zu verkaufen. Doch der Erfolg zieht auch Betrüger an. Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Käufer oder Verkäufer Opfer eines Betrugs geworden sind. Eine neue Masche tritt jetzt im Zusammenhang mit Verkäufen von Kleinanzeigen auf.

Betrugsmasche auf Kleinanzeigen: Verkäuferin möchte auf neuen Trick aufmerksam machen

Eine Nutzerin ist fast in die Falle der Betrüger getappt. Gerade noch rechtzeitig wurde sie auf die Betrugsmasche von Kriminellen aufmerksam. Jetzt möchte die 47-Jährige vor dem fiesen Trick warnen. „Ich bin schon sehr lange bei Kleinanzeigen und hatte noch nie Probleme, etwas zu verkaufen oder zu kaufen. Meistens verkaufe ich meine Sachen über das PayPal-Bezahl-System“, schildert Nadine Grimm bei rtl.de.

Die Online-Plattform Kleinanzeigen bietet über ihre „Sicher bezahlen“-Funktion Käuferschutz.
Um die Verkäufe auf Kleinanzeigen (vormals Ebay Kleinanzeigen) sicherer zu machen, führten die Betreiber die „Sicher bezahlen“-Funktion ein. Doch genau die machen sich Betrüger zunutze.   © Rüdiger Wölk/Imago

Als sie das Lego-Haus ihrer Tochter inseriert hatte, wurde sie fast Opfer eines Betrugs. Die 47-jährige Lehrerin wunderte sich gleich, dass nur zwei Sekunden später schon die erste Anfrage bei ihr ankam. Ihre Skepsis warf sie jedoch über den Haufen. Denn die interessierte Käuferin nannte sogar ihre Adresse, und das Profil existierte schon seit Jahren.

Betrug auf eBay Kleinanzeigen: So läuft die neue Masche ab

„Die Interessentin und ich waren uns schnell einig, und sie fragte nach meiner E-Mail-Adresse, um zu bezahlen. Ich ging davon aus, dass die Dame mir via PayPal den Betrag überweisen wollte, da ich das in meiner Anzeige auch angeboten hatte“, erzählt Grimm. Dann habe ihr die Dame geschrieben, dass sie bereits über die „Sicher bezahlen“-Funktion gezahlt hätte. Um das Geld zu erhalten, solle Grimm eine E-Mail bestätigen, die angeblich von Kleinanzeigen selbst käme. Da kurz darauf dann tatsächlich die besagte E-Mail bei ihr ankam, schöpfte die Heidelbergerin zunächst keinen Verdacht.

„Da mir ja die Vorgangsweise bei dieser Bezahlung noch nicht bekannt war, habe ich auf den Link geklickt und mich gewundert, dass ich zur Verifizierung meiner Kreditkarte angeben soll. Die Dame machte mir dann Druck und meinte, sie würde nicht noch mal bezahlen wollen, und ich solle nun den Empfang bestätigen“, so Grimm. Der Link führte sie auf eine Seite, die täuschend echt gewirkt haben soll.

„Doch gerade als ich meine Kreditkartendaten eingegeben hatte, bekam ich zum Glück eine echte E-Mail von der Plattform, in der ich von der Käuferin gewarnt wurde. So konnte ich schnell meine Kreditkarte sperren lassen“, erzählt die 47-Jährige erleichtert. Nach diesem Vorfall will sie andere Nutzer vor dieser Phishing-Attacke warnen.

Kleinanzeigen-Betrug: Unternehmen selbst warnt vor neuer Masche

Die Betrugsmasche ist den Verantwortlichen bei Kleinanzeigen bereits bekannt. Sprecher Pierre Du Bois erklärt rtl.de gegenüber, dass es sich bei der Betrügermasche „um eine vergleichsweise junge Masche“ handle. Die Plattform selbst habe bereits wiederholt vor der dreisten Taktik der Betrüger gewarnt.

Es existiert tatsächlich ein Bezahlsystem namens „Sicher bezahlen“ bei Kleinanzeigen. Hierbei muss der Verkäufer jedoch nicht aktiv werden oder einem Link folgen. Nutzer sollten im Gedächtnis behalten, dass bei Nutzung der Funktion „Sicher bezahlen“, das Teilen sensibler Informationen wie Rufnummer, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung nicht erforderlich ist. „Ein wesentlicher Vorteil von ‘Sicher bezahlen’ liegt darin, dass die andere Partei diese Daten aufgrund des Treuhandprinzips nicht erhält“, warnt Du Bois.

Darauf sollten Verkäufer bei eBay Kleinanzeigen achten:

  • Nutzer sollten niemals auf Links in SMS oder Messenger-Nachrichten klicken. Unabhängig von der Plattform handelte es sich hierbei meist um Betrug
  • Vor Eingabe von Zahlungsdaten sollten Nutzer unbedingt prüfen, wo sie diese Daten eingeben und ob die Übermittlung über eine gesicherte Verbindung (https://…) erfolgt

Unternehmens-Sprecher über Zahlung mit Kreditkarte: „Ausnahmslos Betrugsversuche“

Der direkte Empfang von Zahlungen mittels Kreditkarte sei grundsätzlich nicht möglich. Laut Du Bois sollten Betroffene auf entsprechende Abfragen daher auf keinen Fall eingehen. „Es handelt sich ausnahmslos um Betrugsversuche“, erklärt er.

Um die Plattform noch sicherer zu gestalten, wurde im September 2021 die SMS-Verifizierung, bei der Nutzer ihre Rufnummer bei der Registrierung verifizieren müssen, eingeführt. Diese stellt eine weitere Hürde für Betrüger dar. Trotzdem finden Betrüger immer neue Tricks, um an persönliche Zahlungsinformationen zu gelangen oder Identitätsdiebstahl zu begehen. Daher sollten Nutzer stets aufmerksam sein, um sich vor dem Betrug zu schützen.

Betrug auf Kleinanzeigen: Bundeskriminalamt bestätigt weitere Fälle

Die Bayerische Polizei hat im Zusammenhang mit der Betrugsmasche folgende Verhaltensweisen herausgegeben:

  • Klicken Sie nicht auf die übersendeten Links.
  • Geben Sie keine persönlichen oder vertraulichen Daten (z.B. Passwörter, Transaktionsnummern) heraus.
  • Lassen Sie Ihre Karte oder den Bank-Account im Bedarfsfall sofort sperren.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei.
  • Informieren Sie das Verkaufsportal.

Auch das Bundeskriminalamt (BKA) bestätigte rtl.de gegenüber, dass es sich bei dem Betrug, dem die Heidelbergerin fast zum Opfer gefallen ist, um keinen Einzelfall handelt. „Dem Bundeskriminalamt ist der beschriebene Modus Operandi grundsätzlich bekannt, diesbezügliche Ermittlungsverfahren werden von den örtlich zuständigen Landespolizeidienststellen bearbeitet“, erklärte ein Behördensprecher. (rrm)

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