Bildungsangebote – Akademisches Gymnasium Wien

Bildungsangebote

Bildungsschwerpunkte

Die lange humanistische und liberale Tradition des Akademischen Gymnasiums ist im heutigen Bildungsziel der Schule noch immer lebendig. Dieses besteht darin, mit Hilfe einer zeitgemäßen Pädagogik Absolvent/innen heranzubilden, die sich im Rahmen des allgemein bildenden Fächerkanons mit den eigenen Interessen und Begabungen grundlegend auseinandergesetzt und verantwortungsvolles Handeln entwickelt haben, die erworbenes Wissen kritisch reflektieren und selbstbewusst ihre Meinung vertreten können.

Einen besonderen Schwerpunkt bildet das Sprachmodell, das den Schüler/innen ermöglicht drei Fremdsprachen (zwei lebende Fremdsprachen und Latein) bereits in der Unterstufe zu lernen. Dieses Programm unterscheidet das Akademische Gymnasium Wien auch von anderen Schulen. Dennoch haben in diesem Konzept alle Fächer ihren Platz und ihre Bedeutung: die Sprachen ebenso wie die Naturwissenschaften, die Künste ebenso wie die Geisteswissenschaften und der Sport. Dass diese Balance gelingt, zeigt die beeindruckende Vielfalt der Studienrichtungen, die von den Schülerinnen und Schülern des Akademischen Gymnasiums nach der Matura gewählt werden.

Sprachenangebot

    • Englisch oder Französisch ab der 1. Klasse
    • Latein ab der 2. Klasse
    • 2. lebende Fremdsprache (Französisch oder Englisch) ab der 3. Klasse als Pflichtgegenstand,
      Altgriechisch ab der 5. Klasse (statt der 2. lebenden Fremdsprache)
    • Spanisch, Italienisch, Russisch oder Chinesisch (als Prüfungsgegenstand bei der mündlichen Reifeprüfung wählbar) ab der 6. Klasse (als Wahlpflichtgegenstand)
    • Bilinguales Unterrichtsprojekt FIPS ab der 1. Klasse (Français intégré aux projets du secondaire = Französisch als Arbeitssprache in Unterrichtsprojekten)
  •  

Besonderheiten

    • Ethik als alternativer Pflichtgegenstand (1. – 8. Klassen)
    • Lernen lernen in den 2. Klassen
    • Berufsorientierung in den 3. und 4. Klassen
    • 18plus Berufs- und Studienchecker in den 7. und 8. Klassen
    • eLearning, Lernplattform Moodle
    • Peer Mediation
    • Ersthelfer/Schulsanitäter
    • Disziplinarkomitee
  •  

Unverbindliche Übungen

Jährlich wechselnde Angebote, zum Beispiel:

    • Chor / Schulorchester / Schulband
    • Bildnerisches Gestalten / Fotografie und Video
    • Fußball / Ballspiele / Volleyball  
    • Biologische Übungen
    • DaF/DaZ
    • Leseförderung
    • Sprachwettbewerbe   
    • Latein-Olympiade
    • Schach
    • Chinesisch
    • Muttersprachlicher Unterricht
  •  

Aktivitäten

    • Teilnahme an Wettbewerben (Volley-, Basketball, Schach, Chor) und Olympiaden (Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Mathematik, Philosophie, Physik, Chemie)
    • Schüler/innenaustausch / Sprachaufenthalte im Ausland
    • Intensivsprachwochen in der Schule
    • Schikurse / Sportwochen
    • Projektwochen (u.a. zum Sozialen Lernen)
    • Kulturreisen (z. Bsp. nach Griechenland)
    • Projekt „Umgeschult am 28. April 1938“
    • Peacecamp
    • Kooperationen mit Universitäten (z.B. Sparkling Science Projekte, „Uni trifft Schule“)
    • Unterrichtsprojekte
    • Künstlerische Workshops
    • Medienprojekte
    • Schulkonzerte / Chorauftritte in und außerhalb der Schule
    • Theateraufführungen, Lesungen
    • Ausstellungen
    • Sportfeste
    • Feste und Feiern

 

Weitere Angebote am AkG

„Lernen lernen” – für alle zweiten Klassen des AkG ist folgendermaßen organisiert

Patenklassen

Soziales Lernen innerhalb der Schüler/innengemeinschaft ist ein wichtiger Aspekt des Schullebens. Es ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung eines positiven Klimas, das von einem respektvollen Umgang miteinander geprägt ist. In diesem Zusammenhang ist das seit Jahren erfolgreiche Konzept der Patenklasse zu sehen: Die neuen Schüler/innen der 1. Klassen werden „Patenkinder“ einer 5. Klasse und werden von dieser in die Schulgemeinschaft eingeführt und begleitet.

 

Berufsorientierung in den 3. und 4. Klassen

In den 3. und 4. Klassen werden von den Klassenvorständen und Klassenlehrer/innen Projekte und Workshops organisiert, um die Schüler/innen zur passenden Schul- oder Berufswahl nach der 4. Klasse anzuleiten.

Berufs- und Studienberatung in den 7. und 8. Klassen

Das Projekt „18plus – Berufs- und Studienchecker“ in der 7. und 8. Klasse unterstützt die Schüler/innen, die Ausbildungs- und Studienwahl ihren Neigungen und Fähigkeiten anzupassen. Nähere Informationen auf www.18plus.at

 

Projekt „Umgeschult“

Am 28. April 1938 wurden die jüdischen Schüler des Akademischen Gymnasiums „umgeschult“. Dies bedeutete, dass ca. 43 % der Schüler und drei Lehrer die Schule verlassen mussten, weil sie Juden waren oder jüdische Vorfahren hatten. Anlässlich der 60. Wiederkehr dieses Tages im Jahre 1998 wurde das fächerübergreifende Projekt „Umgeschult am 28.April 1938“ ins Leben gerufen. Es wird seither jährlich durchgeführt. Ziel ist, an die Ereignisse des Jahres 1938 zu erinnern und den damals aus dem Akademischen Gymnasium vertriebenen Kindern und Lehrern ein Andenken zu setzen.

Jedes Jahr wird ein anderer thematischer Schwerpunkt zum Thema Holocaust mit den Schüler/innen in den Fächern Bildnerische Erziehung, Biologie, Deutsch, Geschichte, Musikerziehung und Religion erarbeitet und bei der jährlich stattfindenden Gedenkfeier am 28.April vorgestellt.

Die Vermittlung des Holocaust ist eine große Herausforderung. Der erste institutionelle Ort, an dem Erinnerungsarbeit stattfinden kann, ist die Schule. Das empathische Erinnern wird von den Lehrer/innen am Akademischen Gymnasium als wichtiger Beitrag zur humanistischen Bildung gesehen.

Die Dokumentation aller bisherigen Projekte und Gedenkfeiern ist auf der Homepage des Akademischen Gymnasiums zu finden.

1) Französisch als 1. lebende Fremdsprache

Schüler/innen, die Französisch als erste lebende Fremdsprache wählen, haben bereits in der 2. Klasse Latein und ab der 3. Klasse Englisch als Pflichtgegenstand.

    • Der Englischunterricht beginnt in der 3. Klasse als Pflichtgegenstand, in einem Alter, in dem Spontaneität und Kommunikationsfreude noch ungebrochen sind.
    • Den Kindern wird die Teilnahme an der englischsprachigen Jugendkultur ermöglicht.(Pop-Musik, Informatik)
    • Fremdspracheninitiative und humanistisches Schulprofil werden vereint: Der Lateinunterricht in der Unterstufe bleibt erhalten, in der 5. Klasse kann weiterhin Altgriechisch statt Englisch gewählt werden.

2) Englisch als 1. lebende Fremdsprache

Schüler/innen, die Englisch als erste lebende Fremdsprache wählen, haben bereits in der 2. Klasse Latein und ab der 3. Klasse Französisch als Pflichtgegenstand.

    • Der Französischunterricht beginnt bereits in der 3. Klasse als Pflichtgegenstand, in einem Alter, in dem Spontaneität und Kommunikationsfreude noch ungebrochen sind.
    • Der frühe Beginn und die erhöhte Gesamtstundenanzahl lassen erwarten, dass bei der Matura beide Fremdsprachen annähernd gleich gut praktiziert werden.
    • Fremdspracheninitiative und humanistisches Schulprofil werden vereint: Der Lateinunterricht in der Unterstufe bleibt erhalten, in der 5. Klasse kann weiterhin Altgriechisch statt Französisch gewählt werden.

3) Die Fremdsprachen

    • Französisch oder Englisch als 1. lebende Fremdsprache
    • Beginn des Lateinunterrichts in der 2. Klasse
    • Beginn der 2. lebenden Fremdsprache in der 3. Klasse als Pflichtgegenstand
    • Griechisch als Wahlmöglichkeit ab der 5. Klasse (statt der 2. lebenden Fremdsprache)
    • Spanisch, Italienisch, Russisch oder Chinesisch als Wahlpflichtgegenstand ab der 6. Klasse
    • Einführungsunterricht ins Chinesische ab der 1. Klasse (Unverbindliche Übung)
    • Schüleraustausch mit Frankreich, Auslandsaufenthalte, Fremdsprachenwochen
    • Einsatz der Fremdsprachen in Unterrichtsprojekten: Englisch z. B. bei internationalen Projekten, Französisch im Rahmen von FIPS (Français intégré aux projets du secondaire)

 

Die 5 Stunden der 2. lebenden Fremdsprache entstehen schulautonom durch Reduzierung der Pflichtgegenstände Deutsch, 1. lebende Fremdsprache, Latein und Mathematik.

Ziel aller Fremdspracheninitiativen ist es zu erreichen, dass die Schüler/innen wirklich in zwei Fremdsprachen kommunizieren und zu Themen arbeiten können (Fremdsprache als Arbeitssprache) Das Niveau der 2. Fremdsprache soll möglichst nahe an das der 1. lebenden Fremdsprache herangeführt werden.

Das Projekt FIPS

Französisch als Arbeitssprache an der AHS

Mit diesem Projekt wird das Ziel verfolgt, die französische Sprache in verschiedenen Unterrichtsfächern als Arbeitssprache einzubeziehen.

Das Projekt FIPS („FRANÇAIS INTÉGRÉ AUX PROJETS DANS LE SECONDAIRE“) ist Teil eines Gesamtkonzeptes, das mit der Volksschule beginnt (FIP – „FRANÇAIS INTÉGRÉ À L’ÉCOLE PRIMAIRE“) und in der AHS fortgeführt wird.

Vorrangiges Ziel dieses Projektes ist einerseits die Vermittlung einer hohen rezeptiven und produktiven Sprachkompetenz, die weit über den herkömmlichen Sprachunterricht hinausführt, andererseits soll ein vertiefter Einblick in die kulturellen Besonderheiten Frankreichs geboten werden, ohne gleichzeitig die Englisch-Ausbildung zu vernachlässigen. Diese angestrebte europäische Dimension der Bildung soll die Grundlage für völkerverbindendes Verständnis, Offenheit und größtmögliche Mobilität schaffen.

 

Organisation

Sekundarstufe I

Zur Durchführung des Programmes wird Französisch ab der 5. Schulstufe („Bilingualer Zweig“ der A-Klasse mit Französisch als erster lebender Fremdsprache) in zunehmendem Maße als Arbeitssprache eingesetzt. Dies kann in drei verschiedenen Formen stattfinden:

    • In kleineren Unterrichtseinheiten (Bühnenspiel, EDV),
    • in Projektform mit einer Dauer von 6 – 8 Wochen im Jahr (Geschichte oder Geographie, Musik, Bühnenspiel) oder
    • durch eine „Semaine francophone“ („Französische Woche“).

Dazu kommen die Vorbereitung auf DELF („Diplôme d’Études en Langue Française“), A 1 bis B1 und mindestens ein Aufenthalt in Frankreich.

Die sprachliche Umsetzung wird durch den Einsatz von muttersprachlichen Assistenzlehrer/innen in Zusammenarbeit mit dem/der Französisch- beziehungsweise dem/der Fachlehrer/in gewährleistet.

Sekundarstufe II

In der Oberstufe ist der Unterricht auf folgenden Aspekt hin orientiert:

Vorbereitung auf DELF B1, B2 und eventuell DALF C1 („Diplôme Approfondi de la Langue Française“). Dies sind vom französischen Staat international anerkannte Prüfungsdiplome für Nicht-Franzosen, wobei DALF als sprachliche Studienberechtigungsprüfung für das Studium an französischen Hochschulen gelten kann und lebenslang gültig bleiben.

 

Das Projekt FIPS wurde ab dem Schuljahr 2001/02 aufsteigend begonnen. Die Französisch – klassen werden dazu im Französischunterricht in zwei Gruppen geteilt, von denen eine als „Section Bilingue“ geführt wird. Sie ist für jene Schüler/innen gedacht, die bereits mit der französischen Sprache vertraut sind. Die andere Gruppe hingegen erhält Französischunterricht für Anfänger. Es wird jedoch Durchlässigkeit in beide Richtungen gewährleistet.

 

2018 wurde dem Akademischen Gymnasium das Label „FrancEducation“ des französischen Ministère de l’Europe et des Affaires étrangères verliehen. Damit gehört das Akademische Gymnasium zum internationalen Netzwerk der 285 „Label FrancEducation“ Schulen in 53 Ländern.

Der schulautonome Pflichtgegenstand ist für all jene Schüler/innen, die keinen anerkannten konfessionellen Religionsunterricht besuchen, verbindlich.

Ethikunterricht in der Unterstufe

In jedem Jahr sollen die 6 Leitthemen des Ethikunterrichts die Grundlage des Unterrichts bilden.

Stundentafeln

Pflichtgegenstand

Stunden pro Woche - 1. Klasse

Stunden pro Woche - 2. Klasse

Stunden pro Woche - 3. Klasse

Stunden pro Woche - 4. Klasse

Summe

Religion/Etik

2

2

2

 2

8

Deutsch

4*)

4

4

3

15

1. lebende Fremdsprache (Französisch/Englisch)

4

3

3

3

13

2. lebende Fremdsprache (Englisch/Französisch)

-

-

3

2*)

5

Latein

-

2

2*)

2

6

Geschichte und Politische Bildung

-

2

2

2

6

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

-

3

2

7

Mathematik

4

3*)

3

3

13

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

Biologie und Umweltbildung

2

2

-

3

7

Chemie

-

-

-

2

2

Physik

-

2

2

1

5

Musik

2

2

2

1

7

Kunst und Gestaltung

2

2

2

2

8

Technik und Design

2

2

-

-

4

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

Wochenstunden

29

31

32

32

124

*) zusätzlich eine (halbe) Übungs- bzw. Konversationsstunde (Teilnahme nicht verpflichtend)

Pflichtgegenstand

Stunden pro Woche 5. Klasse

Stunden pro Woche 6. Klasse

Stunden pro Woche 7. Klasse

Stunden pro Woche 8. Klasse

Summe

Religion / Ethik

2

2

2

2

8

Deutsch

3

3

3

3

12

1. lebende Fremdsprache (Französisch/Englisch)

3

3

3

3

12

Latein

3

3

3

3

12

Griechisch/2. lebende Fremdsprache (Englisch/Französisch) = Typenbildender Pflichtgegenstand

3

3

3

3

12

Geschichte und Politische Bildung

-

3

2

2

7

Geographie und wirtschaftliche Bildung

3

-

2

2

7

Mathematik

3

3

3

3

12

Biologie und Umweltbildung

2

2

-

2

6

Chemie

-

-

2

2

4

Physik

-

3

2

2

7

Psychologie und Philosophie

-

-

2

2

4

Informatik

2

-

-

-

2

Musik

1

2



3

Kunst und Gestaltung

1,5

1,5

3

MU oder KuG als alternativer Pflichtgegenstand

2

2

4

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

Wahpflichtgegenstände

6

6

Summe Pflichtgegenstände

Gesamtwochenstunden

29,5

30,5

31

33

124

130

Unterrichtsfächer-Regelunterricht

Wahlpflichtfächer

Schüler*innen – Bibliothek

Öffnungszeiten

Mo. – Fr.:   

9:45 – 10:00 Uhr 

Mo., Di., Do.: 

11:45 – 11:55 Uhr   

Mo.: 

7. – 9. Stunde 

Di.: 

6. Stunde 

Do.: 

7. Stunde 

Bibliotheksnews

Bibliotheksordnung

In der Schulbibliothek am AkG können Bücher sowohl in der Bibliothek genützt werden (Freihandbibliothek) als auch ausgeliehen werden (Leihbibliothek). Die Aufstellung der Bücher erfolgt zum einen in Abteilungen, die an den Regalen mit Etiketten vermerkt sind, zum anderen innerhalb der Abteilungen alphabetisch. 

  

Öffnungszeiten: 

Die Öffnungszeiten sind den Informationen im Schaukausten, auf der Homepage und auf Instagram (tiny-bibliothek_akg) zu entnehmen. 

Benutzte Bücher sind an den Ort zurückzustellen, von dem sie entnommen wurden. Die Stelle mit entlehnten Büchern ist durch ein Lesezeichen zu kennzeichnen. Ein falsch verräumtes Buch ist nur sehr schwer wieder aufzufinden. Wir (die Bibliothekarin und die Bücherscouts) bitten daher darum, die Bücher nach dem Lesen an die richtige Stelle zu stellen. 

  • Die Entlehnung ist kostenlos und steht allen Schüler/innen frei.  
  • Die Entlehnfrist beträgt zwei Wochen. Danach ist eine einmalige Verlängerung von zwei Wochen möglich.  
  • Es ist nicht gestattet, entlehnte Bücher an Dritte weiterzugeben 
  • Vor dem Ende des Schuljahres – bzw. vor dem Schulaustritt – sind sämtliche Bücher zurückzuerstatten. 

Wird ein Buch beschädigt oder verloren, so ist dieses nach Absprache mit der Bibliothekarin laut Anschaffungspreis zu ersetzen.  

Eintragungen oder Anstreichungen in Büchern sind nicht gestattet. Sie gelten als Schäden. Daher müssen auch solche Bücher ersetzt werden. 

Mit dem Computer in der Bibliothek umzugehen, ist ausschließlich für Unterrichtszwecke erlaubt und nur unter der Aufsicht einer Lehrkraft. 

  

Die Bibliothek wird auch außerhalb der Öffnungszeiten genutzt. Dabei soll auch auf Ordnung geachtet werden. Das Essen und Trinken sind nicht gestattet. (Speisen und Getränke sind außerhalb der Bibliothek zu deponieren.) 
Die Arbeitsplätze sind so zu verlassen, wie sie angetroffen worden sind. 
Die Stühle sind ordentlich zurückzustellen. 

Das Fenster muss geschlossen werden. 

Bei groben Verstößen gegen die Richtlinien kann die Berechtigung zur Benutzung dauernd oder auf begrenzte Zeit entzogen werden. 

Vorwissenschaftliche Arbeit

Die vorwissenschaftliche Arbeit stellt die erste Säule der (teil-)standardisierten kompetenzorientierten Reifeprüfung dar. Das Prüfungsgebiet vorwissenschaftliche Arbeit besteht aus der schriftlichen Arbeit sowie der Präsentation und Diskussion.

Die vorwissenschaftliche Arbeit fordert die Eigenverantwortung der Kandidat/innen in verschiedener Hinsicht. Sie ist selbstständig zu verfassen und setzt die rechtzeitige und fachlich begründete Kontaktaufnahme mit der betreuenden Lehrperson, die Formulierung eines thematischen Zugangs, die Einhaltung von Termin- und Zielvereinbarungen sowie die eigenständige Erledigung der Arbeit außerhalb der Schulzeit voraus (siehe VWA Handreichung)

Semesterfahrplan VWA

7. Klasse Oberstufe

erstes Semester

  • Prozess der Themenfindung und Finden einer geeigneten Betreuerin oder eines geeigneten Betreuers durch den/die Schüler/in
  • Herstellung des Einvernehmens zwischen Schüler/in und Betreuer/in über das Thema (einschließlich Erwartungshorizont)
  • Einreichung des Themas (inklusive) Erwartungshorizont und Genehmigung durch den/die Betreuer/in

bis Ende März des zweiten Semesters

  • Weiterleitung an die Schulleitung

bis Ende April des zweiten Semesters

  • Zustimmung zum Thema durch die Schulleitung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8. Klasse Oberstufe

Erstes Semester und Beginn des zweiten Semesters

  • Verfassen der Arbeit durch den/die Schüler/in
  • Kontinuierliche Betreuung durch die Lehrperson

Zweites Semester

  • Ende der ersten Unterrichtswoche des zweiten Semesters
  • Abgabe der vorwissenschaftlichen Arbeit (samt Begleitprotokoll und Abstract) in zweifach gedruckter Form (am besten an die betreuende Lehrperson)
  • Hochladen der vorwissenschaftlichen Arbeit in die VWAGenehmigungs-Datenbank oder Abgabe in anderer digitaler Form (zB USB-Stick)
  • Möglichkeit zur Einsichtnahme durch die Schulleitung und Klassenvorstand
  • Weiterleitung der korrigierten Arbeiten an den/die Vorsitzende/n durch die Schulleitung; in besonderen Fällen kann in der Folge eine Rückmeldung des/der Vorsitzenden an die Betreuungsperson bezüglich Korrektur erfolgen.
  • Abschließende Besprechung zwischen betreuender Lehrperson und dem Kandidaten/der Kandidatin im Hinblick auf die Präsentation und Diskussion
  • Termin für die Präsentation und Diskussion der vorwissenschaftlichen Arbeit wird von der zuständigen Schulbehörde festgelegt.

 

 

Reifeprüfung

Die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung setzt sich aus drei unabhängigen Säulen zusammen:

  • Vorwissenschaftliche Arbeit inklusive Präsentation und Diskussion
  • Klausurprüfungen inklusive Kompensationsprüfung (je nach Wahl entweder drei oder vier schriftliche Teilprüfungen)
  • mündliche Prüfungen (je nach Wahl entweder 3 oder 2 mündliche Teilprüfungen)

“Die Reifeprüfung ist modular aufgebaut. Das bedeutet, dass ein/e Kandidat/in trotz negativer Absolvierung einer Teilprüfung zu einer anderen Teilprüfung antreten kann. Negativ absolvierte Klausuren können im Rahmen einer so genannten Kompensationsprüfung im selben Prüfungstermin wiederholt werden.

Voraussetzung für die Zulassung zur Reifeprüfung ist der positive Abschluss der 8. Klasse. Schüler/innen mit einem Nicht genügend in der Abschlussklasse können vor den Klausurarbeiten eine Wiederholungsprüfung über den negativ beurteilten Gegenstand ablegen. Wird diese positiv beurteilt, ist der Antritt zu den Klausurarbeiten und zu den mündlichen Prüfungen möglich. Sollte die Wiederholungsprüfung negativ ausfallen, kann diese vor den Klausurarbeiten im ersten Nebentermin wiederholt werden und bei positiver Absolvierung zur SRDP im Nebentermin angetreten werden.

Hat ein/e Schüler/in in der Abschlussklasse zwei Nicht genügend, so ist er/sie erst nach positiver Ablegung beider Wiederholungsprüfungen im Herbst zum Antreten zu den Klausurarbeiten berechtigt.