SPD-Vize Nahles muss 1000 Euro Geldbuße wegen Fahrerflucht zahlen. Eine weitere Strafverfolgung muss sie nicht mehr fürchten, die Ermittlungen wurden eingestellt.
Andrea Nahles hatte am 6. Februar im rheinland-pfälzischen Andernach ein anderes Auto beim Ausparken gerammt und sich vor Ablauf der vorgeschriebenen Wartefrist vom Unfallort entfernt.
Die SPD-Politikerin hinterließ an dem beschädigten Wagen eine Visitenkarte, um für den Geschädigten erreichbar zu sein. Der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Hund sagte, Nahles habe geglaubt, damit ihren Pflichten als Unfallverursacherin Genüge getan zu haben, was ein Irrtum gewesen sei. Aufgrund der Gesamtumstände und des geringen Schadens von 500 Euro habe die Staatsanwaltschaft allerdings mit Zustimmung des Gerichts das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße für eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt.