Geschäftsbedingungen GästeCard | Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde

Informationen und Bedingungen zur Zahlung der Kurabgabe und zum Erwerb der TagesGästeCard über den Onlineshop

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhebt ab 01.09.2023 im gesamten Stadtgebiet inkl. der Seebäder Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide und Hohe Düne eine Kurabgabe. Grundlage hierfür sind das Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie die Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in ihrer geltenden Fassung.

Kurabgabepflichtig sind auch alle Tagesaufenthalte ortsfremder Personen, die der Erholung dienen. Als Nachweis der gezahlten Kurabgabe erhält der Tagesgast eine TagesGästeCard (Kurkarte lt. § 6 Kurabgabesatzung). Diese TagesGästeCard dient aber nicht nur als Nachweis für die gezahlte Kurabgabe, sondern bietet Ihnen zugleich die Möglichkeit, verschiedene Vorteile und Angebote zu nutzen. Dabei handelt es sich um kostenlose oder ermäßigte Angebote in Museen, Ausstellungen, Freizeiteinrichtungen, Restaurants, Geschäften und vieles mehr. Diese Vorteile und Angebote Dritter können wechseln. Eine Übersicht zu den jeweils aktuellen Vorteilen und Angeboten finden Sie hier.

Bei der Kurabgabe handelt es sich um eine Pflichtabgabe. Sie ist unabhängig von der Inanspruchnahme der Vorteile und Angebote zu zahlen.

Sie können die TagesGästeCard entweder in einer der Tourist-Informationen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erwerben oder aber digital. Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde (nachfolgend TZRW), ein Eigenbetrieb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, hat im Auftrag der Hanse- und Universitätsstadt Rostock einen Onlineshop zur Zahlung der Kurabgabe und zum digitalen Erwerb der TagesGästeCards eingerichtet.

Im Folgenden möchten wir Ihnen weitergehende Informationen im Zusammenhang mit dem digitalen Erwerb der TagesGästeCard und der Vermittlung von Vorteilen und Angeboten geben.

1. Nutzung eines Onlineshops zum Erwerb der TagesGästeCard

Die TZRW ist beauftragt, über den einen eigenen Onlineshop eine digitale TagesGästeCard gegen Zahlung der Tageskurabgabe an kurabgabepflichtige Gäste auszustellen. Die TZRW erbringt damit keine eigene Leistung. Vielmehr bietet sie im Namen und auf Rechnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Kurabgabepflichtigen den elektronischen Erwerb der TagesGästeCard als Nachweis zur gezahlten Kurabgabe und zur damit verbundenen Möglichkeit einer Inanspruchnahme verschiedener Angebote und Vorteile an. Eine Anleitung zum digitalen Erwerb der TagesGästeCard finden Sie hier.

2. Digitaler Bestellprozess und Datenschutz

Die Buchung kann nur elektronisch über das Internet vorgenommen werden. Im Zusammenhang mit der Buchung benötigen wir von Ihnen im Einklang mit der Kurabgabesatzung folgende Daten:

  • Name, Vorname, Adresse, E-Mail Adresse
  • Datum Ihres Aufenthalts
  • Angaben zu Ermäßigungen
  • Angaben zur Bezahlform, Bezahlinformation und Versandart

Mit der Bestellung erkennt der Gast die Zahlung der Kurabgabe verbindlich an. Über die erfolgreiche Abwicklung des Bestellprozesses, für die es keiner bestimmten Form bedarf, wird der Gast unverzüglich nach Prüfung und Zahlungseingang informiert. Die der TZRW zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich für die Ausstellung der TagesGästeCard und unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften verwendet, vgl. hierzu auch § 11 Kurabgabesatzung. Im Übrigen verweisen wir auf die Online-Datenschutzbestimmungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Informationen nach Art. 13 und 14 DS-GVO finden Sie zusammengefasst hier.

3. Zahlung

Die Bezahlung der Kurabgabe erfolgt an die TZRW. Der Gast erhält die TagesGästeCard an die hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt. Diese können Sie als PDF-Datei (.pdf) unter Ihren Dateien oder als Wallet-Datei (.pkpass) in einer Wallet-App speichern. So steht Ihnen die digitale Gästekarte auch ohne Internet-Verbindung zur Verfügung.

Personen, die die Kurabgabe entrichtet haben, erhalten ihre personalisierte TagesGästeCard. Sie ist nicht übertragbar und gilt für die auf der Karte angegebene Dauer. Auch ermäßigte und befreite Personen erhalten eine GästeCard oder werden auf der GästeCard des Hauptgastes angegeben (bei Tagesgästen). Die GästeCard ist stets bei sich zu führen und bei Kontrollen, ggf. zusammen mit einem Lichtbildausweis, vorzuzeigen. Bitte behandeln Sie die GästeCard wie ein Wertdokument, da sie als Nachweis für Ihre gezahlte Kurabgabe gilt und Sie nur bei Vorlage die inkludierten Vorteilsangebote nutzen können.

4. Inanspruchnahme der Angebote / Vorteile von Dritten

Alle mit der Abgabe der TagesGästeCard offerierten Angebote / Vorteile Dritter gelten jeweils nach Verfügbarkeit und entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen und/oder betriebsinternen Bestimmungen der Anbieter. Die Inanspruchnahme dieser Angebote / Vorteile setzt eine gültige TagesGästeCard voraus und ist nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter der Angebote / Vorteile möglich, nicht jedoch gegenüber der Hanse- und Universitätsstadt Rostock oder der TZRW. Es gelten die Nutzungsbedingungen der Anbieter. Die offerierten Angebote / Vorteile Dritter können unter Umständen im Leistungsumfang betriebsbedingt oder aus wichtigen Gründen eingeschränkt sein. Bitte wenden Sie sich bei Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme dieser Vergünstigungen an den jeweiligen Anbieter. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme. Leistungen werden nicht rückerstattet oder in bar ausbezahlt. Die TagesGästeCard wird bei Missbrauch ersatzlos eingezogen.

Stand 01.09.2023

Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde
Am Strom 59
18119 Rostock

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