Reisen während Corona - Welche Reiseversicherung benötige ich?

Sonne, Strand und Meer während Corona

Reiseversicherung: Frau im Urlaub am Strand währen Corona
Reisen während Corona: Welche Versicherung benötige ich?

Seit 2020 steht das Reisen im Schatten von Corona. Die Angst, wegen Corona eine gebuchte Reise stornieren zu müssen oder sich gar selbst vor oder während der Reise mit Corona zu infizieren, ist groß.

Welche Kosten können wegen Corona auf Reisen anfallen? Was passiert mit meinen Kosten? Wer übernimmt die anfallenden Stornierungs-Kosten oder die Kosten, wenn ich ärztlich behandelt werden muss? Die finanziellen Sorgen überschatten die Reisefreude.

Wir haben Ihnen deshalb die wichtigsten Versicherungen zusammengefasst, die Sie gegen die finanziellen Folgen von Corona auf Reisen schützen. Damit Sie Ihre Reisen in vollen Zügen genießen können.

1. Stornierung oder Abbruch einer Reise wegen einer Corona-Infektion

Die Reiserücktrittsversicherung inklusive einer Reiseabbruchversicherung erstattet die hohen Stornokosten!

  • Sie haben Ihre Reise bereits gebucht. In wenigen Tagen soll es losgehen, dann der Schock: Sie haben Corona, Sie sind positiv getestet. Sie müssen die Reise stornieren. Beim Reiseveranstalter fallen hohe vertraglich geschuldete Stornokosten an.
  • Oder Sie sind bereits auf Reisen, erkranken vor Ort an Corona, müssen in Quarantäne und können daher Ihre geplante Rückreise nicht antreten. Es fallen zusätzliche Unterbringungs-, Verpflegungs-, und Rückreisekosten an.
  • Ein Familienmitglied aus Ihrem Haushalt, das mitversichert ist und mitgereist wäre, erkrankt an Corona vor der Reise. Sie müssen daher Ihre Reise stornieren.

 

Eine wichtige und sinnvolle Reiseversicherung, die Sie vor diesen hohen Kosten schützt, ist die Reiserücktrittsversicherung in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung.

 

Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung in Bezug auf Corona?

  • Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung an Corona die Reise vor Antritt stornieren müssen.
  • Wenn Sie aufgrund einer Corona-Infektion die gebuchte Reise erst verspätet antreten können.
  • Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung an Corona während der Reise in Quarantäne müssen und deshalb die gebuchte Rückreise nicht antreten können.
  • Wenn Sie vor Ihrer Reise Kontakt mit einem Infizierten hatten und deshalb in angeordnete Quarantäne müssen, obwohl Sie selbst ein negatives PCR-Ergebnis vorliegen haben.
  • Wenn Sie aufgrund einer Corona-Infektion eine Rundreise unterbrechen müssen.
  • Wenn Sie in konjunkturbedingte Kurzarbeit müssen.
  • Wenn ein mitversichertes Familienmitglied oder eine sogenannte Risikoperson vor oder während der Reise an Corona erkrankt und Sie als versicherte Person die Reise stornieren bzw. abbrechen müssen.


Wichtig: Damit diese Reiseversicherung bei Corona leistet, muss ein versichertes Ereignis in Zusammenhang mit Corona vorliegen. Die Vorlage eines positiven Test-Ergebnisses ist im Ernstfall wichtig.

 


Versicherte Ereignisse in Bezug auf Corona können sein:

  • ein positives PCR-Ergebnis, ob mit oder ohne Symptome
  • die persönliche Quarantäne
  • eine konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • die betriebsbedingte Kündigung


2. Ärztliche Behandlung im Ausland wegen Corona

Die Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen die Kosten für eine medizinisch, notwendige Heilbehandlung im Ausland.


Eine weitere Reiseversicherung, die Sie zu Zeiten von Corona auf Ihren Reisen schützt, ist die Auslandskrankenversicherung. Sie tritt dann in Kraft und erstattet Ihre anfallenden Kosten, wenn Sie im Ausland an Corona erkranken, Symptome haben und deshalb vor Ort von einem Arzt medizinisch behandelt werden müssen.

Erstattungs-Leistungen im Überblick (Auszug)

  • Bei Corona-Infektion im Ausland und deshalb medizinisch notwendige Heilbehandlung ambulant
  • Bei Corona-Infektion im Ausland und deshalb medizinisch notwendige Heilbehandlung stationär
  • Bei Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die von der Schulmedizin vorgesehen bzw. in der Praxis erprobt sind (z.B. Akupunktur als Schmerztherapie)
  • Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport vom Urlaubsland in das Heimatland

Bitte beachten Sie
: diese Reiseversicherung erstattet Ihnen nur die Kosten, die für die medizinische Behandlung einer Corona-Infektion in Ihrem Reiseland anfallen. Die Kosten, die durch eine Quarantäne im Urlaubsland anfallen, werden nicht übernommen.  

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Welche Reiseversicherung bei Corona - Kurzüberblick

1. Bei Stornierung oder vorzeitigem Beenden der Reise

Eine sinnvolle Reiseversicherung für Reisen während Corona ist die Reiserücktrittsversicherung inklusive einer Reiseabbruchversicherung. Sie schützt Sie vor hohen Kosten, die mit einer Stornierung der Reise einhergehen.
Müssen Sie die Reise frühzeitig abbrechen oder können Ihre gebuchte Rückreise nicht antreten, hilft die Reiseabbruchversicherung.

Viele Versicherer bieten diese Reiseversicherungen in einem Paket an.
Voraussetzung, damit diese Reiseversicherung leistet, ist der Eintritt eines versicherten Ereignisses vor oder während der Reise. 

 

2. Bei Heil-Behandlung im Ausland

Eine weitere wichtige Reiseversicherung, damit Sie Ihre Reise während Corona sorglos genießen können, ist die Auslandskrankenversicherung. Sie schützt Sie vor hohen Kosten, die durch eine ärztliche Heil-Behandlung im Ausland aufgrund einer Corona-Infektion entstehen.
Kosten, die durch eine corona-bedingte Quarantäne auf Reisen ausgelöst werden, deckt sie jedoch nicht ab.

Diese Reiseversicherungen bietet der ADAC

Reiserücktrittsversicherung: Gegenhohe Stornokosten bei Reiserücktritt und Reiseabbruch absichern

ADAC Reiserücktritts-Versicherung

Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung bietet Ihnen Schutz bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und für Ihr Reisegepäck. Sie können Sie bis 14 Tage vor Reisebeginn, bei last minute Buchung sogar bis 3 Tage vor der Reise, abschließen. Im Familienvertrag sind Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag versichert, auch dann, wenn Sie getrennt voneinander verreisen.

ADAC Reiserücktrittsversicherung