Karte zeigt, wo Kiffen in Frankfurt erlaubt ist – und wo nicht
  1. Startseite
  2. Frankfurt

Karte zeigt, wo Kiffen in Frankfurt erlaubt ist – und wo nicht

KommentareDrucken

Ab dem 1. April 2024 darf auch in Frankfurt gekifft werden. Für das Stadtgebiet gelten jedoch spezielle Regeln. Eine Karte zeigt, wo und wo nicht konsumiert werden darf.

Frankfurt – Ab Ostermontag, 1. April, darf in Deutschland legal gekifft werden – teilweise, in gesetzlich geregeltem Umfang und auch nicht an allen Orten. Die Debatte über die Teillegalisierung von Cannabis begann schon lange, bevor die Ampel-Regierung in Berlin ihre Arbeit aufgenommen hatte. Doch seit der Bundestagswahl 2021 hat das Thema nicht nur Fahrt aufgenommen, sondern steht nun endgültig vor seiner Realisierung.

Cannabis-Enthusiasten haben schon vorab zusammengetragen, wo das Kiffen erlaubt sein wird – und wo nicht. Die sogenannte Bubatzkarte berücksichtigt dabei die im Gesetz vorgesehenen Einschränkungen. Sie sei „zunächst aus persönlichem Interesse“ entwickelt worden, könne jedoch auch fehlerhafte oder unvollständige Angaben enthalten, heißt es auf der Homepage. Die Bubatzkarte greift auf Material von OpenStreetMap zurück, wo frei nutzbare Geodaten verzeichnet sind. Sie können aber unvollständig sein. „Bubatz“ steht in der Jugendsprache sowohl für einen Joint als auch Cannabis im Allgemeinen.

In den rotmarkierten Zonen bleibt das Kiffen verboten.
In den rotmarkierten Zonen bleibt das Kiffen verboten. © Bubatzkarte/OpenStreetMap

Bubatzkarte: Wo Kiffer in Frankfurt trotz Teillegalisierung aufpassen müssen

Gebiete, in denen das Kiffen nicht möglich sein wird, sind auf der Bubatzkarte rot gekennzeichnet. Schaut man sich das Frankfurter Stadtgebiet an, fällt sofort auf, dass es durchaus sehr undurchsichtig werden kann, wo der Cannabis-Konsum nun tatsächlich erlaubt ist. Beispiel Mainufer: Gerade im Sommer sind die Wiesen am Schaumainkai und Untermainkai beliebt bei jungen Menschen. Hier werden gerne Decken ausgebreitet und die Sonnenstrahlen genossen.

Am Untermainkai bleibt das Kiffen rund um die Untermainbrücke verboten – auf der gegenüberliegenden Mainseite ist es erlaubt. Außerdem darf am Untermainkai Richtung Holbeinsteig und zwischen Alter Brücke und Ignatz-Bubis-Brücke Cannabis konsumiert werden.

Cannabis-Teillegalisierung: Wo Kiffen in Frankfurt verboten bleibt

Rund um Schulen, Kitas, Spielplätze sowie öffentliche Sportstätten ist der Cannabis-Konsum in einem Radius von 100 Metern („Sichtweite“) verboten. In Fußgängerzonen darf laut Gesetzentwurf zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden. Auch im Bereich sogenannter Cannabis Social Clubs (siehe unten) und in deren Sichtweite ist der Konsum untersagt. Die Beschränkungen werden in erster Linie mit dem Jugendschutz begründet. In „unmittelbarer Gegenwart“ von Menschen unter 18 Jahren ist der Konsum grundsätzlich verboten.

Beispiel Alleenring: Das Kiffen wird im Bereich Gallusanlage, Taunusanlage über Alte Oper bis zum Eschenheimer Tor kein Problem sein. Die Eschenheimer Anlage und die Friedberger Anlage liegen jedoch in roten Zonen.

Und während Cannabis in weiten Teilen rund um den Frankfurter Hauptbahnhof und im Bahnhofsviertel sowie in den meisten Bereichen um Hauptwache, Konstablerwache und Römerberg erlaubt sein wird, müssen Kiffer in Sachsenhausen sehr genau darauf achten, wo sie sich befinden. Im Bereich Südbahnhof, Schweizer Straße, Alt-Sachsenhausen, Lokalbahnhof bleibt das Kiffen sogar mehrheitlich verboten.

Cannabis-Gesetz: Welche Regeln gelten für den Besitz?

  • Der Besitz von 25 Gramm im öffentlichen Raum (Eigenbedarf) ist erlaubt. Zuhause dürfen bis zu 50 Gramm aufbewahrt werden.
  • Privat dürfen maximal drei weibliche Pflanzen angebaut werden. Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum.
  • Cannabis Social Clubs (CSC) dürfen THC-haltige Hanfpflanzen anbauen und an Vereinsmitglieder begrenzte Mengen (25 Gramm/Tag und insgesamt 50 Gramm/Monat) abgeben. Mitglieder müssen einen monatlichen Festbetrag entrichten.

(csa)

Auch interessant

Kommentare