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Ein junger Mann zählt Geld, was ist bei den Studiengebühren in Deutschland zu beachten?

Studiengebühren in Deutschland: Alles rund um Semesterbeiträge und wann diese anfallen

Studiengebühren sind weiterhin ein großes Thema. Allgemeine Studiengebühren in Deutschland wurden zwar abgeschafft, aber das heißt nicht, dass ein Studium in Deutschland kostenlos ist. Wer die Regelstudienzeit deutlich überzieht oder ein Zweitstudium beginnt, muss meist Studiengebühren zahlen. Studiengebühren sind außerdem nicht zu verwechseln mit Semesterbeiträgen. Denn diese fallen in der Regel jedes Semester an. Wir fassen das Wichtigste zusammen.

Definition: Was sind Studiengebühren?

Studiengebühren, seltener auch Studienbeitrag genannt, können für Studierende anfallen, wenn sie an einer Hochschule studieren möchten. Studiengebühren sollen den Träger der Hochschule finanziell entlasten. Denn Studienplätze anzubieten, kostet eine Menge Geld: Die Räume müssen instandgehalten und beheizt werden, die Gebäude müssen saniert werden. Auch das Lehr- und Verwaltungspersonal muss bezahlt werden.

Durch Studiengebühren sollen die Kosten zumindest zum Teil ausgeglichen werden. Wenn Studenten sich mit einem gewissen Beitrag pro Semester an den Kosten beteiligen, sinken die Ausgaben für staatliche oder private Hochschulträger.

Seit 2014 gibt es an staatlichen Hochschulen in Deutschland keine allgemeinen Studiengebühren mehr. Diese Regelung gilt jedoch meist nur für das Erststudium und in manchen Bundesländern nur dann, wenn die Studenten relativ zügig studieren.

Studenten, welche die Regelstudienzeit überziehen oder ein Zweitstudium beginnen, müssen oft Studiengebühren zahlen. Wer an einer privaten Hochschule studieren möchte, muss unter Umständen schon ab dem ersten Semester des Erststudiums Studiengebühren zahlen.

Unterschied Studiengebühren und Semesterbeitrag

Studiengebühren sind nicht mit dem Semesterbeitrag (auch Semestergebühren genannt) zu verwechseln. Den Semesterbeitrag müssen alle Studenten zahlen, die sich neu einschreiben oder die sich für das nächste Semester rückmelden.

Der Semesterbeitrag setzt sich aus unterschiedlichen Posten zusammen. Meist erhalten Studenten dafür zum Beispiel ein Semesterticket, mit dem sie die öffentlichen Verkehrsmittel am Studienort vergünstigt oder kostenlos nutzen dürfen.

Weitere Ausgaben, die mit dem Semesterbeitrag finanziert werden, sind zum Beispiel:

  • Beitrag zum Studierendenwerk
  • Verwaltungskostenbeitrag
  • Beitrag zur Studierendenvertretung

Studiengebühren in Deutschland: Wo gibt es sie noch?

In Deutschland müssen Studenten für das Erststudium in der Regel keine Studiengebühren zahlen, wenn sie es innerhalb der Regelstudienzeit abschließen. Sollte ein Student oder eine Studentin die Regelstudienzeit allerdings um einige Semester überziehen, verlangen einige Bundesländer in Deutschland Studiengebühren.

Zu diesen Bundesländern gehören:

  • Bremen: Studenten, die länger als 14 Semester studieren, zahlen ab dem 15. Semester 500 Euro Studiengebühren pro Semester.
  • Niedersachen: In diesem Bundesland sind Studiengebühren an die Regelstudienzeit gebunden. Studenten, welche die Regelstudienzeit um fünf Semester überziehen, müssen Studiengebühren in Höhe von 600 bis 800 Euro pro Semester zahlen.
  • Sachsen-Anhalt: Auch hier sind Studiengebühren an die Regelstudienzeit gekoppelt: Vier Semester über der Regelstudienzeit bedeuten Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester.
  • Sachsen: In Sachsen gelten die gleichen Regelungen wie in Sachsen-Anhalt. Studenten, welche die Regelstudienzeit um vier Semester überziehen, zahlen 500 Euro pro Semester.
  • Thüringen: Auch hier gilt diese Regelung. Ab dem vierten Semester über der Regelstudienzeit werden 500 Euro pro Semester fällig.

Bundesländer mit Studiengebühren für Zweitstudium

Auch bei einem Zweitstudium sind die Regelungen bezüglich der Studiengebühren nicht in allen Bundesländern gleich. Studenten, die in einem der folgenden Bundeslänger studieren, müssen bei einem Zweitstudium Studiengebühren zusätzlich zum Semesterbeitrag zahlen:

  • Baden-Württemberg: Die Hochschulen in dem Bundesland entscheiden darüber, wie hoch die Studiengebühren sind, die sie für ein berufsbegleitendes Studium erheben. Ein Zweitstudium kostet häufig 650 Euro pro Semester.
  • Rheinland-Pfalz: In diesem Bundesland zahlen Studenten 650 Euro pro Semester für ein Zweitstudium.
  • Sachsen-Anhalt: Hier werden 500 Euro pro Semester für ein Zweitstudium fällig.
  • Sachsen: In Sachsen-Anhalt variieren die Studiengebühren von Hochschule zu Hochschule. Studierende müssen mit Beträgen zwischen 300 und 450 Euro rechnen.

Bundesländer ohne Studiengebühren

Schauen wir uns nun diejenigen Bundesländer an, die bei den meisten Studenten wohl am beliebtesten sein dürften – jedenfalls im Hinblick auf Studiengebühren. Denn in diesen Bundesländern werden in keinem Fall Studiengebühren erhoben:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein

Studiengebühren für ausländische Studierende

Die bisher genannten Regelungen gelten für Studenten, welche die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Für Personen, die aus dem Nicht-EU-Ausland stammen, werden unter Umständen schon ab dem ersten Semester des Erststudiums Gebühren fällig.

In Nordrhein-Westfalen müssen internationale Studierende zum Beispiel 1.500 Euro pro Semester für das Erststudium zahlen. Im Zweitstudium wird es etwas günstiger: Dann werden nur noch 650 Euro pro Semester fällig.

Auch Baden-Württemberg gehört zu denjenigen Bundesländern, die Studiengebühren für Personen erheben, die aus einem Nicht-EU-Ausland kommen.

Selbst bei vermeintlich hohen Gebühren kann ein Studium in Deutschland für diese Studierenden vergleichsweise günstig sein. In Baden-Württemberg kommt die Mehrzahl der internationalen Studenten zum Beispiel aus China und Indien. Und in diesen beiden Ländern ist das Studieren kostspielig: In China müssen Studenten pro Semester bis zu 4.000 Euro zahlen, während in Indien sogar bis zu 5.000 Euro pro Semester fällig werden.

Studiengebühren im Ausland

Auch Personen mit deutscher oder einer anderen EU-Staatsbürgerschaft treffen die Entscheidung, im Ausland zu studieren. Dies kann sich in vielen Fällen positiv auf den Lebenslauf und die interkulturelle Kompetenz auswirken. Personalverantwortliche schätzen es, wenn Bewerber über Fremdsprachenkenntnisse verfügen und die unterschiedlichen Gepflogenheiten anderer Länder kennengelernt haben. Das erleichtert die Integration in internationale Teams.

Allerdings ist ein Studium im Nicht-EU-Ausland häufig nicht günstig. Die Studiengebühren variieren je nach Land und Hochschule. In den USA müssen beispielsweise je nach Hochschule und Standort zwischen 2.800 und 36.500 Euro pro Jahr gezahlt werden.

Auch in Großbritannien sind die Kosten nicht gerade gering. Studierende müssen mit jährlichen Studiengebühren von bis zu 10.000 Euro rechnen, zuzüglich Gebühren für die Nutzung der Bibliothek und anderer Einrichtungen.

Semesterbeitrag und Studiengebühren in der Steuererklärung

Studierende, die ihr Studium in Deutschland absolvieren und steuerpflichtig sind, können davon profitieren, eine Steuererklärung einzureichen und darin den Semesterbeitrag sowie die Studiengebühren anzugeben.

Der Semesterbeitrag zählt zu den Studienkosten, ähnlich wie beispielsweise ein Computer, den Studierende während ihres Studiums benötigen, Lehrbücher oder ein Schreibtisch. Im Rahmen einer Steuererklärung können sich Studierende zumindest einen Teil dieser Kosten vom Finanzamt erstatten lassen.

Semesterbeitrag zurückfordern: So geht’s

Du kannst Studiengebühren wie den Semesterbeitrag auch einsparen, indem du eine Rückerstattung beantragst. Das funktioniert jedoch nicht in jedem Fall. Und jede Universität kann individuell entscheiden, ob sie den Semesterbeitrag erstattet.

Es kann zum Beispiel klappen, wenn ein Studierender im aktuellen Semester alle ausstehenden Prüfungen abgelegt hat, jedoch die Korrektur der Klausuren noch nicht erfolgt ist und/oder noch keine Bestätigung des Prüfungsamts über den erfolgreichen Abschluss der Prüfungen vorliegt.

Wenn sich der Studierende für das nächste Semester wieder einschreibt, kann er unter Umständen eine Rückerstattung des Semesterbeitrags beantragen. Da er – vorausgesetzt, er hat sein Studium erfolgreich abgeschlossen – im folgenden Semester keine Lehrveranstaltungen besucht oder andere Ressourcen der Universität in Anspruch nimmt, sollte er keinen Semesterbeitrag zahlen müssen. Ob die Hochschule den bereits gezahlten Semesterbeitrag erstattet, liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Hochschule.

Bildnachweis: Pixel-Shot / Shutterstock.com


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