Zur deutschen Vorgeschichte der eigentlichen Interaktionstheorien gehört, neben den Arbeiten von Georg Simmel, zweifellos auch die Theorie des sozialen Handelns von Max Weber (1864–1920). Weber, eines der Gründungsmitglieder der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, war von Hause aus Jurist und Nationalökonom, wandte sich aber schon früh auch soziologischen Themen zu. Zu seinen bekanntesten Werken gehören „Die Protestantische Ethik und der ‚Geist‘ des Kapitalismus“, umfangreiche religionssoziologische Studien, Aufsätze zu Kategorien der verstehenden Soziologie und zum Sinn der Wertfreiheit und vor allem das monumentale Werk „Wirtschaft und Gesellschaft“, das erst nach seinem Tode erschien. In diesem Werk liefert Weber, neben vielem anderen, praktisch einen Abriss der gesamten Soziologie. Berühmt ist das Einleitungskapitel über „Soziologische Grundbegriffe“, in dem der „Begriff des sozialen Handelns“ einen breiten Raum einnimmt. Ich werde den Begriff auch deshalb etwas ausführlicher darstellen, damit nicht der Eindruck entsteht, in Theorien der Interaktion ginge es um etwas völlig anderes als in Theorien des Handelns. Es ist vielmehr so, dass sich diese Theorien manchmal explizit auf Theorien des Handelns beziehen, sich von ihnen aber auch absetzen, weil sie dortige Erklärungen ablehnen oder blinde Flecken identifizieren, oder frühere Diskussionen einfach unter neuen Etiketten weiterführen. Die engste Verbindung zu den späteren Interaktionstheorien lässt sich in Webers Definition sozialen Handelns finden, „das seinem von den Handelnden gemeinten Sinn nach auf das Verhalten anderer bezogen wird und daran in seinem Ablauf orientiert ist“, und in seiner Definition sozialer Beziehung, worunter er aufeinander eingestelltes Verhalten versteht.

5.1 Soziales Handeln: dem gemeinten Sinn nach auf das Verhalten Anderer bezogen und daran in seinem Ablauf orientiert

Wie Simmel oder Durkheim interessierte auch Weber die Frage, wie gesellschaftliche Ordnung entsteht und was sie zusammenhält. Seine Antwort erhellt aus der Definition der Wissenschaft von den „gesellschaftlichen Zusammenhängen“: „Jede Wissenschaft von geistigen oder gesellschaftlichen Zusammenhängen ist eine Wissenschaft vom menschlichen Sichverhalten (wobei in diesem Fall jeder geistige Denkakt und jeder psychische Habitus mit unter diesen Begriff fällt). Sie will dies Sichverhalten ‚verstehen‘ und kraft dessen seinen Ablauf ‚erklärend deuten‘.“ (Weber 1917, S. 387; Klammer im Original) Anders als Durkheim, der Soziologie als Wissenschaft von den sozialen Tatsachen, also den Institutionen, versteht, erhebt Weber das „Sichverhalten“ von Individuen zum Thema: Die von ihm so bezeichnete verstehende Soziologie behandelt „das Individuum und sein Handeln als unterste Einheit, als ihr ‚Atom‘.“ (Weber 1913, S. 287, Hervorhebung H. A.)

Ich habe das Wort Handeln hervorgehoben, um auf Webers berühmte Definition von Soziologie hinzuleiten: „Soziologie (im hier verstandenen Sinn dieses sehr vieldeutig gebrauchten Wortes) soll heißen: eine Wissenschaft, welche soziales Handeln deutend verstehen und dadurch in seinem Ablauf und seinen Wirkungen ursächlich erklären will. ‚Handeln‘ soll dabei ein menschliches Verhalten (einerlei ob äußeres oder innerliches Tun, Unterlassen oder Dulden) heißen, wenn und insofern als der oder die Handelnden mit ihm einen subjektiven Sinn verbinden. ‚Soziales‘ Handeln aber soll ein solches Handeln heißen, welches seinem von dem oder den Handelnden gemeinten Sinn nach auf das Verhalten anderer bezogen wird und daran in seinem Ablauf orientiert ist.“ (Weber 1920, S. 653, Klammerzusätze im Original)

Betrachten wir diese Unterscheidung genauer: Nur wenn wir mit unserem Verhalten irgendeinen Sinn verbinden, sprechen wir von „Handeln“, und nur wenn Menschen irgendeinen Sinn mit dem Verhalten untereinander verbinden, sprechen wir von „sozialem Handeln“. Wenn ich vor Müdigkeit vom Fahrrad falle, ist es kein Handeln, aber wenn ich vom Fahrrad springe, weil sich plötzlich die Straße vor mir auftut, ist es Handeln. Es macht Sinn für mich. Wenn ich in die Hände klatsche, weil ich mich freue, ist es Handeln, aber kein soziales Handeln, aber wenn ich in die Hände klatsche, um mit den Fans unsere Mannschaft anzufeuern, dann ist es soziales Handeln. Es macht Sinn, und zwar für uns. Sinn heißt, dass es eine rationale Erklärung für das Handeln gibt, dass wir also mit unserem Handeln etwas Bestimmtes meinen und das dem Anderen gegenüber zum Ausdruck bringen und dass wir meinen, auch der Andere habe mit seinem Handeln etwas ganz Bestimmtes gemeint. An diesem wechselseitig „gemeinten Sinn“ ist soziales Handeln orientiert.

Weber betont, dass es beim so definierten sozialen Handeln nicht um irgendeinen objektiv „richtigen“ oder einen metaphysisch begründeten „wahren“ Sinn (Weber 1920, S. 654), sondern um den subjektiv „gemeinten“ Sinn geht. Nach dieser wichtigen Klarstellung bestimmt Weber den Begriff des sozialen Handelns genauer:

  1. 1.

    „Soziales Handeln (einschließlich des Unterlassens oder Duldens) kann orientiert werden am vergangenen, gegenwärtigen oder für künftig erwarteten Verhalten Anderer (Rache für frühere Angriffe, Abwehr gegenwärtigen Angriffs, Verteidigungsmaßregeln gegen künftige Angriffe). Die ‚Anderen‘ können Einzelne und Bekannte oder unbestimmte Viele und ganz Unbekannte sein. (‚Geld‘ z. B. bedeutet ein Tauschgut, welches der Handelnde beim Tausch deshalb annimmt, weil er sein Handeln an der Erwartung orientiert, dass sehr zahlreiche, aber unbekannte und unbestimmt viele Andere es ihrerseits künftig in Tausch zu nehmen bereit sein werden).“ (Weber 1920, S. 670 f.)

  2. 2.

    „Nicht jede Art von Handeln – auch von äußerlichem Handeln – ist ‚soziales‘ Handeln im hier festgehaltenen Wortsinn. Äußeres Handeln dann nicht, wenn es sich lediglich an den Erwartungen des Verhaltens sachlicher Objekte orientiert. Das innere Sichverhalten ist soziales Handeln nur dann, wenn es sich am Verhalten anderer orientiert.“ (Weber 1920, S. 671) Das einsame Gebet ist kein soziales Handeln, und wirtschaftliches Handeln ist nur dann soziales Handeln, wenn es das Verhalten anderer in Betracht zieht.

  3. 3.

    „Nicht jede Art von Berührung von Menschen ist sozialen Charakters, sondern nur ein sinnhaft am Verhalten des Anderen orientiertes eigenes Verhalten. Ein Zusammenprall zweier Radfahrer z. B. ist ein bloßes Ereignis wie ein Naturgeschehen. Wohl aber wären ihr Versuch, dem Anderen auszuweichen, und die auf den Zusammenprall folgende Schimpferei, Prügelei oder friedliche Erörterung ‚soziales Handeln‘.“ (Weber 1920, S. 671)

  4. 4.

    Soziales Handeln darf weder mit „einem gleichmäßigen Handeln mehrerer“ noch „mit jedem durch das Verhalten anderer beeinflussten Handeln“ gleichgesetzt werden: a) „Wenn auf der Straße eine Menge Menschen beim Beginn eines Regens gleichzeitig den Regenschirm aufspannen, so ist (normalerweise) das Handeln des einen nicht an dem des andern orientiert, sondern das Handeln aller gleichartig an dem Bedürfnis nach Schutz gegen die Nässe. b) Es ist bekannt, dass das Handeln des einzelnen durch die bloße Tatsache, dass er sich innerhalb einer örtlich zusammengedrängten ‚Masse‘ befindet, stark beeinflusst wird (…): massenbedingtes Handeln.“ (Weber 1920, S. 671 f.)

Ich will einige Erläuterungen zu diesen vier Differenzierungen des sozialen Handelns geben.

(ad 1) Die zeitliche Dimension des sozialen Handelns (Orientierung am vergangenen, gegenwärtigen oder erwarteten Verhalten Anderer) ist evident.

(ad 2) Die zweite Differenzierung kann man sich an einem Beispiel klar machen. Wenn ich beim Mikadospiel auf die Tücke der wackligen Stäbchen reagiere, dann ist das kein soziales Handeln. Wenn ich aber einen Zusammenbruch des Haufens herbeiführe in der Hoffnung, dass dann einige Stäbchen zur Seite rollen und meine Tochter sich über einen gewonnen Punkt freut, dann ist es soziales Handeln.

(ad 3) Die dritte Differenzierung hat Weber selbst wieder erläutert. Ich will sie noch weiter kommentieren, weil daran deutlich wird, warum ich später Webers Begriff des sozialen Handelns unter der Prämisse, dass die Handlungssituation das erste, am Sinn des Handelns eines Anderen orientierte Handeln überdauert und eine Reaktion eines zweiten erfolgt, auf den – von ihm natürlich noch nicht benutzten! – Begriff der Interaktion zuführe.Footnote 1 Ich schmücke Webers Beispiel mit dem Zusammenstoß zweier Radfahrer aus. Wenn die zwei Radfahrer ineinanderknallen, dann ist das im soziologischen Sinn ein Ereignis, das nichts mit Handeln zu tun hat. Auch die Tatsache, dass an diesem bedauerlichen Ereignis zwei Individuen beteiligt sind, macht das Ereignis nicht zum sozialen Handeln. Wenn aber, so malt Weber die Kollision aus, beide sich anschließend prügeln, dann sprechen wir von „sozialem Handeln“, denn das Handeln des einen ist an dem Sinn des Handelns des Anderen orientiert. Selbst wenn wir den unwahrscheinlichen Fall nehmen, dass der eine dem anderen eine runterhaut und der so Gezüchtigte ergeben stillhält, wäre das soziales Handeln, denn er reagiert ja, wenn auch in ungewöhnlicher Form. Aber eigentlich reichte es schon, wenn einer dem anderen eine Ohrfeige gibt, um von sozialem Handeln zu sprechen, denn Weber hatte ja definiert, dass Handeln „seinem von dem (…) Handelnden gemeinten Sinn nach auf das Verhalten anderer bezogen“ sein müsse (Weber 1920, S. 653). Im konkreten Fall hat A den Sinn des Ereignisses sofort verstanden: B ist ein rücksichtsloser Rowdy und verdient deshalb eine Ohrfeige. Das wär’s dann von seiner Seite. Das Handeln von B ist in seinem Ablauf natürlich umgekehrt an dem gemeinten Sinn des Handelns von A orientiert: Meint jener, dass er schuld und dieser im Recht ist, hält er still; meint er, dass der andere sich unverhältnismäßig aufplustert, schlägt er zurück.

(ad 4) Bei der vierten Differenzierung helfen vielleicht folgende Beispiele: Wenn ich einen Regenschirm aufspanne, um mich wie alle Anderen auch vor Nässe zu schützen, ist es kein soziales Handeln. Wenn ich aber keinen Regenschirm aufspanne, weil bestimmte Leute, an denen ich mich orientiere, das auch nicht tun (in einem bestimmten Alter ist das wohl so), dann ist das soziales Handeln. Oder: Wenn zwei Leute den Regenschirm aufspannen, um damit zugleich den Abstand zwischen sich zu vergrößern, dann ist es soziales Handeln. Und: Wenn nur einer den Regenschirm aufspannt in der Hoffnung, dass die Andere sich unterhakt, ist es ebenfalls soziales Handeln. Den letzten Fall des durch Andere beeinflussten Verhaltens kann man sich schließlich an folgendem Beispiel klar machen: Wenn ich nach einiger Zeit merke, dass ich wie alle anderen Zuschauer meine Fußballmannschaft mit einem Schlachtgesang anfeuere, ist es kein soziales Handeln. Ich habe mich unbewusst anstecken lassen, ohne darüber nachzudenken. Wenn ich aber nach reiflicher Überlegung zu dem Ergebnis komme, dass ich durch Mitsingen mein Scherflein dazu beitragen könnte, drohendes Unheil von meiner Mannschaft abzuwenden, dann ist es soziales Handeln. Ich orientiere mich nämlich an dem Sinn des Handelns der Anderen. Und als Beispiel für ein Handeln, das durch die Masse bedingt ist, nenne ich die Situation, wo der Pulk Sie in die Disco schiebt, obwohl Sie gerade beschlossen hatten, nach Hause zu gehen: Wenn Sie sich mitschieben lassen, ist es kein soziales Handeln, wenn Sie den Rückwärtsgang einlegen, schon.

Der Unterschied zwischen Handeln und sozialem Handeln ist, dass letzteres immer seinem Sinn nach auf das Verhalten Anderer bezogen ist. Natürlich, sagt Weber, sind die Übergänge fließend.

5.2 Bestimmungsgründe des Handelns: zweckrational, wertrational, affektuell, traditional

Die Erklärung, dass soziales Handeln auf das Verhalten Anderer bezogen und daran in seinem Ablauf orientiert ist, darf die Frage nicht übersehen machen, was uns denn überhaupt veranlasst, in einer bestimmten Weise gegenüber den Anderen und mit ihnen gemeinsam zu handeln. Webers Antwort ist nicht überraschend: Exakt kann man es in der Regel nicht sagen. Gleichwohl kann man grobe Unterscheidungen der Motive des Handelns vornehmen. Weber nennt sie „Bestimmungsgründe sozialen Handelns“. Es sind in Reinform vier: „Wie jedes Handeln kann auch das soziale Handeln bestimmt sein 1. zweckrational: durch Erwartungen des Verhaltens von Gegenständen der Außenwelt und von andren Menschen und unter Benutzung dieser Erwartungen als ‚Bedingungen‘ oder als ‚Mittel‘ für rational, als Erfolg, erstrebte und abgewogene eigne Zwecke, 2. wertrational: durch bewussten Glauben an den – ethischen, ästhetischen, religiösen oder wie immer sonst zu deutenden – unbedingten Eigenwert eines bestimmten Sichverhaltens rein als solchen und unabhängig vom Erfolg, 3. affektuell, insbesondere emotional: durch aktuelle Affekte und Gefühlslagen, 4. traditional: durch eingelebte Gewohnheit.“ (Weber 1920, S. 673)

Gehen wir auch die Bestimmungsgründe des sozialen Handelns einzeln durch. Das soziale Handeln kann erstens zweckrational bestimmt sein, d. h. es werden gezielt bestimmte Mittel eingesetzt, um bestimmte Zwecke zu erreichen. „Zweckrational handelt, wer sein Handeln nach Zweck, Mittel und Nebenfolgen orientiert und dabei sowohl die Mittel gegen die Zwecke, wie die Zwecke gegen die Nebenfolgen, wie endlich auch die verschiedenen möglichen Zwecke gegeneinander rational abwägt.“ (Weber 1920, S. 675)

Zweitens kann soziales Handeln wertrational bestimmt sein. „Rein wertrational handelt, wer ohne Rücksicht auf die vorauszusehenden Folgen handelt im Dienst seiner Überzeugung.“ Es ist ein „Handeln nach ‚Geboten‘ oder gemäß ‚Forderungen‘, die der Handelnde an sich gestellt glaubt.“ (Weber 1920, S. 674) Dieses Handeln ist häufig mit unbedingtem Gehorsam verbunden. Beispiele finden wir in religiösem Verhalten und im Verhalten unter bestimmten Vorstellungen von Disziplin und verbindlichen Aufgaben. Das Handeln fundamentalistischer Bewegungen ist so begründet, aber auch das Handeln von Offizieren, die sich einem bestimmten Ehrencodex verpflichtet fühlen. Die ökologische Bewegung handelt nach bestimmten Werten, und eine konsequente christliche Nächstenliebe fühlt sich bestimmten Werten verpflichtet. Aber auch ganz andere Überzeugungsgemeinschaften können nach bestimmten Werten handeln. Für alle gilt, dass für die Ziele des Handelns erst in zweiter Linie Zustimmung nach Logik und Rationalität, sondern in erster Linie Zustimmung nach Gefühl und Überzeugung gesucht wird. Selbst wo die Ziele des Handelns objektiv von irrational gesetzten Wertungen bestimmt sein mögen, ist das Handeln, in diesem Fall die Verfolgung der Ziele, in der Regel rational, d. h. konsequent. Beispiele für diese Vermischung wertrationalen und zweckrationalen Handelns ist das Selbstopfer der christlichen Märtyrer ebenso wie das Selbstopfer mancher politisch entschiedener Überzeugungstäter der Neuzeit.

Die dritte Orientierung nennt Weber affektuell, insbesondere emotional. Das Handeln kann eine hemmungslose Reaktion auf einen äußeren Reiz oder ein Ausbruch mächtiger Gefühle sein. Im strengen Sinn, wo dieses Handeln also ohne Reflexion, also Rationalisierung, erfolgt, steht das affektuelle Handeln „an der Grenze und oft jenseits dessen, was bewusst ‚sinnhaft‘ orientiert ist“. (Weber 1920, S. 674)

Viertens kann das soziale Handeln traditional bestimmt sein. Insofern es „sehr oft nur ein dumpfes in der Richtung der einmal eingelebten Einstellung ablaufendes Reagieren auf gewohnte Reize“ ist, steht auch dieses Handeln im strengen Sinn „ganz und gar an der Grenze und oft jenseits dessen, was man ein ‚sinnhaft‘ orientiertes Handeln überhaupt nennen kann“. Und Weber fährt fort: „Die Masse alles eingelebten Alltagshandelns nähert sich diesem Typus.“ (Weber 1920, S. 673 f.) Beim traditionalen Handeln resultieren Ziele und Verlauf des Handelns aus der Gewohnheit, ohne dass viel darüber nachgedacht wird.

Diese Differenzierung hat natürlich nur heuristischen Wert und dient nur dazu, die vorrangige oder auffällige Orientierung zu bezeichnen, denn soziales Handeln ist selten „nur in der einen oder der andren Art orientiert.“ (Weber 1920, S. 675)

5.3 Soziale Beziehung – aufeinander eingestelltes Verhalten

Für Weber, ich wiederhole es, soll Soziologie eine Wissenschaft heißen, „welche soziales Handeln deutend verstehen und dadurch in seinem Ablauf und seinen Wirkungen ursächlich erklären will“, und „soziales Handeln“ soll ein solches Handeln heißen, „welches seinem von den Handelnden gemeinten Sinn nach auf das Verhalten Anderer“ bezogen ist (Weber 1920, S. 653). Streng logisch muss die Formulierung „gemeinter“ Sinn als Versuch verstanden werden, Ordnung in das nächste, gemeinsame Handeln zu bringen.

Um den Begriff des gemeinsamen sozialen Handelns auf den – von Weber natürlich noch nicht benutzten – Begriff der Inter-Aktion hinzuführen, rufe ich auch noch einmal kurz in Erinnerung, was das „Soziale“ am sozialen Handeln ausmacht, woran es also orientiert ist. Das soziale Handeln kann „orientiert werden am vergangenen, gegenwärtigen oder für künftig erwarteten Verhalten Anderer“, wobei die Anderen „Einzelne und Bekannte oder unbestimmte Viele und ganz Unbekannte sein“ können und auch abstrakte Symbole, wie z. B. Geld, umfassen, von denen wir erwarten, dass sie für die Anderen das Gleiche wie für uns bedeuten (vgl. Weber 1920, S. 670 f.). Wenn man auf den Prozess des sozialen Handelns und darauf abhebt, dass auf das erste, am gemeinten Sinn des Handelns eines Anderen orientierte Handeln eine Reaktion dieses Anderen erfolgt, woran sich wiederum das Handeln des ersten orientiert, usw., dann liegen die Begriffe „soziales Handeln“ und „Interaktion“ durchaus eng zusammen. Wenn man aber stärker auf die Form der fortdauernden Wechselseitigkeit des Handelns abhebt, liegt der schon genannte Begriff der sozialen Beziehung noch näher.

Aus Webers Formulierung, dass das Handeln sich dem „Sinn nach auf das Verhalten Anderer“ bezieht und „daran in seinem Ablauf orientiert ist“, muss man schließen, dass das soziale Handeln beiderseitig etwas bewirkt und so Bedingungen des weiteren gemeinsamen Handelns schafft. Auf die so entstehende, das aktuelle Handeln überdauernde Form des wechselseitigen Handelns zielt der Begriff der sozialen Beziehung. Weber definiert ihn so: „Soziale ‚Beziehung‘ soll ein seinem Sinngehalt nach aufeinander gegenseitig eingestelltes und dadurch orientiertes Sich-Verhalten mehrerer heißen.“ (Weber 1920, S. 676, Hervorhebungen H. A.) Damit steht Webers Theorie der sozialen Beziehung ganz in der Nähe zu Simmels These von der Wechselwirkung.Footnote 2

Soziale Beziehung ist also kein Zustand, sondern ein Prozess „beiderseitigen (…) aufeinander“ bezogenen sozialen Handelns, wobei jeder Beteiligte eine bestimmte Einstellung beim Anderen ihm gegenüber voraussetzt und „an diesen Erwartungen sein eigenes Handeln orientiert“. (Weber 1920, S. 676 f., Hervorhebungen im Original) An dieser letzten Formulierung ist die Bewegungsrichtung des Handelns interessant: Der Handelnde setzt voraus, dass der Andere ihm gegenüber bestimmte Einstellungen hat (sicher ist er natürlich nicht), tut dann aber gleich schon so, als ob sie ganz sicher vorhanden sind, somit tatsächliche Erwartungen sind, an denen er sich dann orientiert und auf die er „entsprechend“ reagiert! Hier drängt sich natürlich die Frage auf, wie zu erklären ist, dass wir wechselseitig bestimmte Einstellungen und Erwartungen annehmen und dass wir überhaupt den „gemeinten Sinn“ des Verhaltens Anderer „verstehen“ können: Weber erklärt es so, dass es in einer bestimmten Kultur durchschnittliche oder typische Erwartungen an das Verhalten eines jeden Individuums gibt (vgl. Weber 1920, S. 677)Footnote 3.

Ich fasse Webers Ausführungen zum sozialen Handeln und zur sozialen Beziehung zusammen: Soziales Handeln ist die gegenseitige Orientierung von Individuen am gemeinten Sinn ihres Verhaltens. Sie können sich verstehen, weil sie sich an durchschnittlichen oder typischen Erwartungen orientieren. Eine soziale Beziehung heißt ein fortlaufendes, aufeinander gegenseitig eingestelltes und dadurch orientiertes Sichverhalten mehrerer.

Weber wendet sich nun den zwei Formen oder besser gesagt: der Qualität und dem Sinn sozialer Beziehungen zu.

5.4 Vergemeinschaftung und Vergesellschaftung

Soziale Beziehung, habe ich Weber gerade zitiert, „soll ein seinem Sinngehalt nach aufeinander gegenseitig eingestelltes und dadurch orientiertes Sichverhalten mehrer heißen“, und er fährt fort: „Die soziale Beziehung besteht also durchaus und ganz ausschließlich: in der Chance, dass in einer (sinnhaft) angebbaren Art sozial gehandelt wird, einerlei zunächst: worauf diese Chance beruht.“ (Weber 1920, S. 676)

Soziale Beziehungen sind temporäre Ordnungen. Sie „existieren“ nicht an sich, sondern „nur als menschliches Handeln bestimmten Sinngehalts.“ (Weber 1920, S. 693) Auch Formen sozialer Beziehungen, die seit je festzustehen scheinen, sind nur Formen auf Zeit. Deshalb betont Weber ausdrücklich: „Die soziale Beziehung besteht, auch wenn es sich um sogenannte ‚soziale Gebilde‘ wie ‚Staat‘, ‚Kirche‘, ‚Genossenschaft‘, ‚Ehe‘ usw. handelt, ausschließlich und lediglich in der Chance, dass ein seinem Sinngehalt nach in angebbarer Art aufeinander eingestelltes Handeln stattfand, stattfindet oder stattfinden wird. Dies ist immer festzuhalten, um eine ‚substantielle‘ Auffassung dieser Begriffe zu vermeiden. Ein ‚Staat‘ hört z. B. soziologisch zu ‚existieren‘ dann auf, sobald die Chance, dass bestimmte Arten von sinnhaft orientiertem sozialem Handeln ablaufen, geschwunden ist.“ (Weber 1920, S. 676 f.) Ein Staat, in dem nur noch eine Person vorhanden wäre, wäre keiner mehr, und einer, in dem sich keiner am Verhalten irgendeines Anderen orientierte, wäre noch keiner.

Begriffe für soziale Gebilde bezeichnen also nichts „Substantielles“, das unabhängig vom Handeln beteiligter Individuen bestünde, sondern sagen etwas aus über den Sinngehalt bestimmter sozialer Beziehungen und die Chancen des Handelns, das durch die Tatsache des Eingestellt-Seins objektiv möglich ist. Der Sinngehalt einer Ehe bestand in der deutschen Gesellschaft bis vor kurzem darin, dass eine Frau und ein Mann die Chance haben, über längere Zeit zusammenzuleben und untereinander sexuelle Beziehungen zu haben. Ob sie die Chance nutzen oder nicht, ändert nichts an der Tatsache, dass es solche durchschnittlichen Erwartungen in dieser Gesellschaft gibt. Wo diese Chancen eines bestimmten sozialen Handelns nicht gegeben sind, handelt es sich nicht um die soziale Beziehung ‚Ehe‘. Der Sinngehalt „konstituiert“ eine soziale Beziehung (vgl. Weber 1920, S. 678).

Weber betrachtet nun zwei Formen der sozialen Beziehung. Die eine nennt er Vergemeinschaftung, die andere Vergesellschaftung.

„Vergemeinschaftung soll eine soziale Beziehung heißen, wenn und soweit die Einstellung des sozialen Handelns (…) auf subjektiv gefühlter (affektueller oder traditionaler) Zusammengehörigkeit der Beteiligten beruht.“ (Weber 1920, S. 694 f.) Typische Beispiele einer Vergemeinschaftung sind eine nationale Gemeinschaft, die Freundschaft oder die Familie. Dabei ist zu beachten, dass das Gefühl der Zusammengehörigkeit allein nicht reicht, um von einer sozialen Beziehung zu sprechen, sondern die Einzelindividuen müssen „auf Grund dieses Gefühls ihr Verhalten irgendwie aneinander orientieren.“ (Weber 1920, S. 697) Vergemeinschaftung als bestimmte Form der Ordnung sozialen Handelns besteht also im wechselseitigen, sozialen Handeln und nur so lange. Der Kampf ist denn auch der radikalste Gegensatz zur Vergemeinschaftung (vgl. Weber 1920, S. 696).

Kommen wir zu der zweiten Form der Ordnung sozialer Beziehungen, die Weber Vergesellschaftung nennt. Er schreibt: „Vergesellschaftung soll eine soziale Beziehung heißen, wenn und soweit die Einstellung des sozialen Handelns auf rational (wert- oder zweckrational) motiviertem Interessenausgleich oder auf ebenso motivierter Interessenverbindung beruht.“ (Weber 1920, S. 695) Typische Beispiele dieser sozialen Beziehung sind der Tausch auf dem Markt, der nichts mit Gefühlen zu tun hat, sondern rein nach dem zweckrationalen Prinzip des Ausgleichs sachlicher Interessen funktioniert, der Zweckverein, z. B. der Verein zur Aufklärung über die Verschwendung von Steuergeldern, in dem sich Individuen zusammentun, um gemeinsame Interessen durchzusetzen, oder der Gesinnungsverein, z. B. der Club der inneren Erleuchtung, in dem die Mitglieder aus wertrationaler Motivation handeln.

An den genannten Beispielen dürfte schon deutlich geworden sein, dass die Grenze zwischen Vergemeinschaftung und Vergesellschaftung nicht trennscharf ist. „Die große Mehrzahl sozialer Beziehungen (…) hat teils den Charakter der Vergemeinschaftung, teils den der Vergesellschaftung.“ (Weber 1920, S. 695) Wo man jeden Tag bei der gleichen Verkäuferin seinen € gegen Brötchen tauscht, wird im Laufe der Zeit eine freundliche Zuneigung wachsen, die einem vielleicht irgendwann sogar (gegen alle Zweckrationalität) ein Brötchen extra einträgt. Und umgekehrt kann sich in eine Ehe im Laufe der Zeit immer mehr das zweckrationale Prinzip des Austauschs gegenseitiger Dienste einschleichen.

5.5 Soziales Handeln und soziale Beziehung unter der Vorstellung einer geltenden Ordnung

Schlagen wir zum Schluss von Webers Theorie sozialer Beziehung einen virtuellen Bogen zu den später aufkommenden eigentlichen Interaktionstheorien.

Der prozessuale Begriff der sozialen Beziehung darf nicht übersehen machen, dass jede soziale Beziehung auch eine bestimmte dauerhafte Form darstellt, die nur ein ganz bestimmtes Handeln ermöglicht oder aber verlangt. Nach dieser Form ist auch der Kreis der Handelnden bestimmt. Das bringt Weber mit der Unterscheidung zwischen offenen und geschlossenen sozialen Beziehungen zum Ausdruck. In einer offenen sozialen Beziehung wird niemandem „die Teilnahme an dem an ihrem Sinngehalt orientierten gegenseitigen sozialen Handeln“ (Weber 1920, S. 698) verwehrt, der nach der geltenden Ordnung zu handeln bereit und in der Lage ist. Ein Beispiel ins Große und eins ins Kleine gedacht: Der Markt steht jedem offen, der etwas zu bieten hat; offen ist auch der Kirchenchor für jeden, der mit einer schönen Stimme Gott loben möchte. Als geschlossen bezeichnet Weber soziale Beziehungen, wenn „ihr Sinngehalt oder ihre geltenden Ordnungen die Teilnahme ausschließen oder beschränken oder an Bedingungen knüpfen.“ (Weber 1920, S. 698) Wieder zwei Beispiele: Geschlossen ist die Gewerkschaft für Arbeitgeber; geschlossen ist auch eine Freundschaft für einen Dritten, bevor er nicht bewiesen hat, dass er diese intime Verbindung nicht nur nicht stört, sondern sogar noch bereichert.

Der Sinngehalt einer sozialen Beziehung kann in einer gesatzten Ordnung codifiziert sein. Das ist z. B. bei einem Autokauf der Fall, aber auch der Staat basiert auf einem im Grundgesetz festgehaltenen gemeinsamen Sinn. Der von allen Beteiligten gemeinte Sinn kann aber auch in Versprechungen oder sogar unausgesprochen in Annahmen des richtigen Handelns zum Ausdruck kommen. Die stillschweigende Bereitschaft zu einem solchen Handeln nennt Weber Einverständnis. In der gegenseitigen Annahme dieses Einverständnisses bilden sich Erwartungen heraus, dass ein Handeln erfolgen wird, „als ob“ (vgl. Weber 1913, S. 290 f.) es einer gemeinsam gemeinten Ordnung folgte. Der ganz überwiegende Teil des Gemeinschaftshandelns erfolgt nach dem Prinzip des stillschweigenden Einverständnisses, aber auch Vergesellschaftung basiert in erheblichen Teilen auf dieser Annahme. Die gleichen Gründe, die als Motivierung des Handelns angenommen werden können, gelten auch für die Annahme der Motive des Einverständnisses. Dabei ist wichtig festzuhalten, dass dieses Handeln „als ob“ nur aus einem bestimmten, von beiden Seiten gemeinten Sinngehalt einer sozialen Beziehung heraus möglich ist und verstanden werden kann!

Eine soziale Beziehung wird dadurch konstituiert, dass die Beteiligten an einen gemeinsamen Sinn der Beziehung glauben und wechselseitig voneinander annehmen, dass sie einem rational nachvollziehbaren Prinzip, also einer aktuell und für beide Seiten geltenden, objektiven Ordnung folgen. Damit will ich aber nicht sagen, dass die Beteiligten das „bewusst“ tun. Angesichts „steigender Kompliziertheit der Ordnung und fortschreitender Differenzierung des gesellschaftlichen Lebens“ ist das ohnehin nicht mehr anzunehmen. „Die empirische ‚Geltung‘ gerade einer ‚rationalen‘ Ordnung“, heißt es bei Weber, „ruht (…) dem Schwerpunkt nach (…) auf dem Einverständnis der Fügsamkeit in das Gewohnte, Eingelebte, Anerzogene, immer sich Wiederholende. Auf seine subjektive Struktur hin angesehen, hat das Verhalten oft sogar überwiegend den Typus eines mehr oder minder annähernd gleichmäßigen Massenhandelns ohne jede Sinnbezogenheit.“ Paradoxerweise kennen wahrscheinlich gerade diejenigen „den empirisch geltenden Sinn von gesatzten Ordnungen“ am besten, die sie verletzen oder umgehen wollen! (vgl. Weber 1913, S. 311 f.).

„Der Fortschritt der gesellschaftlichen Differenzierung und Rationalisierung“ bedeutet also nicht, dass wir uns der sozialen Bedingungen unserer Existenz umso bewusster wären. Im Gegenteil. Was dem Denken und Handeln des Menschen in der Moderne in dieser Hinsicht eine „spezifisch ‚rationale‘ Note gibt, (…) ist vielmehr: 1. der generell eingelebte Glaube daran, dass die Bedingungen seines Alltagslebens, heißen sie nun: Trambahn oder Lift oder Geld oder Gericht oder Militär oder Medizin, prinzipiell rationalen Wesens, d. h. der rationalen Kenntnis, Schaffung und Kontrolle zugängliche menschliche Artefakte seien (…), 2. die Zuversicht darauf, dass sie rational, d. h. nach bekannten Regeln und nicht (…) irrational funktionieren, dass man, im Prinzip wenigstens, mit ihnen ‚rechnen‘, ihr Verhalten ‚kalkulieren‘, sein eigenes Handeln an eindeutigen, durch sie geschaffenen Erwartungen orientieren könne.“ (Weber 1913, S. 312 f.) Es gibt, um Webers Theorie sozialer Beziehungen mit einer Theorie sozialer Ordnung zu verbinden, keine Ordnung an sich, sondern jede Ordnung besteht nur in der Vorstellung von der Rationalität des sozialen Handelns aller Beteiligten an einer sozialen Beziehung. Weber drückt das so aus: „Für die Soziologie aber ‚ist‘ eben lediglich jene Chance der Orientierung an dieser Vorstellung ‚die‘ geltende Ordnung.“ (Weber 1920, S. 685)

Eine soziale Beziehung ist an der Geltung einer bestimmten Ordnung orientiert. Geltung bedeutet mehr als bloße, eingelebte Regelmäßigkeit des Handelns, sondern Vorstellung, wie etwas sein soll. Dieses „soll“ hängt eng zusammen mit der Vorstellung der oben genannten rationalen Gründe einer sozialen Beziehung oder wie Weber sagt: ihrer legitimen Geltung. Da es nicht um Geltung an sich geht, sondern immer nur um die Geltung für ein bestimmtes Handeln, differenziert Weber diese Vorstellungen der legitimen Geltung in der gleichen Weise, wie er die Bestimmungsgründe des Handelns unterschieden hat: „Legitime Geltung kann einer Ordnung von den Handelnden zugeschrieben werden: a) kraft Tradition: Geltung des immer Gewesenen; b) kraft affektuellen (insbesondere: emotionalen) Glaubens (…); c) kraft wertrationalen Glaubens (…), d) kraft positiver Satzung, an deren Legalität geglaubt wird.“ (Weber 1920, S. 689)

Aus allen vier Begründungen der Geltung kann erwartet werden, dass die Beteiligten an einer so geregelten sozialen Beziehung der Ordnung zustimmen: sie erkennen die Gründe willig an, weil sie ihren Vorstellungen einer vernünftigen Ordnung entsprechen. Die Geschichte hat auch gelehrt, dass eine Ordnung auf Dauer keinen Bestand hat, die nicht auf gewollte Zustimmung zählen kann. Die Geschichte der Moderne hat außerdem gezeigt, dass das letzte Prinzip, der Glaube an die Legalität einer Ordnung, die anderen Begründungen mehr und mehr ersetzt hat. Legalität heißt, dass definierte Zwecke und dazu passende Mittel klar gesetzt sind, die Geltung dieser Beziehung alle betrifft und von allen nachvollzogen wird und dass die Einhaltung der Geltung von allen auch kontrolliert werden kann.

Ich fasse Webers Ausführungen zum sozialen Handeln und zur sozialen Beziehung zusammen: Soziales Handeln ist die gegenseitige Orientierung von Individuen am gemeinten Sinn ihres Verhaltens. Sie können sich verstehen, weil sie sich an durchschnittlichen oder typischen Erwartungen orientieren. Eine soziale Beziehung heißt ein fortlaufendes, aufeinander gegenseitig eingestelltes und dadurch orientiertes Sichverhalten mehrerer. Die späteren soziologischen Interaktionstheorien werden diese Bestimmung übernehmen!