Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni 2024

Am 9. Juni werden das Europaparlament, der Kreistag, der Gemeinderat und die Ortschaftsräte neu gewählt

Hier finden Sie Informationen zu den Wahlen im Jahr 2024.

Unter folgendem Link finden Sie, sobald sie erhoben sind, Ergebnisse der Wahlen 2024: Europarlament, Kreistag, Gemeinderat und Ortschaftsräte

https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20240609/08417002/praesentation/index.html

Aktuelle Meldung zur Briefwahl (06.06.2024):
Wem die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein noch nicht zugegangen ist und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären lässt, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt unter 07433/170-303, -229, -192 oder unter wahlamt@balingen.de in Verbindung setzen.
Ihm können dann noch bis Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Da die Zeit für einen erneuten Postversand für die Hin- und Rücksendung der neuen Unterlagen mittlerweile nicht mehr ausreicht, sind alle betroffenen Personen aufgerufen, persönlich vorzusprechen. Dann kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden. 

Wer noch durch Briefwahl wählt, hat dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag, im Rathaus Balingen, Färberstraße 2, eingeht. Damit dies sichergestellt ist, sollten die Wahlbriefe am besten direkt im Rathaus abgegeben oder eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.


Sie möchten im Wahllokal wählen? Bitte legen Sie am Wahlsonntag im Wahllokal Ihre Wahlbenachrichtigung vor. Hierdurch ist ein schnellerer Ablauf im Wahllokal möglich. Um Probleme vorzubeugen, bitten wir Sie, Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass, bei Unionsbürgern einen gültigen Identitätsausweis, für eine evtl. notwendig werdende Identifizierung Ihrer Person bereitzuhalten.

Sie möchten Briefwahl beantragen?Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung stellen. Er kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail) oder mündlich durch persönliche Vorsprache (nicht telefonisch) gestellt werden.
Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; um die Angabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer wird gebeten.

Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr nachholen. Der Antrag kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden.
Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht der/des Wahlberechtigten vorlegen.Die Wahlunterlagen können im Rathaus Balingen, Bürgerbüro, Färberstraße 2, dann gleich mitgenommen bzw. direkt vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit nun zu knapp werden.
In besonderen Ausnahmefällen (§ 26 Absatz 4 Satz 2 i.V.m. § 24 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung) können noch bis zum Wahltag,09.06.2024, um 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen über das Onlineportal war bis Donnerstag, 06.06.2024, 12:00 Uhr möglich. 

Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag!
Wahlbenachrichtigung weg – was nun?Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren oder verlegt hat, kann sein Wahlrecht dennoch ausüben. Jede im Wählerverzeichnis eingetragene Person kann wählen. In diesem Fall bitten wir Sie, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder einen gültigen Identitätsausweis) mitzubringen.

Wahlbenachrichtigungen:
Die Wahlbenachrichtigungen mit dem Vorabversand der Stimmzettel für die Kommunalwahl wurden am 14.05.2024 versendet.
Den Stimmzettel für die Europawahl erhält man am Wahltag im Wahllokal oder im Rahmen der Beantragung von Briefwahlunterlagen.

Wer noch keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend an das Bürgerbüro oder das Wahlamt der Stadtverwaltung Balingen wenden.Jede wahlberechtigte Person erhält für die Europawahl und die Kommunalwahlen - unabhängig davon, zu welcher Wahl man wahlberechtigt ist - nur eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlberechtigung für die entsprechende/n Wahl/en können Sie der Überschrift in Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. In der Wahlbenachrichtigung erhalten Sie ebenfalls Hinweise über das Ihnen zugewiesene Wahllokal und der Barrierefreiheit.

Europawahl

Allgemeine Informationen zur Europawahl 2024 erhalten Sie auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg oder im Serviceportal Baden-Württemberg:
Informationen im Serviceportal Baden-Württemberg
Wahl:hilfe der Landeszentrale für politische Bildung (5,4 MB)

Informationen für Blinde und sehbehinderte Personen finden Sie auf der Seite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. unter https://www.dbsv.org/wahlen.html
 
Informationen an Unionsbürger im Rahmen der Europawahl am 09.06.2024 - Eintragung ins Wählerverzeichnis:
Unionsbürger die in Balingen ihren Hauptwohnsitz haben, können bis 19.05.2024 einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen, um an der Europawahl am 09.06.2024 abstimmen zu können. Grundsätzlich gilt, dass entweder in Deutschland oder im Herkunftsland gewählt werden kann. Jeder darf aber nur einmal wählen. Wer diesen Antrag schon bei der letzten Europawahl gestellt hat und seither immer in Deutschland wohnhaft war, ist automatisch im Wählerverzeichnis hinterlegt. Weitere Informationen sowie das Formular erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Balingen. 

Kommunalwahl

Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie hier.

Allgemeine Informationen zu den Kommalwahlen 2024 erhalten Sie auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg oder im Serviceportal Baden-Württemberg:
Informationen im Serviceportal Baden-Württemberg
Wahl:hilfe der Landeszentrale für politsche Bildung (7,9 MB)
Infoflyer der Landeszentrale für politische Bildung (1,9 MB)