„Letzte Generation“ macht „Scholz“ den Prozess
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Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ machen „Scholz“ den Prozess

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Mitglieder der „Letzten Generation“ stehen nicht zum ersten Mal vor Gericht. Dieses Mal nutzen sie aber den Prozess, um ein Scholz-Double anzuklagen.

Berlin – In einem Prozess am Montag (15. April) machte die „Letzte Generation“ den Gerichtssaal zu ihrer Bühne für Protest. Im Mittelpunkt der Aktion: Bundeskanzler Olaf Scholz. Oder jedenfalls ein Mann, in einem Scholz-Kostüm. Ursprünglich angeklagt war der ehemalige Journalist Raphael Thelen, wegen der Beteiligung an einem Protestmarsch im April 2023. Nachdem ihn das Amtsgericht in Berlin zu 50 Tagessätzen von je 15 Euro verurteilt hatte, drehten die Aktivistinnen und Aktivisten den Spieß um. Einer der Klima-Aktivisten wurde zum Richter in schwarzer Robe und das Scholz-Double zum neuen Angeklagten.

Angeklagt war Scholz und stellvertretend für ihn sein Imitator vom „Richter“ der „Letzten Generation“ dafür, das Pariser Klimaabkommen zu brechen. „Olaf Scholz hat grob fahrlässig, unzählige Menschenleben gefährdet und ist dafür zur Verantwortung zu ziehen“, verkündete der Aktivist der Letzte Generation laut Pressemitteilung der Gruppe. Dabei habe der Aktivist auf das zuletzt ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verwiesen.

Klimaaktivisten der Letzte Generation klagen „Bundeskanzler Scholz“ in einem Amtsgericht in München an. In einem inszenierten Prozess steht ein Scholz-Double vor Gericht
Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation klagen „Bundeskanzler Scholz“ in einem Amtsgericht in München an. In einem inszenierten Prozess steht ein Scholz-Double vor Gericht © Letzte Generation

Vor einer Woche hat der Gerichtshof in Straßburg zugunsten der Schweizer Gruppe Klima-Seniorinnen entschieden und in der Klage festgestellt, dass Klimaschutz eine Menschenrechtsfrage ist und vor Gericht eingeklagt werden kann. Damit hat das Gericht einen Präzedenzfall geschaffen, an dem sich die Gerichte der Mitgliedstaaten des Europarates orientieren können. Klimaklagen haben sich in den vergangenen Jahren bereits gehäuft und auch gegen Unternehmen wird vermehrt geklagt.

Letzte Generation verurteilt Fake-Kanzler: „Er hat die Klimakrise eskalieren lassen“

Im Amtsgericht in Berlin inszenierte die Gruppe den Prozess gegen den Kanzler und ließ das Double zu seiner Verteidigung zu Wort kommen. „Scholz“ habe versucht, die Verantwortung von sich zu weisen und habe sich an viele der Anklagepunkte nicht erinnern können.

Der ursprünglich angeklagte Aktivist Thelen verkündete das Urteil im „Prozess“ der „Letzten Generation“: „Kanzler Olaf Scholz hat durch die Verletzung seiner Pflichten Leben und Gesundheit von unzähligen Menschen gefährdet und tut es weiterhin. Er hat die Klimakrise eskalieren lassen.“ Das Verhalten des Kanzlers nannte die Gruppe in ihrem Urteilsspruch „verantwortungslos und sträflich“.

Zu einer Haftstrafe wolle die Gruppe ihn jedoch nicht verurteilen, da sie, wie Thelen erklärte, „nicht an die Ideen von Strafen und Gefängnissen“ glauben. Es sei Strafe genug, dass Scholz sich Jahrzehnte lang „vor seinem eigenen Gewissen verantworten“ müsse, schreibt die Gruppe von Klimaaktivistinnen und Aktivisten in ihrer Erklärung.

Expertenrat für Klimafragen stellt Bericht vor: Nachholbedarf im Verkehrsministerium

Erst im März hat das Umweltbundesamt vermeldet, dass Deutschland über zehn Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 2023 ausgestoßen hat und die Klimaziele damit erreicht seien. Am Montag hat der Expertenrat für Klimafragen seinen Prüfbericht zu dieser Entwicklung vorgestellt. Zwar könne der Expertenrat die Berechnung nachvollziehen, führe jedoch den Rückgang auf schlechte wirtschaftliche Entwicklungen zurück, berichtete der Tagesspiegel.

Im Bereich Verkehr seien die Ziele demnach außerdem deutlich verfehlt worden. Zudem wies der Expertenrat auf das Risiko hin, dass durch den knappen Haushalt und die Einsparungen bei Klimaschutzmaßnahmen, die Minderung der Emissionen, wie sie die Regierung vorsieht, nicht zu realisieren seien. Von den zuständigen Ministerien für Verkehrssektor sowie für den Gebäudesektor fordert der Expertenrat Sofortprogramme zum Schutze des Klimas.

Wie der Spiegel berichtet, hat sich die Bundesregierung ebenfalls am Montag auf ein neues Klimaschutzgesetz geeinigt. Das Gesetz hebt unter anderem starre Sektorziele für den Treibhausgasausstoß auf. Das neue Gesetz habe zum Ziel, bürokratische Hürden für den Ausbau der Solarenergie in Deutschland zu verringern und damit den Ausbau voranzutreiben. Mit der Neuregelung entfällt somit allerdings auch für den Verkehrssektor und den Gebäudesektor die Pflicht, ein Sofortpaket beim Verfehlen der Ziele vorzulegen. (pav)

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