Die Schweizerische Eidgenossenschaft besteht aus 26 gleichberechtigten Gliedstaaten, den Kantonen oder “Ständen” (historisch auch “Orten”). Die Bundesverfassung spricht allerdings von 23 Kantonen und subsummiert darin die dreimal zwei Halbkantone (Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Ob- und Nidwalden, Appenzell A. Rh. und I. Rh.).
Die Kantone sind seit 1848 die föderativen Glieder des Bundesstaates und geniessen bis heute eine im internationalen Vergleich weit ausgebaute Autonomie – sie sind für alle Bereiche zuständig, die nicht ausschliesslich dem Bund vorbehalten sind.
Obwohl die Kantone heute noch wichtige Referenzeinheiten der Schweizer Statistik geblieben sind und seit 1998 die NUTS-Äuqivalente (Nomenclature des Unités Territoriales statistiques, Europäische Union) auf Stufe 3 darstellen, eignen sie sich nur bedingt für räumliche Analysen: ihre Grenzziehungen stimmen wenig mit funktionalen Gesichtspunkten überein, und ihre Grössen bzw. Bevölkerungszahlen sind sehr unterschiedlich.