Bundeskabinett beschlie�t Gesetzentwurf zur Krankenhausreform
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Politik

Bundeskabinett beschlie�t Gesetzentwurf zur Krankenhausreform

Mittwoch, 15. Mai 2024

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister f�r Gesundheit, stellt die Krankenhausreform in der Bundespressekonferenz vor. /picture alliance, Kay Nietfeld

Berlin � Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Krankenhausreform beschlossen. �Heute ist ein sehr guter Tag f�r die Patientinnen und Patienten in Deutschland. Es ist aber auch ein guter Tag f�r die Kranken�h�user selbst�, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Nachgang vor der Bundespresse�konferenz. Die geplante Krankenhausreform sei die gr��te seit 20 Jahren und stelle eine Revolution im Krankenhaussektor dar. Der heutige Beschluss sorgte f�r erneute Kritik von allen Seiten.

Der Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) sieht eine Einf�hrung von zun�chst 65 Leistungsgruppen vor. Diese sollen die Qualit�t der Versorgung durch bundeseinheitliche Kriterien zur Sach- oder Personalausstattung verbessern.

Die Kliniken m�ssen die Kriterien erf�llen, um entsprechende Leistungen einer bestimmten Leistungsgruppe erbringen und abrechnen zu k�nnen. So soll sichergestellt werden, dass k�nftig nur Leistungen an Standorten erbracht werden, an dem auch das daf�r ben�tigte Personal und Ausr�stung vorhanden ist.

Dar�ber hinaus soll es eine Vorhaltefinanzierung geben, die die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) zu 60 Prozent abl�sen. Die Finanzierung und Leistungsgruppen sollen voneinander abh�ngig sein. Als dritte gro�e �nderung sind sogenannte sektoren�bergreifende Versorgungseinrichtungen (vormals Level 1i-Klini�ken) geplant, die als kleine Krankenh�user eine Schnittstelle der ambulanten und station�ren Versorgung bilden sollen.

Diese Vorhaben sollen den Mangel bei Spezialisierungen bei Behandlungen beheben, eine zu starke �kono�misierung aufgrund der Fallpauschalen eind�mmen und die �enorme B�rokratie� in den Krankenh�usern re�duzieren, erkl�rte Lauterbach heute. �Ein Drittel der Arbeitszeit von jungen �rztinnen und �rzten geht f�r B�rokratie verloren�, r�umte er ein.

Weniger Dokumentationspflichten f�r �rztliches Personal geplant

F�r �rzte, die in Krankenh�usern t�tig sind, sollen Entlastungen vor allem in drei Bereichen erfolgen. Zum einen sollen die Fehlbelegungspr�fungen nicht mehr f�r jeden einzelnen Fall im Krankenhaus vorgenommen werden. Die Vorhaltebudgets machten diese Pr�fung �berfl�ssig, erkl�rte Lauterbach.

Zudem falle der Fixkostendegressionsausgleich k�nftig weg, hier w�rden viele Dokumentationsaufgaben f�r �rzte ebenfalls nicht mehr n�tig sein. Und: Dokumentationen f�r Bereinigungen, um defensiv aufgestellt zu sein, was die Pr�fung der Medizinischen Dienste der Verweildauern angeht, w�rden ebenfalls wegfallen, be�tonte der Minister.

Insbesondere bei den kleineren H�usern, den sektoren�bergreifenden Versorgungseinrichtungen, m�sste k�nftig nicht mehr so viel dokumentiert werden. Die geplanten Tagespauschalen und ambulante Abrechnun�gen w�rden entsprechende Dokumentationsaufgaben �berfl�ssig machen, so Lauterbach.

Dar�ber hinaus sei die Nutzung von K�nstlicher Intelligenz (KI) im Krankenhausbereich, etwa bei den Kran�ken�hausinformationssystemen (KIS), geplant. Durch das Gesundheitsdigitalagenturgesetz sollen Routinedoku�mentationen f�r Abrechnungen vereinfacht werden, so Lauterbach.

Auch die Bundesl�nder h�tten weitere Vorschl�ge zur Entb�rokratisierung eingebracht. Hier werde sich der �Bund bewegen� und gute Vorschl�ge im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens ber�cksichtigen, erkl�rte Lauterbach. Das Verfahren im Bundestag soll noch vor der Sommerpause mit einer ersten Lesung des Ge�setzes starten, sagte er.

Die L�nder h�tten aber auch zahlreiche Vorschl�ge gemacht, die die Qualit�t der Versorgung aush�hlen w�rden. Der Bund werde bei Qualit�tsabstrichen aber hart bleiben, erkl�rte Lauterbach.

Verfassungsfragen sind weiter Thema

Das KHVVG ist als zustimmungsfreies Gesetz geplant, so dass die Bundesl�nder im Bundesrat nicht zu�stimmen m�ssen. Einige L�nder sehen dies jedoch anders, Bayern hatte sogar mit einer Klage gegen das Gesetz gedroht.

�Die verfassungsrechtliche Pr�fung, ob das Gesetz zustimmungsfrei oder zustimmungspflichtig ist, haben die beiden daf�r zust�ndigen Ressorts � das Bundesjustizministerium und das Bundesinnenministerium � sehr gr�ndlich vorgenommen�, erkl�rte Lauterbach heute auf Nachfrage des Deutschen �rzteblattes. Die Reform sei so gestaltet, dass sie bundesratszustimmungsfrei sei.

Er gehe nicht davon aus, dass der Bundesrat das Gesetzesverfahren � durch den Anruf des Vermittlungsaus�schusses wie beim Krankenhaustransparenzgesetz � in die L�nge ziehen werde, da jeder ein gro�es Interesse daran habe, dass die Reform schnell komme. Er werde weiter mit den L�ndern sprechen. Eine weitere Runde mit den Gesundheitsministerinnen und -ministern der L�nder sowie den Fraktionen solle in zwei Wochen im BMG stattfinden, k�ndigte er an.

Allerdings gab es in einer aktuellen Fassung des Gesetzentwurfs nochmals �nderungen, wohl genau aufgrund dieser verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Passus der urspr�nglich geplanten medizinisch-pflegerischen Leistungen, die von den sektoren�bergreifenden Versorgungseinrichtungen erbracht werden sollten, ist im Kabinettsentwurf nicht mehr zu finden.

Auf eine entsprechende Nachfrage des Deutschen �rzteblattes, erkl�rte Lauterbach, diesbez�glich habe es verfassungsrechtliche Bedenken gegeben. Hintergrund sei, dass diese Leistungen nur f�r die sektoren�ber�grei�fenden Versorger, also nur einen Teil der Kliniken, eingef�hrt werden sollten. �Weil wir jedes rechtliche Risiko ausschlie�en wollen, haben wir diese Leistung zun�chst einmal nicht in den Kabinettsentwurf aufge�nommen�, so Lauterbach. © cmk/aerzteblatt.de

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