Seine Heiligkeit Papst Pius XI. und die Republik Österreich, die in dem Wunsche einig sind, die Rechtslage der katholischen Kirche in Österreich zum Besten des kirchlichen und religiösen Lebens in gegenseitigem Einvernehmen in dauerhafter Weise neu zu ordnen, haben beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen.Seine Heiligkeit Papst Pius römisch XI. und die Republik Österreich, die in dem Wunsche einig sind, die Rechtslage der katholischen Kirche in Österreich zum Besten des kirchlichen und religiösen Lebens in gegenseitigem Einvernehmen in dauerhafter Weise neu zu ordnen, haben beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen.
Zu diesem Zwecke haben
Seine Heiligkeit
zu Ihrem Bevollmächtigten
Seine Eminenz dem Hochwürdigsten Herrn Kardinal Eugen Pacelli, Ihren Staatssekretär, und der
Herr Bundespräsident der Republik Österreich
den Herrn Bundeskanzler Dr. Engelbert Dollfuß und
den derzeit auch mit der Führung des Bundesministeriums für Unterricht betrauten Herrn Bundesminister für Justiz Dr. Kurt Schuschnigg zu seinen Bevollmächtigten
ernannt, die nach Austausch ihrer für gut und richtig befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben.