� 187 StGB - Verleumdung - dejure.org

Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (�� 80 - 358)   
   14. Abschnitt - Beleidigung (�� 185 - 200)   
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Textdarstellung

  

� 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben ver�chtlich zu machen oder in der �ffentlichen Meinung herabzuw�rdigen oder dessen Kredit zu gef�hrden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat �ffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (� 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu f�nf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Fassung aufgrund des Sechzigsten Gesetzes zur �nderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den �� 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland vom 30.11.2020 (BGBl. I S. 2600), in Kraft getreten am 01.01.2021 Gesetzesbegr�ndung verf�gbar

Vorherige Gesetzesfassungen

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2021
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Sechzigstes Gesetz zur �nderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den �� 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland30.11.2020BGBl. I S. 2600

Rechtsprechung zu � 187 StGB

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Querverweise

Auf � 187 StGB verweisen folgende Vorschriften:

    Strafgesetzbuch (StGB) 
      Besonderer Teil
        Friedensverrat, Hochverrat und Gef�hrdung des demokratischen Rechtsstaates
          Gef�hrdung des demokratischen Rechtsstaates
            90 (Verunglimpfung des Bundespr�sidenten)
        Beleidigung
          188 (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, �ble Nachrede und Verleumdung)
    Strafproze�ordnung (StPO) 
      Verfahren im ersten Rechtszug
        �ffentliche Klage
          154e (Absehen von der Verfolgung bei falscher Verd�chtigung oder Beleidigung)
     
      Beteiligung des Verletzten am Verfahren
        Privatklage
          374 (Zul�ssigkeit; Privatklageberechtigte)
        Nebenklage
          395 (Befugnis zum Anschluss als Nebenkl�ger)

Redaktionelle Querverweise zu � 187 StGB:

    Strafgesetzbuch (StGB) 
      Allgemeiner Teil
        Die Tat
          Straflosigkeit parlamentarischer �u�erungen und Berichte
            36 (Parlamentarische �u�erungen)
    Strafproze�ordnung (StPO) 
      Beteiligung des Verletzten am Verfahren
        Privatklage
          380 (Erfolgloser S�hneversuch als Zul�ssigkeitsvoraussetzung)
Was ist das?

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