PRÄAMBEL
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und die Usbekische Agentur für Straßentransport und Flußschiffahrt, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,
in dem Bestreben, den Erfordernissen des Außenhandels insbesondere zwischen den beiden Staaten geeignet Rechnung zu tragen,
in dem Bestreben, den Güterverkehr zwischen den beiden Staaten nach dem Stand von Wissenschaft und Technik insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der Umweltverhältnisse in der Republik Österreich und der Republik Usbekistan durch Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes der eingesetzten Beförderungsmittel zu gestalten,
in dem Bestreben, den kombinierten Güterverkehr breiter einzusetzen und eine verstärkte Verlagerung des Transportes bestimmter, insbesondere gefährlicher Güter von der Straße auf die Schiene zu begünstigen,
haben vereinbart: