In manchen Kfz-Versicherungsverträgen findet sich die Klausel "Abzug neu für alt". Damit soll verhindert werden, dass ein Auto, das mit Neuteilen repariert wird, nach einem von der Versicherung regulierten Schaden einen höheren Wert hat als vor dem Unfall.

Was bedeutet "neu für alt"?

Müssen nach einem Kaskoschaden Verschleißteile wie Reifen, Batterie, Bremsen oder die Kupplung ausgetauscht werden, hat der Versicherer mitunter Anspruch darauf, dass sich der Versicherungsnehmer an den Kosten für ein Neuteil beteiligt. Gehen bei einem Unfall zum Beispiel alte, abgefahrene Reifen kaputt, würde der Wagen durch neue Pneus nach der Reparatur einen höheren Wert haben als zuvor. Ähnliches gilt häufig auch dann, wenn etwas durchgerostete Karosserieteile ersetzt werden.
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Solche Wertsteigerungen sollen durch die "neu für alt"-Klausel verhindert werden. In diesem Fall bittet die Kfz-Versicherung den Kunden zur Kasse. Deutlich seltener ist der "neu für alt"-Abzug bei Haftpflichtschäden, hier kommen Kürzungen normalerweise höchstens bei Reifen oder Felgen, einem neuen Auspuff oder neuen Bremsen vor. Während der Abzug bei Kasko-Schäden in den Versicherungsbedingungen geregelt ist, muss die Entscheidung, ob ein Abzug bei einem Haftpflichtschaden gerechtfertigt ist, oft vor Gericht gefällt werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich immer, einen Gutachter hinzuzuziehen, der beurteilen kann, ob wirklich eine Wertverbesserung des Autos eintritt.

Wann kann die Klausel nicht angewendet werden?

Immer wenn intakte Karosserieteile, der Motor oder auch Teile des Innenraums betroffen sind und ausgetauscht werden müssen, ist ein "neu für alt"-Abzug so gut wie nie gerechtfertigt. Türen, Motorhauben oder Sitze zum Beispiel werden nur sehr selten vom Fahrer ohnehin erneuert ("hält ewig-Teile"), so dass die Reparatur mit Neuteilen keine wirkliche Wertsteigerung darstellt und auch sonst keinen Vorteil bietet.

Ist der Abzug "neu für alt" üblich?

Inzwischen verzichten die meisten Versicherungen im Sinne der Kundenorientierung auf die entsprechende Klausel in den Kasko-Verträgen, in der Regel findet sich die Abzugs-Vereinbarung nur noch in alten Policen. Überprüfen Sie am besten ihren Vertrag und sprechen Sie im Zweifelsfall Ihren Versicherungsvertreter an. Sollte ihr Vertrag noch eine entsprechende Klausel beinhalten, bietet sich oft ein Wechsel an. Achtung: Ausnahmen gibt es häufig bei Cabrioverdecken. Wer nach einem Schaden ein Jahrzehnte altes Stoffdach über die Kaskoversicherung austauschen lässt, muss sich üblicherweise an den Kosten für ein neues Verdeck beteiligen.