Bundestagswahl erklärt: Wie setzt sich der Bundestag zusammen?
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Bundestagswahl erklärt: Wie setzt sich der Bundestag zusammen?

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Sitzung des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude
Sitzung des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude © Sebastian Gabsch / IMAGO

Direkt nach der Bundestagswahl ist unklar, wie die Zusammensetzung im Parlament genau aussehen wird. Erst, wenn alle Überhang- und Ausgleichsmandate verteilt sind, wird deutlich, wie groß das Abgeordnetenhaus in der jeweiligen Legislaturperiode wird.

Berlin – Erst nach der Bundestagswahl wird die Zusammensetzung des Bundestags klar. Denn die Abgeordnetenzahl und die Sitzverteilung für eine Amtszeit ist abhängig vom Stimmverhalten der Wähler. (Wahldaten, Liveticker, Hintergrundberichterstattung - alle Infos rund um die Bundestagswahl 2021 bekommen Sie in unserem Politik-Newsletter.)

Bundestag: Zusammensetzung und Abgeordnetenanzahl

In der aktuellen Legislaturperiode (vier Jahre Amtszeit zwischen zwei Bundestagswahlen) leistet sich Deutschland das größte gewählte Parlament der Welt. Der 19. Bundestag seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, dessen Wahlperiode am 24.10.2017 begann, verfügt über 709 Sitze. Diese sehr hohe Abgeordnetenanzahl kommt zustande, weil es bei der letzten Bundestagswahl 111 Überhang- und Ausgleichsmandate gab.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Deutsche Bundestag seit der 15. Legislaturperiode (2002 bis 2005, vorzeitige Auflösung nach Vertrauensfrage durch Bundeskanzler Gerhard Schröder) regulär über 598 Sitze verfügt. Dabei erfolgt die Zusammensetzung wie folgt:

  • 299 Sitze über die Direktmandate aus den Wahlkreisen (Erststimme)
  • 299 Sitze über die Landeslisten der Parteien (Zweitstimme)

In der Regel fällt die Abgeordnetenanzahl allerdings höher aus. Das liegt an den sogenannten Ausgleichs- und Überhangmandaten. Diese zusätzlichen Sitze sind erforderlich, damit die Zusammensetzung und die Sitzverteilung im Bundestag den tatsächlichen Willen der Wähler abbilden.

Bundestag: Tatsächliche Zusammensetzung und Abgeordnetenanzahl

Das auf den ersten Blick einfache System aus Erst- und Zweitstimmen hat eine Schwachstelle, die dann zum Tragen kommt, wenn aus einer Partei mehr Abgeordnete direkt aus den Wahlkreisen in den Bundestag einziehen, als diese Partei prozentual Sitze über die Zweitstimme gewonnen hat. Erhält eine Partei zum Beispiel 15 Prozent der Zweitstimmen, stehen ihr auch 15 Prozent der Sitze zu. Hat diese Gruppierung nun aber mehr als 15 Prozent der Sitze über Direktmandate per Erststimme gewonnen, ist ihre Abgeordnetenanzahl prozentual zu hoch. Fachleute nennen diese zusätzlichen Sitze Überhangmandate.

Da die Wähler über die Erststimme klar bestimmt haben, dass diese Abgeordneten aus den Wahlkreisen in den Bundestag einziehen sollen, müssen diese Sitze vergeben werden. Das verschiebt jedoch die prozentualen Verhältnisse, die die Wähler über die Zweitstimme festgelegt haben. Daher erhalten die Parteien sogenannte Ausgleichsmandate. Durch weitere Sitze im Parlament werden die Überhangmandate „ausgeglichen“ und die prozentuale Zusammensetzung entsprechend dem Wahlergebnis wiederhergestellt. Allerdings lässt dieses Vorgehen den Bundestag stark wachsen. 2017 führten 46 Überhangmandate und 65 Ausgleichsmandate zu insgesamt 111 zusätzlichen Sitzen.

Bundestag – die Amtszeit

Im Bundestag beträgt die Amtszeit eines Abgeordneten in der Regel vier Jahre. Danach muss er sich erneut zur Wahl stellen. Falls ein Abgeordneter aus dem Bundestag ausscheidet, rückt ein Kandidat von der Landesliste nach. Das gilt auch, sofern der scheidende Parlamentarier per Direktwahl aus dem Wahlkreis bestimmt worden ist. Nur wenn kein Kandidat mehr auf der Landesliste verzeichnet ist, bleibt ein Platz leer und die Abgeordnetenzahl sinkt. Die Amtszeit eines Nachrückers ist verkürzt und endet mit der nächsten Bundestagswahl.

Folgende Voraussetzungen müssen Abgeordnete im Bundestag erfüllen:

  • Jeder Abgeordnete muss am Wahltag volljährig sein, also das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Jeder Abgeordnete muss deutscher Staatsbürger sein, also einen deutschen Ausweis besitzen.
  • Er muss direkt über den Wahlkreis oder die Landesliste gewählt worden sein.

Eine Begrenzung der Amtszeit findet lediglich über die Bundestagswahl statt. Wird ein Abgeordneter erneut gewählt, darf er das Amt weiter ausüben. Es besteht keine Begrenzung, wie viele Legislaturperioden ein Abgeordneter dem Bundestag angehören darf. Abgeordnete erhalten zwar eine Altersentschädigung, die die Rente ersetzt. Sie dürfen aber auch mit über 70 Jahren noch im Parlament sein, wenn sie gewählt werden. In der Zusammensetzung des Bundestags sind die Senioren in der Minderheit, allerdings ist immerhin ein Prozent der Parlamentarier älter als 70 Jahre.

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