Persönliche Lebensführung nun auch in Paderborn kein Kriterium mehr

Erzbischof Bentz setzt reformierte Unterrichtserlaubnis in Kraft

Veröffentlicht am 07.05.2024 um 11:44 Uhr – Lesedauer: 

Paderborn ‐ Bei der Erteilung der Missio canonica für Religionslehrer spielt die persönliche Lebensführung jetzt auch im Erzbistum Paderborn keine Rolle mehr. Dazu gehören etwa die geschlechtliche Identität und die sexuelle Orientierung.

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Für das Erzbistum Paderborn hat der neue Erzbischof Udo Markus Bentz die reformierte kirchliche Unterrichterlaubnis für Religionslehrer in Kraft gesetzt. Fragen der persönlichen Lebensführung seien nun kein Kriterium mehr für die Erteilung der sogenannten Missio canonica, erklärte Bentz am Dienstag. "Dazu gehören die geschlechtliche Identität und die sexuelle Orientierung wie auch der erfüllte oder nicht gegebene Status der kirchenrechtlich gültigen Ehe."

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hatte im März vergangenen Jahres eine neue Musterordnung für die Erteilung dieser Erlaubnis veröffentlicht. Umgesetzt werden muss sie jedoch in allen 27 deutschen (Erz-)Bistümern vom zuständigen Ortsbischof. Bentz ist seit dem 10. März Erzbischof in Paderborn.

Die Ordnung benennt das "Zeugnis christlichen Lebens" von Religionslehrerinnen und -lehrern als entscheidende Voraussetzung dafür, dass sie im Auftrag der Kirche katholischen Religionsunterricht erteilen. Bentz sagte, dass die Lehrkräfte die kirchliche Lehre nicht einfach nur kopieren, sondern zu kontroversen Themen theologisch begründet und kritisch-loyal Stellung beziehen. (KNA)