Flag Kasachstan Kasachstan (Republik Kasachstan)

Stand 21.05.2024 (Unverändert gültig seit: 18.04.2024)

Sicherheitsstufe

Sicherheitsstufe 1

 

Auslandsservice:

Aufgrund der aktuellen Überflutungen wurde in den Provinzen Aktobe, Kostanay, West Kasachstan, Akmola, Karaganda, Atyrau, Nord Kasachstan und Ulytau der lokale Notstand ausgerufen. Reisen in die Hauptstadt von Kasachstan, Astana, sind aber unbedenklich.

Damit wir Sie im Notfall erreichen können, wird eine kostenlose Reiseregistrierung für Österreicher/innen empfohlen.

 

 

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1)

Allgemeine Notrufnummer: 112
Rettung: 103
Feuerwehr: 101
Polizei: 102
Touristenpolizei: 112
Migrationspolizei: Almaty Festnetz: +7 (7272) 98‒50‒57
Zivil- und Katastrophenschutz: 112

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

 

  • Visumpflicht: ÖsterreicherInnen dürfen nach Kasachstan visafrei für 30 Tage einreisen. Für einen Aufenthalt über 30 Tage wird ein Visum benötigt – dieses wäre bei der jeweiligen kasachischen Botschaft/ Konsulat zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass Fragen der Ein- und Ausreise nach Kasachstan in den Zuständigkeitsbereich der kasachischen Behörden fallen und die Österreichische Botschaft in Astana keinen Einfluss auf die Entscheidungen der kasachischen Stellen hat.
  • Visa erhältlich bei: Botschaft der Republik Kasachstan 
  • Reisedokumente: Reisepass
  • Passgültigkeit: mindestens 6 Monate nach Ausreise
  • Cremefarbiger Notpass: wird für die Ausreise akzeptiert, ein Ausreisevisum ist erforderlich
  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ. 
  • Sonstiges: Touristen, die im Rahmen einer Gebirgswanderung zu Fuß die „grüne“ Grenze zu Kirgisistan überqueren, müssen mangels eines Ausreisestempels der kasachischen Grenzbehörden bei Wiedereinreise mit Schwierigkeiten rechnen. Diese Frage sollte auf jeden Fall bereits vorab mit dem jeweiligen Reiseveranstalter geklärt werden.
    Für die Besichtigung der Stadt Baikonur bzw. des Kosmodroms ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die mindestens 58 Tage vor der geplanten Reise bei einem lokalen Reisebüro zu beantragen ist. Einige Gebiete in den Grenzregionen sind für ausländische Besucher gesperrt. Eine Sondergenehmigung für den Besuch dieser Gebiete ist mehrere Wochen vor dem geplanten Besuch zu beantragen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von der Kasachischen Botschaft in Wien. 

    Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

Die Einfuhr der Landeswährung ist nicht erlaubt. Die Mitnahme von Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, jedoch deklarationspflichtig. Wertvolle Gegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden. Die Einfuhr von Lebensmitteln ist verboten.

Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Das Reisegepäck muss vollständig wieder ausgeführt werden. Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen ist lediglich nur mit Genehmigung erlaubt. Edelmetalle sowie Pelze dürfen nicht ausgeführt werden.

Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

 

Die kasachischen Behörden haben wegen des vermehrten Auftretens von Covid- und Masernfällen für öffentliche Plätze (Einkaufszentren, Behörden, Spitäler etc.) das Tragen von Masken angeordnet.

Reisenden in den betroffenen Regionen wird empfohlen, die hygienischen Vorsichtsmaßnahmen strikt einzuhalten, größere Menschenansammlungen zu vermeiden und den Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten.

Die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern entspricht nicht europäischem Standard.

In der Nähe der Stadt Semipalatinsk, im Osten des Landes, wurden zwischen 1949 und 1989 zahlreiche Atomversuche durchgeführt. Das Testgelände und seine Umgebung gelten als radioaktiv verseucht. Verzichten Sie deshalb in dieser Region auf den Genuss gewisser einheimischer Nahrungsmittel wie Milchprodukte, Eier, Pilze etc.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen. Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.

Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird daher dringend empfohlen. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Im grenzüberschreitenden Flug-, Bus- und Bahnverkehr kommt es wie im Inlandsverkehr häufig zu Verspätungen, die Einhaltung europäischer (Sicherheits-)Standards ist nicht gegeben.

Überlandfahrten sollten nach Einbruch der Dunkelheit generell unterlassen werden. Vor der Nutzung privater Taxis wird wegen der Gefahr von Raubüberfällen gewarnt. Es sollten ausschließlich offizielle Taxis, die auf dem Dach und seitlich als solche gekennzeichnet sind, benutzt werden.

Auf die erhöhte Gefahr im Straßenverkehr durch die schlechten Verkehrsbedingungen, unzureichende Beschilderung, den besonders im Winter desolaten Straßenzustand und die mangelnde Fahrdisziplin vieler Verkehrsteilnehmer wird hingewiesen. 

Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss an der Grenze abgeschlossen werden. Weitere Informationen zu den Verkehrsbestimmungen finden Sie auf der Länderdatenbank des ÖAMTC.

Verhalten Sie sich bei Polizeikontrollen kooperativ. Reisende sollten ihren Reisepass sowie bei Autoreisen die Zulassungspapiere stets bei sich führen. In Notfällen rufen Sie die Notrufnummer der Botschaft an.

Klima:

Ausgeprägtes kontinentales Steppenklima mit starken Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht, Sommer und Winter. Mildere klimatische Bedingungen herrschen in Süd- und Südostkasachstan vor. Vor den extremen Wintertemperaturen wird gewarnt!

 

Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung sowie öffentlichen Gebäuden ist verboten.

Homosexualität ist straffrei. Sexuelle Handlungen werden in der Öffentlichkeit speziell außerhalb von größeren Städten nicht toleriert und sind auf Grund islamischer Tradition generell unerwünscht.

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 

  1. Almaty
  2. Astana


Legende:     zutreffend     nicht zutreffend


Almaty

Honorarkonsulat
88 Aiteke bi Str., 050000 Almaty


Leitung:
ZALTSMAN Ilya, Dr. | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Gebiete Almaty, Schambyl, Südkasachstan und Kysylorda

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 10.00 - 12.00     Mi 10.00 - 12.00     Fr 10.00 - 12.00    


Astana

Botschaft
Kosmonavtov Strasse 62, 9. Stock, Mikrodistrikt Chubary, 010000 Astana

Telefon:
Mobil:
(+7) 701 525 09 09 (Bereitschaftsdienst)
Telefax:
(+7/7172) 97 78 50

Leitung:
KEMPEL Willy, Dr.iur. | ao. und bev. Botschafter

Amtsbereich:
Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00    

Botschaft der Republik Kasachstan | Honorarkonsulat der Republik Kasachstan, Bregenz | Honorarkonsulat der Republik Kasachstan, Graz | Honorarkonsulat der Republik Kasachstan, Linz | Honorarkonsulat der Republik Kasachstan in Klagenfurt | Honorarkonsulat der Republik Kasachstan, Salzburg | Honorarkonsulat der Republik Kasachstan, Innsbruck | Honorarkonsulat der Republik Kasachstan; St. Pölten | Ständige Vertretung der Republik Kasachstan bei den Internationalen Organisationen in Wien | Ständige Vertretung der Republik Kasachstan bei der OSZE

Botschaft der Republik Kasachstan

Prinz Eugenstr. 32, 1040 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 890 80 08 10
Telefax:
(+43 / 1) 890 80 08 20
Notruf:
(+43) 677 643 303 07; (+43) 660 328 09 91; (+43) 681 842 947 55
Amtsbereich:
Republik Österreich, Republik Slowenien


Honorarkonsulat der Republik Kasachstan, Bregenz

Rickenbacherstrasse 8-10, 6922 Wolfurt bei Bregenz

Telefon:
(+43 / (0) 5574 604 238
Telefax:
(+43 / (0) 5574 755 90
Amtsbereich:
Vorarlberg


Honorarkonsulat der Republik Kasachstan, Graz

Hartenaugasse 20, 8010 Graz

Telefon:
(+43 / (0) 3133) 22 74 9213
Telefax:
(+43 / (0) 3133) 22 74 9108
Amtsbereich:
Steiermark und Burgenland

Parteienverkehr:
Mo - Fr 10:00 - 12:00

Honorarkonsulat der Republik Kasachstan, Linz

Altstadt 17, 4020 Linz

Telefon:
+43 (0)7243 514 140
Amtsbereich:
Oberösterreich

Parteienverkehr:
Nach Vereinbarung

Honorarkonsulat der Republik Kasachstan in Klagenfurt

Sterneckstraße 19, 9020 Klagenfurt

Telefon:
+43471293239
Amtsbereich:
Kärnten

Parteienverkehr:
nach Vereinbarung

Honorarkonsulat der Republik Kasachstan, Salzburg

Hofhaymer Allee 1, 5020 Salzburg

Telefon:
+43 (0)662 650 56 340
Amtsbereich:
Salzburg
Amtsbefugnis:
Keine Amtsbefugnisse

Parteienverkehr:
Nach telefonischer Vereinbarung

Honorarkonsulat der Republik Kasachstan, Innsbruck

Stadtforum 1 (Bank für Tirol & Vorarlberg AG), 6020 Innsbruck

Telefon:
+ 43 050 333 1000
Amtsbereich:
Tirol
Amtsbefugnis:
keine Amtsbefugnisse

Parteienverkehr:
Nach telefonischer Vereinbarung

Honorarkonsulat der Republik Kasachstan; St. Pölten

Europaplatz 7, 3100 St.Pölten

Telefon:
+43 664 313 52 15
Amtsbereich:
Niederösterreich

Parteienverkehr:
Nach Vereinbarung

Ständige Vertretung der Republik Kasachstan bei den Internationalen Organisationen in Wien

Prinz Eugen Strasse 32, 1040 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 890 80 08 10
Telefax:
(+43 / 1) 890 80 08 20


Ständige Vertretung der Republik Kasachstan bei der OSZE

Prinz Eugen Strasse 32, 1040 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 890 80 08 10


Vertrauensärztin Dr.med. Karina SULTANKULOVA

Institution:
American Medical Center Nur-Sultan, 14. Stock
Straße:
62a Kosmonatvtov Str.
Stadt:
Astana

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:
Telefon:

Arbeitsgebiet:
Allgemeinmedizin, Innere Medizin
Sprachkenntnisse:
russisch, kasachisch, englisch und türkisch

Vertrauensanwältin Ainura TAKEYEVA

Kanzlei:
GRATA International
Straße:
Office 329-330, Block C 4.1, 55/20 Mangilik El Avenue, Yessil District
Stadt:
Astana 010000


Arbeitsgebiet:
Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Migrationsangelegenheiten
Sprachkenntnisse:
Russisch, Englisch, Kasachisch

Basisdaten

  • Hauptstadt
    Astana
  • Ländercode
    KZ
  • Sprache
    Kasachisch, Russisch
  • Fremdsprachen
    Russisch
  • Währung
    1 Tenge (KZT) = 100 Tiin
  • Zeitunterschied zu MEZ
    +5 h
  • Elektrischer Strom
    220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, Zwischenstecker erforderlich

 

Auslandsservice

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