Der Ratsvorsitzende der Bundesstiftung Aufarbeitung, Markus Meckel, hat sich in die neu aufgeflammte Diskussion um Artikel 146 des Grundgesetzes eingeschaltet. Er plädiert für eine Streichung des Artikels.

Artikel 146 besagt, dass das Grundgesetz an dem Tag seine Gültigkeit verlöre, „an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“.

Meckel wendet sich in einem Beitrag für den Berliner Tagesspiegel gegen aktuelle Forderungen, auf Grundlage von Paragraf 146 eine neue Verfassung per Volksabstimmung zu beschließen.

Stattdessen plädiert der Ratsvorsitzende der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur für eine Streichung des Artikels 146 im kommenden Jahr, in dem sich die Wiedervereinigung zum 35. Mal jährt. Das Grundgesetz solle dann zur deutschen Verfassung erklärt werden.