ᐅ Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

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Roald

Junior Mitglied
Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

V. möchte im Internet das Buch "Mein Kampf" von Adolf Hitler verkaufen bzw. versteigern. Es ist eine Original-Ausgabe von 1932. Auf dem Einband vorne befindet sich die Abbildung eines Adlers und eines Hakenkreuzes in einem Kranz.
V. hätte evtl. vor, das Buch bei der Internet-Auktions-Firma E. zu versteigern. Wenn E. kein Bild zuläßt, auf denen das NS-Symbol zu sehen ist, würde V. deshalb auch auf eine Abbildung verzichten.
Ist es eigentlich generell verboten, das Buch zu verkaufen?
Könnte ein evtl. Käufer K. den Verkäufer V. belangen?
 
R

Rules23

Boardneuling

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Hallo, bei Ebay wirst du das Buch nicht los bekommen, jedenfalls nicht von der deutschen Plattform aus. Einstellen würde zwar gehen, jedoch wäre es nur eine Frage der Zeit bist Du verwarnt wirst und der Artikel gelöscht wird. Allerdings dürfte Ebay dies nicht verbieten, da es kein Gesetz gibt das dieses Buch verbietet.

Erklärung:
Derzeit liegen die Urheberrechte für »Mein Kampf« beim Freistaat Bayern, der alle Neuauflagen des Buches unterbindet. Wohlgemerkt: Auf rein urheberrechtlicher Basis! Denn auch wenn es immer wieder und von den verschiedensten Leuten behauptet wird, ist Hitlers »Mein Kampf« in Deutschland nicht verboten
. Man darf das Buch selbstverständlich besitzen, man darf es auch verkaufen (so lange es sich dabei um eine antiquarische Ausgabe und nicht um einen Raubdruck handelt).

Nach aktuellem Urheberrecht wird ein Text 70 Jahre nach dem Tod des Autors gemeinfrei. Das bayerische Nachdruckveto hält also nur noch bis zum Jahr 2015 – spätesten bis zu diesem Termin muss man eine politische Entscheidung getroffen haben, wie mit diesem Buch umzugehen ist.

Wenn Du es versteigern nöchtest, schau hier mal nach "www.militariaauktionen.de". Hier gibts die Bücher wie Sand am Meer. Allerdings möchte ich Dir noch mitteilen das Du für dieses Buch keine mehrere hundert Euro erwarten kannst. Nur ein Buch ohne Eselsohren,Vergilbungen,Beschädigungen usw... bringt etwa 250 Euro ein. Sollte es ein Buch im Taschenformat sein, wird es höchstens 130 Euro bringen. Bei Beschädigungen sinkt der Preis trastisch.

Hoffe ich konnte Dir helfen....
 
R

Rules23

Boardneuling

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

das stimmt nicht.... sie existiert, hab sie gerade besucht!!!
 
R

Rules23

Boardneuling

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Entschuldigung, hatte mich in der Endung geirrt... die Adresse lautet "www.militariaauktionen.net"
 
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Monaco501

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

...da würde mich die Preisvorstellung, wie auch das zu erzielende Ergebnis interessieren.

??
 
C

Clown

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Rules23 schrieb:
Allerdings dürfte Ebay dies nicht verbieten, da es kein Gesetz gibt das dieses Buch verbietet.

Wenn Ebay keine Nazi******* auf Ebay haben will, darf Ebay selbstverständlich Nazi******* bei Ebay verbieten. Manche Leute haben komische Rechtsauffassungen.

Ansonsten empfehle ich jedem hier einen Blick in den § 86 StGB.
 
F

F. Dahler

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Clown hat Recht. Ebay entscheidet, was auf ihrer Plattform angeboten werden darf und was nicht.

Zu einem Strafverfahren wird es allerdings nicht kommen, sodass Ebay beispielsweise dies einer Behörde meldet etc, da das Buch ja nicht verboten ist.
 
R

Rules23

Boardneuling

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Clown schrieb:
Wenn Ebay keine Nazi******* auf Ebay haben will, darf Ebay selbstverständlich Nazi******* bei Ebay verbieten. Manche Leute haben komische Rechtsauffassungen.

Ansonsten empfehle ich jedem hier einen Blick in den § 86 StGB.

....und warum verbietet es Ebay nur auf der deutschen Plattform und nicht weltweit?

Ganz einfach, der Zentralrat der Juden in Deutschland hat Beschwerde eingelegt und der dumme Deutsche hat wie immer nach gegeben.... andere Länder wie England und die USA kümmern sich einen Dreck darum was der Zentralrat so von sich gibt.

So viel zu meiner Rechtsauffassung
 
C

Clown

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Rules23 schrieb:
....und warum verbietet es Ebay nur auf der deutschen Plattform und nicht weltweit?

Ganz einfach, der Zentralrat der Juden in Deutschland hat Beschwerde eingelegt und der dumme Deutsche hat wie immer nach gegeben.... andere Länder wie England und die USA kümmern sich einen Dreck darum was der Zentralrat so von sich gibt.

So viel zu meiner Rechtsauffassung


Das ist keine Rechtsauffassung, das ist Pöbelei. Ich will nicht weiter vertiefen, wer hier ein "dummer Deutscher" ist, man muss ihn m. E. aber nicht erst bei Ebay suchen - warum in die Ferne schweifen?


Die zutreffende Replik hat Domingo mir gegeben, wenn der mir allerdings den § 86 StGB wegnehmen will, dann weiche ich halt auf den § 130 StGB aus. Pöh!
 
R

Rules23

Boardneuling

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Goldbart schrieb:
Worauf stützte sich denn die Beschwerde, wenn das Buch legal ist? :confused:

Die Beschwerde des Zentralrat der Juden lag darin, das sie der Meinung waren, das sich ebay geradezu zur Verbreitung von neonazistischem Propagandamaterial anbietet und dies ohne Zensur unterstütze. Eine Zensur kann aber nicht verlangt werden da es kein Verbot gibt. Trotzdem nickte ebay, zumindest in Deutschland ab und folgte der Beschwerde des Zentralrates in dem man eingestelle Auktionen wie "Mein Kampf" löschte und "verbot".


Eine persönliche Anmerkung darf erlaubt sein.

Ein schlechtes schwer zu lesendes Buch, das jeden selbstdenkenden Leser unweigerlich immer wieder zum Lachen reizt, und den Reiz des Verbotenen nur deshalb besitzt, weil es Perosnen aus unserer Politik und Zentralräten so gerne hätten.
Fast scheint es so, als befürchte man, »Mein Kampf« sei hochgradig toxisch und jeder Leser würde unweigerlich mit einem faschistischen Virus infiziert, dem er hilflos ausgeliefert sei. Hier wird in Umrissen ein eher befremdliches Menschen- und Staatsverständnis erahnbar, in dem der Einzelne immer ein Unmündiger ist, den die staatliche Sorgfalt vor den Schrecken der Welt bewahren muss – notfalls mit Gewalt.
 
C

Clown

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Goldbart schrieb:
Worauf stützte sich denn die Beschwerde, wenn das Buch legal ist? :confused:


Wir sind ein freies Land, jeder kann sich über das beschweren, was ihm nicht behagt. Als Unternehmen bin ich nicht verpflichtet, das Feilbieten jeder Sache zu dulden, deren Besitz nicht verboten ist.
 
C

Clown

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Rules23 schrieb:
Die Beschwerde des Zentralrat der Juden lag darin, das sie der Meinung waren, das sich ebay geradezu zur Verbreitung von neonazistischem Propagandamaterial anbietet und dies ohne Zensur unterstütze. Eine Zensur kann aber nicht verlangt werden da es kein Verbot gibt. Trotzdem nickte ebay, zumindest in Deutschland ab und folgte der Beschwerde des Zentralrates in dem man eingestelle Auktionen wie "Mein Kampf" löschte und "verbot".


Man kann alles verlangen, auch eine Zensur. Man darf nur nicht erwarten, dass diesem Begehren immer gefolgt wird. Ich frage mich, mit welchem Recht du von Ebay verlangst, dass es deiner Auffassung, was Ebay verkaufen sollte, folgt.
 
R

Rules23

Boardneuling

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Clown schrieb:
Das ist keine Rechtsauffassung, das ist Pöbelei. Ich will nicht weiter vertiefen, wer hier ein "dummer Deutscher" ist, man muss ihn m. E. aber nicht erst bei Ebay suchen - warum in die Ferne schweifen?


Die zutreffende Replik hat Domingo mir gegeben, wenn der mir allerdings den § 86 StGB wegnehmen will, dann weiche ich halt auf den § 130 StGB aus. Pöh!

So mein lieber Clown, nachdem du uns ja reichlich Paragraphen aus dem StGB vorgelegt hast, hättest Du Dich lieber erstmal informieren sollen. Mein Kampf (im Originalen) ist kein Propagandamaterial das gegen unsere Verfassung verstößt und gilt auch nicht als Volksverhetzend...

siehe hier:

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1979 (Urt. v. 25. Juli 1979 – 3 StR 182/79 (S); BGHSt 29, 73 ff.) erfüllt das öffentliche Anbieten einzelner alter Stücke von Hitlers »Mein Kampf« nicht den Tatbestand des § 86 I Nr. 4, II StGB, da es sich bei dem Buch »um eine vorkonstitutionelle Schrift handelt, aus deren unverändertem Inhalt sich eine Zielrichtung gegen die in der Bundesrepublik Deutschland erst später verwirklichte freiheitliche demokratische Grundordnung noch nicht ergeben konnte.« (BGHSt 29, 73, 75). Hingegen ist der Straftatbestand des § 86 StGB erfüllt, wenn eine Altausgabe oder ein unveränderter Neudruck durch ein Vorwort, durch andere Ergänzungen oder Zusätze in der Weise aktualisiert wird, daß nunmehr aus ihrem Inhalt selbst die Zielrichtung gegen die Verfassung der Bundesrepublik hervorgeht. Das kann auch etwa durch eine entsprechende Umschlaghülle oder Zusammenstellung alter Texte geschehen (BGHSt 29, 73, 78 m.w.N.).

In derselben BGH-Entscheidung wird ausgeführt, daß der antiquarische Handel mit einem einzelnen in der NS-Zeit gedruckten Buch auch dann, wenn auf einem solchen Buch das Hakenkreuz als dessen ursprünglicher Bestandteil vorhanden ist und daher mit diesem zusammen im Rahmen einer üblichen Verkaufspräsentation gezeigt wird, nicht gegen § 86a StGB verstößt (BGHSt 29, 73, 84).
 
R

Rules23

Boardneuling

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Clown schrieb:
Man kann alles verlangen, auch eine Zensur. Man darf nur nicht erwarten, dass diesem Begehren immer gefolgt wird. Ich frage mich, mit welchem Recht du von Ebay verlangst, dass es deiner Auffassung, was Ebay verkaufen sollte, folgt.

Ich verlange von Ebay gar nichts... Meinetwagen können die den Laden morgen zu sperren und garnichts mehr anbieten... ich möchte auch nicht das hier jemand denkt das ich hier neonazistisches Gedankengut verherrlichen will, ich wollte nur darauf hinweisen, das alles was im 3. Reich passiert ist (was sicherlich schrecklich war) nie zur Ruhe kommt. Dank Zentralräten der Juden die sich ständig beschweren und Geld einklagen für Dinge die vor mehr als 60 Jahren passiert sind und uns Deutsche als fremdenfeindliche, gewaltverbreitende und böse Menschen darstellen und selbst Gewalt in "Ihrem Land" anderen zukommen lassen und "Fremde" vertreiben. Geschichte kann man nicht ändern, und man sollte Sie auch nicht vergessen, jedoch kann man Sie ruhen lassen. Allerdings kann man dann von uns bösen Deutschen kein Geld mehr verlangen.

Lies das Buch "Mein Kampf" -> ist absoluter Schund
und dann empfehle ich Dir noch das Buch von
Jürgen Möllemann - > Klartext für Deutschland,

danach weißt Du was in unserer Bananen, eh Bundesrepublik abgeht.

Allerdings radiert man jeden Poliker der nur annähernd die Wahrheit sagt aus!!!!
 
C

Clown

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Rules23 schrieb:
So mein lieber Clown, nachdem du uns ja reichlich Paragraphen aus dem StGB vorgelegt hast, hättest Du Dich lieber erstmal informieren sollen. Mein Kampf (im Originalen) ist kein Propagandamaterial das gegen unsere Verfassung verstößt und gilt auch nicht als Volksverhetzend...

A. A. Clown. Bei der Volksverhetzung wäre ich übrigens vorsichtig, Mein Kampf hat sicherlich volksverhetzende Teile und diese zu verbreiten erfüllt m. E. den § 130 StGB. Was deinen weiteren Beitrag angeht, habe ich keine Lust, mir deinen braunen Müll an Weihnachten durchzulesen. Lies deinen Möllemann oder deinen Hitler, mir ist es gleich.
Zensur mit Freiheit begründen ist schon ziemlich orwell'sch. Der GG-Spruch "Zensur findet nicht statt" bezieht sich ja nur auf staatliche Medien -- ein ziemlicher Anachronismus in der Ära der Privatmedien. Hier wäre ein Update fällig.

Das ist völliger Unfug. Das würde das Ende der Freiheit der Medien bedeuten - die FAZ möchte nicht vom 3. Kongress der Fünften Internationalen berichten? ZENSUR! Die taz will den stellvertrenden REP-Chef Sachsen nicht auf der Titelseite interviewen? ZENSUR!

Du offenbarst, dass du die Natur der Pressefreiheit nicht im Ansatz verstanden hast. Und was Zensur ist, weißt du offenbar auch nicht.
 
C

Clown

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Goldbart schrieb:
Habe verstanden: Zensur ist Freiheit -- Krieg ist Frieden -- Ignoranz ist Stärke -- ....


Okay, Goldbarts Freiheit ist es, anderen Leuten vorschreiben zu können, was diese auf ihren Plattformen zum Verkauf feilbieten. Alles andere ist Zensur. Ja nee, ist klar.
 
D

Domingo

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Clown schrieb:
Die zutreffende Replik hat Domingo mir gegeben, wenn der mir allerdings den § 86 StGB wegnehmen will, dann weiche ich halt auf den § 130 StGB aus. Pöh!

Ein guter Jurist findet immer etwas (sensu Goldbartii) :lacht:
 
F

F. Dahler

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Man kann Goldbart nur zustimmen! Mehr habe ich dazu nicht zu sagen :)
 
C

Clown

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Goldbart schrieb:
Zensur ist das systematische Weglassen bestimmter wesentlicher Inhalte.

Nein, ist es nicht. Zensur ist die Vorabkontrolle von Druckerzeugnissen und anderen Medienprodukten durch eine staatliche oder staatlich kontrollierte Stelle. Mehr nicht.
Den Zensurbegriff auf die Redaktionspolitik einzelner Privatmedien oder gar die Unternehmenspolitik von Wirtschaftsunternehmen auszudehnen, wäre ein Manifest des Irrsinns, denn dies würde ja gerade zu einer Zensur führen, nämlich zum staatlichen Vorschreiben, was Privatmedien und -unternehmen zu melden, bzw. zu verkaufen haben. Diesen einfachen Zusammenhang zu erkennen überfordert hier aber wohl schon einige.
 
C

Clown

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Goldbart schrieb:
Wenn das Zensur ist, dann kann jeder Bürger die ARD verklagen, dass sie seine Geburtstagsfeier nicht in den Abendnachrichten gebracht haben (staatliche Zensur). Offenbar Unfug, diese Zensur-Definition. Also gilt sie auch nicht für die Privatmedien.


Und was ist der Unterschied zwischen dem Zensurruf beim Unterlassen der Reportage vom Geburtstag und dem Zensurgekreische hier, weil Ebay Mein Kampf nicht duldet? Wie lautet denn deine Zensurdefinition?
 
C

Clown

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Goldbart schrieb:
Nach dieser Definition findet bei den öffentlich-rechtlichen Sendern Zensur statt, denn schon die normale Qualitätskontrolle, was über den Äther kommen kann, ist eine "Vorabkontrolle". Offenbar eine unbrauchbare Definition.

Die öffentlich-rechtlichen sind zwar staatliche Stellen, haben aber eine Sonderrolle, da sie staatsfern sind, bzw. sein sollten. Sie lassen sich hier nicht als Beispiel anführen, da sie ein historisch gewachsener Zwitter sind.


Erstmal selber logisch denken. Den Zensurbegriff auf Privatmedien auszudehnen, hiesse nach deiner Definition:
"Zensur ist die Vorabkontrolle von Druckerzeugnissen und anderen Medienprodukten durch eine staatliche oder private Stelle."

Aber wie gesagt, "Kontrolle" ist nur eine Voraussetzung von Zensur. Das Wesentliche ist das Filtern! Wikipedia definiert übrigens Zensur so:
"Zensur (censura) ist ein Verfahren eines Staates, einer einflussreichen Organisation oder eines Systemträgers, um durch Medien vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte Aussagen zu unterdrücken bzw. dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Aussagen in Umlauf kommen."
Dies beinhaltet also auch Privatmedien!

Wie man es dreht und wendet, man braucht immer ein Zwei-Personen-Verhältnis. Selbstfilterung und -beschränkung kann denknotwendig nicht unter den Zensurbegriff fallen. An einem solchen fehlt es aber im Falle Ebays.


Die private Geburtstagsfeier eines Unbekannten ist kein wesentlicher Inhalt. Das Buch das das 20.Jahrhundert prägte und D zerstörte ist ein wesentlicher Inhalt.

Meine Definition siehe #23:
"Zensur ist das systematische Weglassen bestimmter wesentlicher Inhalte."


An dir ist ein schlechter Jurist verloren gegangen, diese Definition ist offenkundig unbrauchbar. Ist der Mythus des 20. Jahrhunderts ein "wesentlicher Inhalt"? Ist eine stalinistische Splittergruppe wesentlich? Sind die Traktate der Weatherman wesentlich?
 
C

Clown

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Goldbart schrieb:
Soll das heissen, es gibt garkeine staatlichen Medien in D? Tja, dann ist es ja trivial, dass es per Gesetz keine Zensur gibt. :rolleyes:


Also ist beliebige (Selbst-)Zensur der Medien legal. :eek:
Da die Medien in der Hand von wenigen Magnaten sind (à la Berlusconi), die alle dasselbe Interesse an Zensur bestimmter Themen haben, ist die Pressefreiheit also praktisch abgeschafft. :ne:

Du hast nicht verstanden, was Zensur ist. Zensur ist das Eingreifen einer dritten Stelle in den Informationsaustausch. Selbstzensur ist nur dann Zensur, wenn sie auf erheblichen Druck des Staates geschieht. Man braucht daher immer ein Mehrpersonenverhältnis. Der - in der Tat bedenklichen - Konzentration der Presse in der Hand von Magnaten wird in Deutschland kartellrechtlich entgegen gewirkt.

Der Sinn davon, die Definition von Zensur auf staatliche zu beschränken, war ja eigentlich die Situation, dass nur staatliche Zensur "total" sein konnte (durch das staatliche Medienmonopol und indem der Staat alle Privatmedien kontrollieren konnte), wohingegen private Zensur durch konkurrierende Privatmedien umgangen werden konnte. Aber durch die heutigen Medienkartelle ist Letzeres praktisch nicht mehr erfüllt. Deshalb bräuchte es nun eine neue gesetzliche Regelung, die eben auch private Zensur verbietet. :ruhe:

Nein, das ist unsinnig. Medienkonzentration ist kartellrechtlich zu begegnen (wie es bei Springer und Pro7Sat1 ja auch geklappt hat), dein Vorschlag liefe auf ein Ersetzen "privater Zensur", wenn es denn so etwas gäbe, durch staatliche Zensur hinaus.


Wesentlich ist, was Millionen betrifft, und sei's nur durch seine Auswirkungen. Das trifft auf MK offenbar zu.

Das ist mit Sicherheit die unbrauchbarste Definition, die mir in letzter Zeit untergekommen ist. Weder ist klar, was "betreffen" heißen soll, zusätzlich verunklart durch den kryptischen Zusatz "durch seine Auswirkungen", noch ist ganz einsichtig, wieviele Millionen es denn nun sein sollen. Tut mir Leid, Goldbart, aber damit kann nun niemand etwas anfangen.

Dass meine Definition "Gummi" ist, macht aus mir sicher keinen schlechten Jurist -- das ist ja gerade das Wesen von juristischen Definitionen.

So leid es mir tut, aber aus dem juristischen Handwerk solltest du dich raushalten, du bist offenbar nicht dafür zugeschnitten.
 
C

Clown

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Goldbart schrieb:
Nachrichten sind im Prinzip ein Informationsfluss vom Ereignis(geber) zum Publikum, wobei Journalisten die Übermittler und Aufbereiter der Information sind. Die sogenannte "Selbst"zensur ist also sehr wohl "ein Eingreifen einer dritten Stelle": Statt die Information vom Ereignis(geber) zum Publikum zu tragen, zensurieren die Journalisten sie. Dass sie dabei zuweilen vom Presserat (eine lächerliche Eigeninteressenvertretung) gedeckt werden, macht die Sache nicht besser.

Das ist eine absurde Herangehensweise, ex falso quodlibet.


Das nützt nichts gegen Zensur von Themen, an deren Zensur alle Magnaten ein gemeinsames Interesse haben. Stichwort MBauern. :eek:

Ich wäre vorsichtig, deinen persönlichen Fips als Beleg für "Zensur" in Deutschland heranzuziehen.

Nein, eben auf das Verbot "privater Zensur"!

Und was wäre dieses Verbot "privater Zensur" anderes als eine Abschaffung der Pressefreiheit?
Na wieviele Millionen waren wohl durch die Folgen des 2.WK betroffen? :ahh:
Du gehörst übrigens auch dazu.

Also ist alles, was auch nur entfernt mit dem 2. WK zu tun hat, im Goldbartschen Sinne wesentlich?


Wenn sich alle aus dem juristischen Handwerk raushalten würden, die dafür nicht "zugeschnitten" (geeignet) sind, dann würden sich die Reihen der Fachschaft aber ganz schön lichten! :rolleyes: Ich würde es ja begrüssen. ;)

Mach doch mit dir den Anfang, du kannst die Welt ein bisschen besser machen, lass einfach die Juristerei ruhen!
 
C

Clown

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Goldbart schrieb:
Was soll daran denn falsch sein? Sind Journalisten etwa die Quelle der Information?

Es gehört zum Kernbereich journalistischer Freiheit, selbst entscheiden zu dürfen, was man berichtet und was nicht. Dein absurder Vorschlag liefe darauf hinaus, eben diese Freiheit wieder abzuschaffen.

MBauern sind weder mein persönlicher Fips (immerhin sind gegen 100% der Bevölkerung von deren Kosten betroffen) noch das einzige Beispiel von Reichen-Interessen, die alle Medien-Magnaten gemeinsam haben.

Jaja, ist gut.

Es wäre die Wiederherstellung der Pressefreiheit. Es soll ja tatsächlich noch Journalisten geben, denen die "Schere im Kopf" selber stinkt!

Das ist nun wirklich Orwellsches Zwiedenk, dadurch dass man Journalisten vorschreibt, was sie berichten müssen, stellt man deren Freiheit wieder her? Ja nee, ist klar!
Nein. MK hat zentral mit dem 2.WK zu tun. Du bezahlst bis heute Steuern dafür, um mal ein Beispiel zu nennen.

Ich hab dir ein paar andere Beispiele genannt, sind die auch "wesentlich"? Gib doch einfach zu, dass deine Wesentlichkeitsdefinition überflüssig und nutzlos wie Fußpilz ist.

Nun, es scheint dass sich in dem Gebiet zuwenig von selber zum Besseren ändert, da braucht's offenbar ein bisschen peppigen Kundenfeedback. ;)

Wenn das Feedback in derart inkompetenter Form kommt, wird's auch nix bringen.
 
C

Clown

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Goldbart schrieb:
Die heutigen Journalisten dürften das ja eben nicht selbst entscheiden, sondern es wird ihnen von der Konzernleitung vorgegeben, was sie berichten und was nicht. Die Pressefreiheit ist wiederherzustellen, indem diese Zensur verboten wird.

Als Eigentümer einer Zeitung muss man sich also fortan von Goldbart vorschreiben lassen, was man schreiben soll und was nicht. Und das ist dann Pressefreiheit. Ahja, gut, dass wir so offen drüber reden konnten.

Der Rest ist das übliche Getrolle, das ist mir keine weitere Zeile wert.
 
C

Clown

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Goldbart schrieb:
Entgegen deinen hartnäckigen Verdrehungskünsten (berufliche Vorbelastung) geht es mir nicht darum, Infos wegzulassen (=Zensur), sondern bisher weggelassene zu publizieren! Die Umsetzung könnte so aussehen, dass ein staatliches (oder paritätisches privates) Ombudsgremium Beschwerden von Bürgern und Journalisten über Privatmedien-Zensur entgegennimmt und dann jeweils dafür sorgt, dass mindestens ein Medienmagnat (von mir aus rotierend) die zensurierte Story bringen muss. Damit die Konkurrenz spielt. ;)

Dass der Bedarf dafür recht gross ist, zeigt z.B. http://www.projectcensored.org/censored_2007/index.htm :ruhe:


Genau das wäre ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Pressefreiheit. Der Anfang der Staatsmedien, und damit der Anfang vom Ende der Pressefreiheit. Die beste staatliche Medienpolitik ist gar keine Medienpolitik.
 
C

Clown

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Goldbart schrieb:
Newspeak halt...
Nach dieser "Logik" müsste man ja auch die Anti-Kartell-Kontrollen abschaffen -- "Die beste staatliche Antikartellpolitik ist gar keine Antikartellpolitik!" :ahh:
Am besten auch gleich Gerichte und Polizei abschaffen, "auf dass der Stärkere gewinne"... :kotz:
Wollt ihr die totale Vogelfreiheit?


Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht ganz. Aber sei's drum, ich glaube, das Thema ist durch. EOD.
 
D

Dopamin

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Was in dieer "Pressediskussion" auch vergessen wurde ist m.E. die Abhängigkeit der (vor allem Privat-) Medien von den Werbekunden...

Wer kann sich erlauben einen kritischen Bericht über einen treuen (Groß-) Werbekunden zu bringen?

Auch Medien sind abhängig Beschäftigte, wenn man mal genau hinschaut...

Dopamin
 
C

Clown

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Dopamin schrieb:
Was in dieer "Pressediskussion" auch vergessen wurde ist m.E. die Abhängigkeit der (vor allem Privat-) Medien von den Werbekunden...

Wer kann sich erlauben einen kritischen Bericht über einen treuen (Groß-) Werbekunden zu bringen?

Auch Medien sind abhängig Beschäftigte, wenn man mal genau hinschaut...

Dopamin

Dann machen wir doch ein Gesetz, das Werbung in den Medien verbietet, dann sind alle glücklich und wir haben ein neues Verbot.
 
D

Dopamin

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Clown schrieb:
Dann machen wir doch ein Gesetz, das Werbung in den Medien verbietet, dann sind alle glücklich und wir haben ein neues Verbot.
Clown,

'schulligung :lacht:

Lag eigentlich nicht in meiner Absicht diesen Vorschlag herauszukitzeln...Und ich glaube auch, dass ein solches Vorhaben undurchführbar ist...

Dopamin
 
C

Clown

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Oliverk71 schrieb:
Ich habe den Thread gerade mal überflogen und konnte noch keine 100%ige Antwort finden. Oder habe ich sie überlesen?

Hitlers "Mein Kampf" ist nicht verboten! Man darf es durchaus besitzen, erwerben und verkaufen, allerdings mit Einschränkungen. So darf es nicht öffentlich angepriesen werden. Onlinauktionshäuser, Online-Shops und Kleinanzeigen in der Zeitung fallen also weg. Nichtsdestotrotz kommt es vor, daß hin und wieder ein Exemplar auf diesem Wege angeboten wird.

Ein Nachdruck darf natürlich nicht in Umlauf gebracht werden, da die Verwertungsrechte, wie schon gesagt, irgendwo in Bayern liegen. Und die erlauben natürlich nichts.

Der Kritik an dieser Vorgehensweise kann ich nur beistimmen. Das Werk ist seit geraumer Zeit im Internet im Umlauf und die Neonazis, die es haben wollen, haben es sicher schon. Abgesehen davon halte ich nichts von Zensur, auch nicht von der Light-Form, wie sie gerne in D praktiziert wird. Zur Auseinandersetzung mit der Geschichte gehört auch, daß man das ungehindert kann. Offenbar soll man sich in D nicht mit der Geschichte auseinandersetzen. Kein Wunder, daß Holocaustleugner in Deutschland Hochkonjunktur haben, wenn man derart mit unserer Geschichte umgeht.

Schlimm finde ich es, wenn BW-Einheiten unsere Freiheit verteidigen, indem sie sich NS-Symbole auf ihre Geländewagen etc pinseln. Noch schlimmer finde ich es, wenn unsere Soldaten eifrig Folterrollenspiele der Amerikaner kopieren.

Ich finde man sollte sich mehr Gedanken um die Gegenwart machen, als um die Vergangenheit.


Wissenschaftliche Nachdrucke von "Mein Kampf" sind übrigens ohne Weiteres erhältlich. Aber die schmückt dann natürlich kein schnuckeliges Hakenkreuz.
 
C

Clown

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Goldbart schrieb:
Ist in diesen der Volltext enthalten oder nur Teile?


Die Frage lässt sich angesichts der wilden Textgeschichte nicht so einfach beantworten. Was ist denn für dich der "Volltext"? Die Volksausgabe? Die Erstausgabe? Oder gar das - fast unlesbare - erste Manuskript?
 
C

Clown

V.I.P.

AW: Buchverkauf ("Mein Kampf",Original v.1932)

Goldbart schrieb:
Die Volksausgabe.


Allein die Volksausgabe wird es wohl kaum geben, ich hatte mal eine Textausgabe englischer Herkunft in der Hand, die sich mit den vier bis fünf Textfassungen parallel auseinandergesetzt hat. So wie ich letztens gelesen habe, ist eine textkritische Gesamtausgabe des Münchener Instituts für Zeitgeschichte geplant.