Krankenhauszukunfts-gesetz (KHZG): Institut für Medizinische Informatik - Charité – Universitätsmedizin Berlin

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Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

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Auf dem Weg zur digitalen Patient Journey

Quelle: Projektteam "Patientenportal"

Das "Krankenhauszukunftsgesetz für die Digitalisierung von Krankenhäusern" trat am 29. Oktober 2020 in Kraft, mit dem klaren Ziel, die Digitalisierung und Modernisierung deutscher Kliniken voranzutreiben. Dieses wegweisende Gesetz stellt mehrere Milliarden Euro zur Verfügung, um Investitionen in die digitale Infrastruktur, IT-Sicherheit, Telemedizin und den Ausbau von Notaufnahmen zu ermöglichen. Zusätzlich strebt es eine verbesserte Patientenversorgung sowie eine zukunftsorientierte Ausstattung der Krankenhäuser an.

Im Rahmen des KHZG erfolgt eine gezielte Investitionsfinanzierung, insbesondere für Projekte, die zur Digitalisierung der Krankenversorgung beitragen. Die Charité hat Fördermittel für Schlüsselaspekte wie das Patientenportal (Fördertatbestand 2), die Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (Fördertatbestand 3) sowie das Medikationsmanagement (Fördertatbestand 5) beantragt. Die bereitgestellten Gelder aus dem KHZG dienen als finanzieller Beschleuniger für die digitale Transformation der Charité. Diese gezielten Investitionen tragen dazu bei, die Patientenversorgung effizienter, transparenter und patientenzentrierter zu gestalten.

So setzen wir im Team CMIO auf einen partizipativen Ansatz, in welchem die Menschen im Mittelpunkt stehen. Eine effiziente Krankenversorgung kann nur mit denjenigen gestaltet werden, die tagtäglich in ihr arbeiten. Um ein holistisches Bild zu erhalten, muss, gleichermaßen, die Perspektive der Patienten und Patientinnen mitgedacht werden. So ist es unser Ziel die Digitalisierung der sogenannten „Patient Journey“ gemeinsam voranzutreiben und nachhaltig zu verbessern.