Studienplatztausch: Charité – Universitätsmedizin Berlin

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Hörsaal-Pult mit PC und eingeschaltetem Desktop, Foto: Charité

Studienplatztausch

Neben der Zulassung in einem höheren Fachsemester besteht in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin die Möglichkeit des Studienplatztausches.

 

 

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Allgemeine Hinweise zum Studienplatztausch

Anträge auf Studienplatztausch können für das Sommersemester bis 31.03. und für das Wintersemester bis 30.09. gestellt werden.

Alle am Tausch beteiligten Personen müssen eine Zulassung für einen Vollstudienplatz an einer deutschen Universität besitzen.

Getauscht werden nur gleicher Studiengang und gleiches Fachsemester (Regelstudienzeit), vor dem 1. Fachsemester wird auch nur in den gleichen Zulassungsquoten (Abitur, AdH, ZEQ) getauscht.

Wer die Charité verlässt, muss sich an der Tauschhochschule immatrikulieren. Geschieht dies nicht, wird die Immatrikulation des an die Charité Tauschenden aufgehoben.

Studienplatztausch vor dem 1. Fachsemester - Antragstellung

Ein Studienplatztausch vor dem 1. Fachsemester ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. So kann ein Tausch nur dann erfolgen, wenn die Zulassung in derselben Zulassungsquote erfolgt ist:

  • Abiturbestenquote,
  • Auswahlverfahren der Hochschule (AdH),
  • Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ).

Ein Tausch in den Vorabquoten ist nicht möglich!

Mit den folgenden Unterlagen beantragen Sie einen Studienplatztausch per Email unter zulassung-stud(at)charite.de. Bitte bezeichnen Sie die Dokumente so, dass aus der Dateibezeichung der Name hervorgeht und um welches Dokument es sich handelt. 

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular "Antrag auf Studienplatztausch
  • alle am Tausch beteiligten Personen: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studienganges und des Fachsemesters 
  • alle am Tausch beteiligten Personen: aktueller Zulassungsbescheid von hochschulstart.de
  • die an die Charité tauschende Person: eine im Land Berlin anerkannte Hochschulzugangsberechtigung, ggf. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse

Sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen, bearbeiten wir Ihren Antrag und senden Ihnen die Entscheidung zu Ihrem Antrag ausschließlich per Email zu. Es werden keine neuen Zulassungsbescheide erteilt!

Studienplatztausch ab dem 2. Fachsemester - Antragstellung

Medizin

Im Studiengang Medizin ist ein Studienplatztausch ebenso wie eine Zulassung zum höheren Fachsemester nicht möglich. Bisher gibt es keine Möglichkeit aus Regelstudiengängen, anderen Modellstudiengängen bzw. aus dem Ausland in den Modellstudiengang der Charité zu wechseln, da eine Vergleichbarkeit der erworbenen Leistungen nicht gegeben ist.

 

Zahnmedizin

Die Tauschwilligen müssen einen vergleichbaren Studienstand haben und ohne Studienzeitverzögerung in den Studienplan der Charité integriert werden können. Informationen zu den Leistungsnachweisen finden Sie hier

Mit den folgenden Unterlagen beantragen Sie einen Studienplatztausch per Email unter zulassung-stud(at)charite.de. Bitte bezeichnen Sie die Dokumente so, dass aus der Dateibezeichung der Name hervorgeht und um welches Dokument es sich handelt. 

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular "Antrag auf Studienplatztausch
  • alle am Tausch beteiligten Personen: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studienganges und des Fachsemesters 
  • die an die Charité tauschende Person: eine im Land Berlin anerkannte Hochschulzugangsberechtigung, ggf. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
  • bisher erworbene Leistungen (Transcript of Records) von allen am Tausch beteiligten Personen

Die Entscheidung zu Ihrem Antrag senden wir Ihnen in der Regel innerhalb weniger Tage per Email zu.

Welche Schritte sind nach der Zustimmung notwendig?

Sobald Ihnen die Zustimmung aller beteiligten Hochschulen vorliegt, können Sie sich an der bisherigen Hochschule exmatrikulieren. Erst nach der Exmatrikulation ist eine Immatrikulation möglich!

Die Frist zur Immatrikulation finden Sie in der Zustimmung zum Studienplatztausch!

Personen, die bisher an der Charité immatrikuliert sind, reichen den Antrag auf Exmatrikulation sowie den Antrag auf Rückerstattung per Email ausschließlich unter zulassung-stud(at)charite.de ein.

Personen, die an die Charité wechseln, finden den Online-Antrag auf Immatrikulation sowie eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen unter: https://campusnet.charite.de/studienorganisation/immatrikulation/

 

Tausch vor dem 1. Fachsemester: Bei der Überweisung der Immatrikulationsgebühren geben Sie im Verwendungszweck die SfH-Registriernummer (ohne führende Null) der vorangegangen Zulassung an. Ebenso tragen Sie die SfH-Registriernummer(ohne führende Null) im Online-Antrag auf Immatrikulation ein.

Tausch zum höheren Fachsemester: Bei der Überweisung der Immatrikulationsgebühren geben Sie im Verwendungszweck Name und Vorname an. Das Feld für die Bewerbernummer im Online-Antrag auf Immatrikulation bleibt frei.

FAQ

►Was muss bis zum 30.09. / 31.03. erledigt sein?

Bis zum 30.09. bzw. 31.03. muss lediglich der Antrag auf Studienplatztausch mit allen dazugehörigen Unterlagen per Email eingegangen sein. Die Genehmigung des Tausches und die Immatrikulation kann auch danach stattfinden. Die Frist zur Immatrikulation steht in der Zustimmung zum Studienplatztausch.


►Kann man von einem beantragten bzw. bereits genehmigten Tausch zurücktreten?

Ein beantragter bzw. bereits genehmigter Studienplatztausch kann nur zurückgenommen werden, wenn alle am Tausch beteiligten Personen schriftlich gegenüber der Charité erklären, dass sie von dem Tausch zurücktreten. Die Person, die ursprünglich an der Charité zugelassen war, behält den Studienplatz.