Viel Arbeit für neues System der Bezahlkarte
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Viel Arbeit für neues System der Bezahlkarte

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Die Bezahlkarte für Asylsuchende: Ab Juni oder Juli soll die Karte eingeführt werden. Der Leistungssatz wird bargeldlos zur Verfügung gestellt.
Die Bezahlkarte für Asylsuchende: Ab Juni oder Juli soll die Karte eingeführt werden. Der Leistungssatz wird bargeldlos zur Verfügung gestellt. ©  Alexander Beier/ Bayerisches Innenministerium

Arbeitsstelle bis Bezahlkarte: Im Kreisausschuss gab es vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ein Update zur Asyl- und Flüchtlingssituation im Landkreis.

Landkreis – Unter welchen Voraussetzungen Arbeitsgelegenheitsstellen geschaffen werden können, über ein besonderes Phänomen im Landkreis und über Bezahlkarten in der Mache, informierten Hubert Sedlmeyer und Benedikt Bader vom Personenstand- und Ausländerwesen am Landratsamt Garmisch-Partenkirchen in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses. Die Sachgebietsleiter gaben ein umfassendes Update zur Asyl- und Flüchtlingssituation im Landkreis.

Hohe Quote

Als er angefangen habe, vor rund 20 Jahren, hätte der Landkreis um die 8.000 Personen ohne deutschen Pass gezählt. Inzwischen seien es über 14.000. Gut 1.160 Asylbewerbende und Fehlbelegende befänden sich im Landkreis. 1.589 ukrainische Geflüchtete seien erfasst, wobei allein im Zeitraum vom 1. bis zum 21. April 48 weitere angekommen seien, ein ganzer Bus, wie der Sachgebietsleiter verglich. Die Erfüllungsquote liegt bei über 130 Prozent, was mit der hohen Erfüllungsquote bei den ukrainischen Geflüchteten (fast 144 Prozent) zusammenhängt.

Sedlmeyers Stellvertreter Benedikt Bader informierte über Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach dem Asylbewerbergesetz, unter anderem über die Ausgestaltung einer AGH. Diese dürfe nicht mehr als 20 Wochenstunden und maximal vier Stunden am Tag umfassen. Zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten AGH seien arbeitsfähige Leistungsberechtigte, die nicht erwerbstätig und nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, verpflichtet. Die meisten seien momentan an Bauhöfen tätig, und auch in Pflege- und Senioreneinrichtungen, informierte Bader. Zum 31. März 2024 verzeichnete der Landkreis 115 Arbeitsgelegenheiten, davon sei das Gros in dezentralen Einrichtungen (60). Im Jahr 2020 habe man noch 30 externe Stellen gezählt, informierte Bader, inzwischen seien es sieben. David Schwinghammer (FWG) wollte wissen, wie viele Menschen potentiell eine AGH wahrnehmen könnten. Bader schätzte zwischen 300 bis 400. Dafür müssen aber auch Stellen zur Verfügung stehen, nicht nur innerhalb der Unterkünfte.

Anfragen im Rahmen des Working Holiday Programms

Aufklären wollte Sedlmeyer derweil in einer anderen Angelegenheit. Derzeit würden Arbeitgeber vermehrt Anfragen bezüglich Beschäftigungen im Rahmen des Working Holiday Programmes stellen. Diese Programme sollen jungen Menschen die Möglichkeit eröffnen, das Leben, den Alltag und die Kultur eines anderen Landes kennenzulernen. Der Aufenthalt umfasst zwölf Monate. „Zur ergänzenden Finanzierung des Aufenthalts können Ferienjobs angenommen werden“, war in einer Informationspräsentation der Sachgebietsleiter zu lesen. Der Aufenthalt dürfe also nicht vordergründig dem Zweck einer Erwerbstätigkeit dienen. Im Falle von Argentinien, laut Sedlmeyer „auf dem Vormarsch bei uns“, was ein landkreisspezifisches Phänomen sei, gebe es eine Sonderregelung: eine Beschäftigung dürfe maximal sechs Monate währen. „Die internationalen Abkommen sind eindeutig geregelt“, betonte er. An die Vorgaben sei die Ausländerbehörde gebunden. Aber „wir sind ja bereit, dass wir andere Möglichkeiten finden“.

Bezahlen mit Karte

Ein neues System hat man derweil für das Auszahlen von Leistungen für geflüchtete Personen gefunden: die Bezahlkarte. Diese soll, so der Plan, ab Juni oder Juli ausgegeben werden können. Die Karten, die optisch an EC-Karten erinnern, sollen alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft ab einem Alter von 14 Jahren vom Landratsamt erhalten, wobei Minderjährige nur über einen Teil des gesamten Bedarfs der leistungsberechtigten Familien verfügen werden. Auf die Karte wird der Leistungssatz gebucht, der zum Großteil nur bargeldlos ausgegeben werden kann. Maximal 50 Euro sind pro Person und Monat abbuchbar.

Ausland nicht möglich

Dadurch seien keine Zahlungen ins Ausland mehr möglich, erläuterte Bader. Online-Zahlungen sind eigentlich ausgeschlossen, einzelne Angebote kann das Landratsamt aber freischalten, etwa zum Kauf des 49-Euro-Tickets. Die Kosten für Karten und System trägt der Freistaat Bayern. „Aber wir müssen das Personal stellen und haben an Haufen Arbeit“, betonte Landrat Anton Speer (FW). Man habe auch schon Kontakt zu Pilotkommunen aufgenommen, informierte Bader. „Die Kinderkrankheiten muss man noch ausräumen“, so Speer, der informierte, dass manche etwa beklagen würden, dass der abbuchbare Betrag von 50 Euro pro Monat zu wenig sei. Es wäre grundsätzlich möglich, diesen Betrag individuell zu gestalten, sagte Bader, denn „da gibt der Bund keine Vorgaben“. Speer erinnerte sich zum Abschluss noch an eine Zeit zurück, in der das Ausländeramt sieben Mitarbeitende gezählt habe, inzwischen seien es 30 Beschäftigte.

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