Im Prozess um den Doppelmord in Altenstadt (Kreis Neu-Ulm) vor dem Landgericht Memmingen ist am Donnerstag das Urteil gefallen. Nach Ansicht der Richter hat das angeklagte Ehepaar gemeinsam den im Nachbarhaus wohnenden Vater des 38-jährigen Mannes sowie dessen Ehefrau heimtückisch und aus Habgier ermordet.
Der 38-Jährige und seine 33 Jahre alte Ehefrau bekommen jeweils eine lebenslange Haftstrafe. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass die Verurteilten voraussichtlich nicht nach 15 Jahren auf eine Entlassung auf Bewährung hoffen können, sondern wohl deutlich länger im Gefängnis bleiben müssen.
Urteil in Altenstadt: Geständnis wird nicht anerkannt
Mit diesem Urteil folgte die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft und glaubte nicht dem Geständnis des Mannes, in dem er behauptet hatte, er habe die Tat alleine begangen. Das Motiv ist für die Kammer Habgier.
Mehrmals war vor der Tat in einem Chat des Ehepaares der Tod des Vaters thematisiert worden. Er wurde im April vergangenen Jahres erwürgt, seine Ehefrau mit 44 Schnitten und Messerstichen getötet. Anschließend präparierte das jetzt verurteilte Ehepaar den Tatort so, als hätte der 70-jährige Mann einen erweiterten Suizid begangen, sprich zunächst seine Ehefrau und anschließend sich selbst umgebracht.
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Beihilfe zu Doppelmord: Mitangeklagter muss auch ins Gefängnis
Das Gericht verurteilte auch den dritten Angeklagten, einen Freund des Paares, zu einer Gefängnisstrafe: Wegen Beihilfe zum Mord muss der 33-jährige Mann aus Albstadt (Zollernalbkreis) drei Jahre und zehn Monate in Haft. Er hatte während der Tat auf das Kind des Ehepaars aufgepasst, ihnen ein falsches Alibi verschafft und für die Tat ein Auto zur Verfügung gestellt. Zu Gute kam ihm, dass er bei der Aufklärung der Tat geholfen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.