So lange ist ein Bürgermeister in Niedersachsen im Amt
  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Niedersachsen

So lange ist ein Bürgermeister in Niedersachsen im Amt

KommentareDrucken

Bürgermeister ist ein Job auf Zeit. Wie alle Politiker, so muss auch er sich regelmäßig einer Wahl stellen. In Niedersachsen hat man die Amtsdauer verkürzt.

Die Bezeichnung Bürgermeister ist oft doppelt vergeben. Gemeint sind der (ehrenamtliche) Ratsvorsitzende und der Hauptverwaltungsbeamte (HVB). Letztere ist der Chef vom Rathaus, also Leiter einer Verwaltung. Er führt in der Regel die Amtsgeschäfte der laufenden Verwaltung.

Wie lange wird ein Bürgermeister in Niedersachsen gewählt?

Der Ratsvorsitzende wird auf der ersten Sitzung des neuen Rates aus deren Mitte gewählt. Entsprechend ist er fünf Jahre im Amt.

BundeslandNiedersachsen
Landes-HauptstadtHannover
HVB-Wahlen12. September / 26. September Stichwahlen
Internetniedersachsen.de

Aktuell werden die Hauptverwaltungsbeamten auch wieder für fünf Jahre direkt gewählt. Also parallel zu den Kommunalwahlen am 12. September. Zum Hintergrund: 2005 entkoppelte die damalige Landesregierung dieses Vorgehen und die HVB wurden für acht Jahre gewählt. 2013 kehrte man dann Stufenweise zurück. Zu der Rückkehr schrieb die Landesregierung 2013 als Begründung:

  • Durch den einheitlichen Wahltermin erfahren die Kommunalwahlen in Niedersachsen eine Aufwertung, weil neben der Zusammensetzung der Kommunalvertretungen auch die Entscheidung getroffen wird, welche Persönlichkeit zukünftig an der Spitze der Kommune stehen soll.
  • Eine größere Wahlbeteiligung steht zu erwarten. Die Demokratie wird gestärkt.
  • Die Reduzierung der bislang vergleichsweise langen Amtszeit der HVB von acht Jahren auf zukünftig fünf Jahre trägt dem demokratischen Prinzip der Kontrolle durch das Wahlvolk nach angemessener Zeit Rechnung.
  • Und die Kommunen sparen Geld ein, weil sie zwischen den Kommunalwahlen nicht auch noch Oberbürgermeister-, Bürgermeister- oder Landratswahlen organisieren müssen.

Die ersten HVB-Wahlen, die von der Neuregelung erfasst wurden, waren die Wahlen für einen Amtszeitbeginn am 1. November 2014. Zu diesem Termin waren zirka 270 der insgesamt 450 HVB in Niedersachsen zu wählen. Diese HVB wurden für sieben Jahre gewählt, um eine synchrone Kommunalwahl im Jahr 2021 zu ermöglichen. Auch wurde die Altersgrenze angehoben: Zur Wahl als Bürgermeister oder Landrat kann künftig auch antreten, wer 65 oder 66 Jahre alt ist. Bislang durften die Kandidaten das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die ersten Wahlen der HVB, die für eine Amtszeit von fünf Jahren gemäß der neuen Regelung gewählt werden, fanden 2016, gemeinsam mit den Kommunalwahlen statt. Somit dürfte dann die überwiegende Anzahl aller Kommunalwahlen im Jahr 2021 synchronisiert sein. Auch die HVB können im Wahllokal oder per Briefwahl gewählt werden. Auf dem Stimmzettel darf man aber nur ein Kreuz machen. Im Wahllokal gelten die gleichen Regeln wie bei der Kommunalwahl.

Rathaus Symbolbild
Viele Bewerber wollen am 12. September in ein Rathaus einziehen. © picture alliance/dpa | Daniel Karmann

Vor 2013 gab es bei der SPD, wie auch in der CDU, erhebliche Kritik an der starken Stellung der direkt gewählten Bürgermeister und Landräte, die oft wie „kleine Könige“ auftraten. Mit der Neuregelung wurde deren Macht eingegrenzt.

Die Verkürzung hat auch eine Kehrseite. So befürchten Kritiker, dass es schwer sein wird - gerade für kleine Kommunen - entsprechende Kandidaten zu finden. Dem Gegenüber steht die verhältnismäßig üppige Pension. Diese wird auch vom Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert.

Bürgermeister: Lebenslange „Sofort-Pension“

Derzeit besteht laut BdSt für Bürgermeister und Landräte bereits nach Ablauf einer fünfjährigen Amtszeit und unabhängig vom Lebensalter ein Anspruch auf eine lebenslange „Sofort-Pension“ in Höhe von mindestens 35 Prozent des Amtsgehaltes. „Es sind somit theoretisch Fälle denkbar, in denen bereits ein 28-Jähriger nach einer vollen Wahlperiode ein lebenslanges steuerfinanziertes Ruhegehalt beziehen kann“, sagt BdSt-Vorsitzender Bernhard Zentgraf. „In keinem anderen Bundesland sind die Ruhestandsregelungen für kommunale Wahlbeamte so generös wie in Niedersachsen“, berichtet der Bund der Steuerzahler.

Die monatlichen Beträge der Mindestversorgung liegen laut BdSt je nach Größe der Kommune zwischen 2.503 und 4.270 Euro. Zum Vergleich: Um auf eine Rente in dieser Größenordnung zu kommen, müsste ein Durchschnittsverdiener zwischen 73 und knapp 125 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Hinzu kommt, dass Inhaber kommunaler Spitzenämter keine Versorgungsabschläge in Kauf nehmen müssen - anders als Beamte auf Lebenszeit und gesetzlich Rentenversicherte.

Bürgermeister: Verantwortungsvoller Job

Zur Wahrheit gehört auch, dass hauptamtliche Bürgermeister und Landräte einen anspruchsvollen Job haben. Je nach Größe haben sie Verantwortung für über 1.000 Mitarbeiter. Sie sorgen schließlich dafür, dass auch in einer Krise alles am Laufen bleibt. Sie haben auch das Gehalt verdient, welches Manager in vergleichbarer Position in der freien Wirtschaft bekommen würden. Ob sie allerdings nach fünf Jahren im Amt schon ein Ruhegeld beziehen sollte, ist fragwürdig.

Übrigens: Um sich als HVB zur Wahl zu stellen, benötigt es keine besondere Qualifikation, also man muss weder studiert noch eine Ausbildung in der Verwaltung absolviert haben. Jeder Erwachsenen kann sich aufstellen lassen, der die Bedingungen erfüllt. Dazu gehört die Wählbarkeit und Unterstützerunterschriften.

Die Kreiszeitung wird am 12. September aktuell von der Kommunalwahl in Niedersachsen berichten. Das endgültige Ergebnis verkündet einige Tage später der zuständige Wahlausschuss. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant

Kommentare