„Stimme des Reiches“:  Berufungsverfahren um Rigolf Hennig
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„Stimme des Reiches“:  Berufungsverfahren um Rigolf Hennig

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Rigolf Hennig und Ursula Haverbeck-Wetzel nach der Urteilsverkündung gegen den 82-Jährigen vor einem Jahr. Jetzt startet das Berufungsverfahren. - Foto: Bruns
Rigolf Hennig und Ursula Haverbeck-Wetzel nach der Urteilsverkündung gegen den 82-Jährigen vor einem Jahr. Jetzt startet das Berufungsverfahren. © Bruns

Verden - Dr. Rigolf Hennig, ehemaliger Verdener NPD-Ratsherr und selbsternannter Präsident des Freistaates Preußen, muss sich ab Montag, 7. Mai, vor dem Landgericht Verden in einem Berufungsverfahren verantworten. Zudem gibt es eine weitere Anklage, ein neues Ermittlungsverfahren und vergangene Woche fand erneut eine Hausdurchsuchung bei dem 82-Jährigen statt.

Bei allen Verfahren geht es um Zeitschriften, die im Eigendruck herausgegeben werden. Bislang lautete der Titel „Stimme des Reiches“, neuerdings „Stimme des Volkes“. Wegen mehrerer Ausgaben aus den Jahren 2014 und 2015 musste sich Hennig bereits vor dem Amtsgericht Verden verantworten. Im April 2017 wurde der Verdener wegen Volksverhetzung in acht Fällen und einem Versuch zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dieses Urteil wird von ihm angefochten. Die 5. Kleine Strafkammer des Landgerichts hat für das Berufungsverfahren zwei Verhandlungstage am 7. und 17. Mai anberaumt. Beginn ist jeweils um 9 Uhr.

Ein weiterer Prozess erwartet den gebürtigen Augsburger am Amtsgericht Verden. Auf Nachfrage sagte Marcus Röske, Sprecher der Staatsanwaltschaft Verden, dass es bei der Anklage um die Inhalte von vier Ausgaben der „Stimme des Reiches“ aus den Jahren 2016 und 2017 gehe. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest, so der Oberstaatsanwalt.

Ermittler ließen nicht lange auf sich warten

Im März 2018 ist die erste Ausgabe der „Stimme des Volkes“ erschienen. „Herausgegeben und selbst hergestellt im Eigendruck durch: Freistaat Preußen“, steht im Impressum. Die Anschrift entspricht Hennigs Wohnanschrift. Er wird auch namentlich als Verantwortlicher für die Schriftleitung benannt und steht im Überweisungsträger für den „Unkostenbeitrag“, der für das 24-seitige Schriftstück erhoben wird.

Die Ermittler ließen nicht lange auf sich warten. Am 16. April gab es bei Hennig eine Hausdurchsuchung, wie Röske auf Nachfrage bestätigte. Dieses Mal sei aber nur bei Hennig durchsucht worden und auch nur gegen den Verdener richte sich das neue Ermittlungsverfahren.

Holocaust-Leugnerin hält sich für nicht haftfähig

In früheren Fällen waren auch Räume bei der Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel in Vlotho durchsucht und gegen die mittlerweile 89-Jährige Anklage erhoben worden. Am 28. August 2017 verurteilte das Landgericht Verden sie wegen Volksverhetzung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Es ging ebenfalls um Inhalte der Zeitschrift.

Das Urteil ist mittlerweile nach Überprüfung durch das Oberlandesgericht Celle rechtskräftig, doch die 89-Jährige ist noch immer auf freien Fuß. Sie hält sich für nicht haftfähig. Dies werde derzeit geprüft, so Röske.

Sitzen will Ursula Haverbeck-Wetzel offenbar lieber in Straßburg. Anfang April hat sie sich als Kandidatin der Partei „Die Rechte“ für die Wahlen zum Europaparlament im kommenden Jahr aufstellen lassen. - wb

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