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Martin-Luther-Universit�t Halle-Wittenberg

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Yvonne Hellwig-Laich, Abteilung 1 Studium und Lehre, Referat 1.3

Telefon: 0345 55 21356
Telefax: 0345 55 27608

Raum 8
Barf��er Stra�e 17
06108 Halle (Saale)

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So funktioniert's! Deine Bewerbung um ein Deutschlandstipendium an der MLU Halle-Wittenberg


Allgemeine Information zum Bewerbungsverfahren f�r das Deutschlandstipendium zum jeweiligen Wintersemester

Das Deutschlandstipendium belohnt Leistung und gesellschaftliches Engagement. Die Martin-Luther-Universit�t Halle-Wittenberg vergibt seit dem Wintersemester 2011 Deutschlandstipendien an leistungsstarke und begabte Studierende. Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen f�r die Bewerbung um ein Deutschlandstipendium.

Ich bin f�r Sie erreichbar

Frau Yvonne Hellwig-Laich
Telefon: (0345) 55 21356
E-Mail:

B�ro: Barf��erstra�e 17, 2. Etage, Raum 8, 06108 Halle (Saale)

Ge�nderte Sprechzeiten 2024 f�r eine pers�nliche Beratung!
Montag, Dienstag, Donnerstag von 10-12 Uhr. Zus�tzlich auch am Dienstag und Donnerstag von 13-14 Uhr.

Kontaktieren Sie mich auch gerne per E-Mail oder telefonisch.

Au�erhalb der Sprechzeiten sind Termine nach vorheriger Vereinbarung ebenfalls m�glich.

Regelung zur Anpassung der Regelstudienzeit aufgrund der Covid-19-Pandemie

Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde eine Regelung zur Anpassung der Regelstudienzeit gem�� der Coronasatzungen der MLU (hier am Ende) getroffen. F�r Studierende, die im

  • Sommersemester 2020
  • Wintersemester 2020/2021
  • Sommersemester 2021
  • Wintersemester 2021/2022

immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, wird die Regelstudienzeit um bis zu vier Semester erh�ht. Das bedeutet, dass das Deutschlandstipendium um bis zu vier Semester �ber die Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang hinaus bezogen werden kann.

I. Bewerbung und Vergabe

1. Wer kann sich f�r ein Deutschlandstipendium bewerben?

Bewerben k�nnen sich

  • Studierende aller Fachrichtungen der MLU, die die Regelstudienzeit in ihrem Studiengang noch nicht �berschritten haben, sowie
  • Studienbewerberinnen und -bewerber, die die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erf�llen und vor der Aufnahme des Studiums an der MLU stehen und die sich durch sehr gute Leistungen im Studium oder in der Schule auszeichnen.

Nicht f�rderf�hig sind Studierende,

  • die eine Verwaltungsfachhochschule besuchen, sofern sie als Besch�ftigte im �ffentlichen Dienst Anw�rterbez�ge oder �hnliche Leistungen aus �ffentlichen Mitteln erhalten.
  • Promotionsstudierende,
  • Studierende im Studienkolleg der MLU,
  • Nebenh�rer*innen sowie Gasth�rer*innen,
  • Erasmus-Austauschstudierende ausl�ndischer Universit�ten

2. Was sind die Kriterien f�r die Auswahl?

Zus�tzlich zu hervorragenden Leistungen im Studium oder in der Schule werden Kriterien wie Auszeichnungen und Preise, eine abgeschlossene Berufst�tigkeit, au�erschulisches oder au�erfachliches Engagement sowie pers�nliche und soziale Umst�nde ber�cksichtigt. F�r diese zus�tzlichen Kriterien erfolgt eine Bewertung nach Punkten gem�� der Anlage zur Satzung der MLU f�r die Vergabe von Deutschlandstipendien vom 08.04.2020.

3. Wie hoch ist das Stipendium?

Die F�rderung betr�gt 300 � monatlich. Das Stipendium wird einkommens- und elternunabh�ngig gew�hrt und nicht auf BAf�G-Leistungen angerechnet.

4. Wie lange betr�gt die F�rderdauer?

Die Stipendien werden in der Regel f�r zwei Semester bewilligt. Eine Verl�ngerung des Stipendiums bis maximal zum Ende der Regelstudienzeit ist nach einer erneuten Bewerbung und Pr�fung des Antrages durch die Auswahlkommission der MLU m�glich. Voraussetzung f�r die Bewilligung ist, dass der MLU die finanziellen Mittel zur Verf�gung stehen.

5. Zu welchen Terminen kann ich mich bewerben?

Die n�chste Bewerbungsphase f�r das Wintersemester 2025/2026 startet im n�chsten Sommersemester 2025.

Zus�tzlich werden die Bewerbungsfristen f�r 2025 im StudIP, im Online-L�wenportal, auf den Social-Media-Kan�len (Facebook, Instagram und X) sowie in den Fakult�ten bekanntgegeben.

Die Vergabe der Deutschlandstipendien an der MLU erfolgt einmal j�hrlich zum Wintersemester.

6. Wie kann ich mich bewerben?

Die Bewerbung erfolgt ausschlie�lich �ber ein Onlineportal, welches f�r den Zeitraum der Bewerbungsfrist freigeschaltet ist. W�hrend eines aktiven Bewerbungszeitraumes stellen wir Ihnen auf unserer Internetseite eine Checkliste zur Verf�gung, welche Unterlagen f�r Ihre Bewerbung einzureichen sind. Alle notwendigen Unterlagen sind digital in PDF-Dateien �ber das Bewerberportal einzureichen.

7. Wer entscheidet �ber die Vergabe des Stipendiums?

Die Auswahlkommission der Martin-Luther-Universit�t Halle-Wittenberg entscheidet nach sorgf�ltiger Pr�fung aller vollst�ndigen und fristgerecht eingegangenen Bewerbung �ber die Vergabe der Deutschlandstipendien. Die Zusammensetzung der Auswahlkommission erfolgt gem�� � 6 der Satzung zur Vergabe der Deutschlandstipendien vom 08.04.2020.

8. Ist eine erneute Bewerbung nach einer Absage m�glich?

Ja, auch nach einer Absage ist eine erneute Bewerbung f�r das Deutschlandstipendium m�glich. Weitere M�glichkeiten f�r die Bewerbung um andere Stipendien finden Sie auf den Portalen

II. Parallele F�rderungen zum Deutschlandstipendium

1. Sind parallele Stipendienf�rderungen m�glich?

Das richtet sich nach H�he und Art der Stipendienf�rderungen. Grunds�tzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabh�ngige materielle F�rderung erh�lt, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat betr�gt, kann kein Deutschlandstipendium bekommen. Eine detaillierte tabellarische �bersicht zur Zul�ssigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium finden Sie hier    (Stand: Januar 2021). Diese �bersicht wird regelm��ig aktualisiert.
Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei der Ansprechpartnerin Frau Yvonne Hellwig-Laich (siehe auch Kontaktfeld rechts).

2. Kann man gleichzeitig mit einem DAAD-Stipendium und dem Deutschlandstipendium gef�rdert werden?

Wer ein DAAD-Vollstipendium erh�lt, kann nicht gleichzeitig das Deutschlandstipendium beziehen, da beide Stipendien begabungs- und leistungsabh�ngig sind. Allerdings kann man sich w�hrend des Bezugs eines DAAD-Vollstipendiums vom Deutschlandstipendium beurlauben lassen. Erh�lt man dagegen ein Teilstipendium des DAAD, kann man das Deutschlandstipendium parallel beziehen.

III. Beurlaubung und Auslandsaufenthalt

1. Wird das Deutschlandstipendium fortgezahlt, w�hrend man vor�bergehend im Ausland studiert (z. B. Erasmus+)?

Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn man sich in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befindet. Vorausgesetzt, man geht w�hrend der Dauer der F�rderung ins Ausland. Das gilt unabh�ngig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, die das Stipendium vergibt. Studiert man �ber das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiat*in gleichzeitig einen Mobilit�tszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erh�lt.

2. Ist es m�glich, sich vom Deutschlandstipendium beurlauben zu lassen?

Ja. Gr�nde hierf�r sind beispielsweise Mutterschutz, Elternzeit oder ein vom DAAD gef�rdertes Auslandsstudium. W�hrend der Beurlaubung wird das Stipendium nicht ausgezahlt. Mit Fortsetzung des Studiums verl�ngert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung.

3. Kann das Deutschlandstipendium w�hrend einer Beurlaubung weiter bezogen werden, wenn in dieser Zeit ein dem Studium dienliches Praktikum absolviert wird?

Hier ist zwischen Pflichtpraktika im In- und Ausland und sonstigen Praktika zu unterscheiden. Verpflichtende Inlandspraktika sind in das Studium integriert und stehen einer Auszahlung des Stipendiums nicht entgegen. �hnlich verh�lt es sich mit Auslandspraktika, soweit sie in der jeweiligen Studienordnung vorgesehen sind; sie k�nnen als "fachrichtungsbezogene Auslandsaufenthalte" angesehen werden. L�sst sich die Stipendiatin oder der Stipendiat f�r sonstige Praktika beurlauben, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weiter gezahlt.

IV. Auswirkungen auf Sozialleistungen und Steuern

1. Wird das Deutschlandstipendium auf andere Sozialleistungen angerechnet (au�er BAf�G)?

Nein. Das Deutschlandstipendium wird grunds�tzlich nicht auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel B�rgergeld, angerechnet. Eine Ausnahme stellt der Bezug von Wohngeld dar.

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