Hier tragen Sie Ihr Bruttoeinkommen ein. Sie k�nnen hier das monatliche Einkommen oder auch das Jahreseinkommen angeben. W�hlen Sie den f�r Sie passenden Abrechnungszeitraum.
Anhebung des Grundfreibetrags f�r das Jahr 2024 auf nun 11.604,- Euro und 23.208,- Euro f�r verheiratete Ehepaare. Das Steuerentlastungsgesetz 2024 soll eine steuerliche Entlastungen schaffen, um die gestiegenen Energiepreise abzufedern. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu welchem keine Einkommensteuer erhoben wird. Der steuerliche Grundfreibetrag wird in unserem Rechner automatisch ber�cksichtigt.
Weitere Freibetr�ge wie zum Beispiel die Fahrtkosten zur Arbeitsst�tte k�nnen Sie sich j�hrlich beim Finanzamt in ELStAM eintragen lassen. Ihr Arbeitgeber kann �ber Ihre pers�nliche Steueridentifikationsnummer auf diese Daten zugreifen und bei Ihrer Gehaltsabrechnung ber�cksichtigen.
Der Kinderfreibetrag im Jahr 2024 betr�gt 6.384,- Euro
Arbeitslosenversicherung: 2,6 % je zur H�lfte Arbeitnehmer / Arbeitgeber.
Pflegeversicherung: 3,40 % je zur H�lfte Arbeitnehmer / Arbeitgeber, Besonderheit in Sachsen: Arbeitnehmer: 2,20 % Arbeitgeber: 1,20 %
Gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 % je zur H�lfte Arbeitnehmer / Arbeitgeber. Plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag in H�he von 1,70% f�r den Arbeitnehmer. Der tats�chliche Zusatzbeitragssatz richtet sich nach der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung des Arbeitnehmers.
Rentenversicherung: Der Beitragssatz f�r die gesetzliche Rentenversicherung betr�gt 18,6 % f�r das Jahr 2024 und wird je zur H�lfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Eine Sachleistung des Arbeitgebers z.B. in Form eines Firmenfahrzeuges ist ein finanzieller Vorteil, den Sie in der Bundesrepublik Deutschland versteuern m�ssen. Der Geldwerte Vorteil aus der jeweiligen Sachleistung wird dabei zum Bruttogehalt hinzugerechnet und erh�ht somit, das zu versteuernde Einkommen. Dadurch reduziert sich Ihr Nettogehalt um die ensprechende steuerliche Belastung. Der Geldwerte Vorteil f�r Gesch�ftsfahrzeuge mit Elektromotor oder Hybridfahrzeuge hat sich im Jahr 2019 halbiert. Der Online Gehaltsrechner f�r Arbeitnehmer 2024 inkl. Berechnung Geldwerter Vorteil.
Die H�he Ihrer Lohnsteuer, des Solidarit�tszuschlags und der Kirchensteuer richtet sich in Deutschland unter anderem (neben der
Einkommensh�he) nach Ihrer Steuerklasse. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es folgende sechs Lohnsteuerklassen (geregelt im Einkommensteuergesetz):
Steuerklasse I: Ledige, verwitwete oder geschiedene ohne Kinder.
Steuerklasse II: Alleinerziehende ledige, verwitwete oder geschiedene
mit Kindern.
Steuerklasse III: Verheirateter Alleinverdiener oder Doppelverdiener bei dem der andere Ehegatte auf Antrag beider die Steuerklasse V hat. Empfiehlt sich f�r Ehegatten, mit einem Vielverdiener (Steuerklasse III) und einem Wenigverdiener (Steuerklasse V).
Steuerklasse IV: Verheirateter Doppelverdiener, empfiehlt sich f�r Ehegatten, bei denen beide ungef�hr gleichviel verdienen.
Steuerklasse V: Siehe Steuerklasse III.
Steuerklasse VI: Die Einteilung in die Steuerklasse VI erfolgt f�r Personen, die Arbeitsentgelte von mehreren Arbeitnehmern erhalten. Dies ist der Fall, wenn Sie mehrere Einkommen beziehen bei denen jeweils das Gehalt �ber die aktuelle Minijob-Verdienstgrenze von 538,- � hinausgeht.
Ihre Lohnsteuerklasse erfahren Sie �ber die Gehaltsabrechnung Ihres Arbeitgebers. Dieser kann Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) anhand Ihrer pers�nlichen Steueridentifikationsnummer beim Finanzamt abfragen.
Ein Kinderfreibetrag steht jeweils beiden Eltern zur H�lfte zu. Kinderfreibetr�ge
k�nnen auf einen Elternteil �bertragen werden. Je nach Einkommensh�he kann er das zu versteuerndes Einkommen senken. Ist das Kindergeld h�her als der
steuerliche Vorteil aus dem Kinderfreibetrag, dann kommt der Kinderfreibetrag
nicht zum tragen. Bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidarit�tszuschlags wird der Kinderfreibetrag auf jeden Fall angerechnet.
Der
Kinderfreibetrag entspricht dem Existenzminimum des Kindes.
Die angegebenen Krankenversicherungss�tze enthalten den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Inklusive des durchschnittlichen Zusatzbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung f�r das Jahr 2024 in H�he von 1,70%. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung dient als Richtwert f�r die Krankenkassen zur Bestimmung ihres individuellen Zusatzbeitragssatzes. Die H�he des Zusatzbeitrages ist damit abh�ngig von Ihrer Krankenkasse. Dieser war in der Vergangenheit voll vom gesetzlich versicherten Arbeitnehmer/in zu tragen, seit dem Jahr 2019 muss sich der Arbeitgeber zur H�lfte beteiligen.
Unter der Beitragsbemessungsgrenze versteht man die Einkommensgrenze, bis zu welcher die Beitr�ge zu einer gesetzlichen Sozialversicherung prozentual erhoben werden.
Kranken- und Pflegeversicherung: 5.175,- Euro / Monat oder 62.100,- Euro / Jahr.
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung west: 7.550,- Euro / Monat oder 90.600,- Euro / Jahr.
Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung ost: 7.450,- Euro / Monat oder 89.400,- Euro / Jahr
Die Versicherungspflichtgrenze ist Einkommensgrenze ab welcher ein Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten und in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln kann. Damit ein Arbeitnehmer in die PKV wechseln kann, muss sein Einkommen die Versicherungspflichtgrenze drei Jahre in Folge �berschreiten. F�r Freiberufler, Selbst�ndige und Beamte ist die Versicherungspflichtgrenze bedeutungslos. Der Beitritt in die Private Krankenversicherung ist bei dieser Gruppe einkommensunabh�ngig m�glich.
Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahre 2024 betr�gt 66.600,- Euro.
Am 1. Juli 2023, wurde der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,35 Prozent angehoben, auf insgesamt 3,4 Prozent. Der Zusatzbeitrag f�r Kinderlose betr�gt seit diesem Tag 0,6 Prozent. Zus�tzlich richtet sich der Beitragssatz nun auch an der Anzahl der Kinder unter 25 Jahren. Demnach betragen die Beitragss�tze f�r Arbeitnehmer (au�er Bundesland Sachsen):
Mit unserem Nettorechner / Lohnrechner ermitteln Sie Ihren individuellen Nettolohn auf Basis der steuerlichen- und sozialversicherungspflichtigen Regelungen - kostenlos und effektiv. Ein Nettolohnrechner und Abgabenrechner 2024. Ein kostenloser Onlinerechner zur Berechnung von Einkommenssteuer oder Lohnsteuer. Der Online Gehaltsrechner f�r Arbeitnehmer zur Berechnung von Nettogehalt auf Basis steuerlicher Vorgaben. Berechnen Sie die Lohnsteuer und Ihr Brutto Netto Gehalt auch r�ckwirkend f�r 2022, 2021, 2020,... .