Wie melde ich eine Verletzung meiner Rechte? - Europäische Kommission Zum Hauptinhalt

Wie melde ich eine Verletzung meiner Rechte?

Richten Sie Ihre Beschwerde an die zuständige nationale Behörde, Regierung, nationalen Gerichte oder eine eigens eingerichtete Stelle für Menschenrechte.

Wann gilt die Charta der Grundrechte?

Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU müssen die Charta bei all ihren Handlungen einhalten, ebenso die Mitgliedstaaten, wenn sie EU-Recht umsetzen.

Die Charta schützt Einzelpersonen und juristische Personen vor Grundrechtsverletzungen durch EU-Organe. Gegebenenfalls kann der Gerichtshof der Europäischen Union die Rechtmäßigkeit einzelner Gesetze überprüfen.

Verstößt eine nationale Behörde bei der Umsetzung von EU-Recht gegen die Charta, so kann das nationale Gericht (falls nötig unter Anleitung des Gerichtshofs der Europäischen Union) die Einhaltung der Charta sicherstellen.

Die Charta gilt in Verbindung mit nationalen und internationalen Systemen zum Schutz der Grundrechte, darunter die Europäische Menschenrechtskonvention.

Vermuten Sie eine Verletzung Ihrer Grundrechte in einem Kontext, der nicht in den Anwendungsbereich des EU-Rechts fällt, sollten Sie Ihre Beschwerde an die zuständigen nationalen Behörden richten – die Regierung, die nationalen Gerichte oder eine eigens eingerichtete Stelle für Menschenrechte.

Wie melde ich eine Verletzung meiner Rechte?

Nationale Gleichstellungsstellen

Alle EU-Länder müssen eine nationale Gleichstellungsstelle benennen, die für die Förderung der Gleichbehandlung zuständig ist.

Aufgaben dieser Stellen:

  • Unabhängige Unterstützung von Diskriminierungsopfern
  • Durchführung von Erhebungen und Studien
  • Veröffentlichung unabhängiger Berichte und Empfehlungen

Sollten Sie das Gefühl haben, diskriminiert worden zu sein, wenden Sie sich bitte an die nationale Gleichstellungsstelle in Ihrem Land.

Verzeichnis nationaler Gleichstellungsstellen

Erfahren Sie mehr über das Beschwerdeverfahren auf nationaler Ebene.

Hier finden Sie heraus, ob die Charta auf Ihren Fall anwendbar ist, und wie Sie Hilfe erhalten. 

Art des Verstoßes

Verletzung durch eine nationale Behörde

Verstößt eine nationale Behörde bei der Umsetzung von EU-Recht gegen die Charta, so kann das nationale Gericht (falls nötig unter Anleitung des Gerichtshofs der Europäischen Union) die Einhaltung der Charta sicherstellen.

Verletzung durch ein EU-Organ

Die Charta schützt Einzelpersonen und juristische Personen vor Grundrechtsverletzungen durch EU-Organe. Gegebenenfalls kann der Gerichtshof der Europäischen Union die Rechtmäßigkeit einzelner Gesetze überprüfen.

Maßnahmen der Kommission gegen nationale Behörden

Die Kommission kann gegen ein EU-Land gerichtlich vorgehen, das bei der Umsetzung des EU-Rechts gegen die Charta verstößt. Ausgenommen sind Verstöße, die nur nationales Recht betreffen.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 

Unabhängig von ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht haben alle EU-Länder Verpflichtungen im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Daher können Sie – als letzten Schritt und nach Ausschöpfung aller nationalen Rechtsbehelfe – beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Klage erheben, wenn ein EU-Land gegen ein durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantiertes Grundrecht verstoßen hat.

Die Zulässigkeit der Beschwerde können Sie anhand der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erstellten Checkliste überprüfen.

Dokumente

 

4. MAI 2017
EU Charter of Fundamental Rights infograph - where to go in case of breach?