Klaus Peter Krause – über Freiheit, Wirtschaft und den Rechtsstaat

Jeder blamiere sich, wie er’s vermag

F u n d s a c h e

„Wenn betrunkene Gesänge ausgelassener Urlauber auf Sylt – die wie fast alle Sufflieder nicht gerade politisch korrekt sind –, wenn also solche Gesänge seit einer Woche das größte Problem Deutschlands sind, dann kann das nur zweierlei bedeuten: Entweder dem Land geht es so gut, dass es wirklich keine anderen Sorgen hat – was aber keineswegs der Fall ist. Oder aber Deutschland und zumindest seine politmediale Führungsschicht sind geistig völlig am Ende. Und diese Führungsschicht will angesichts der schweren Verluste sowohl für die drei regierenden Linksparteien auf allen Ebenen wie auch der schweren Leser- und Seher-Verluste aller traditionellen Medien noch schnell vor den Wahlen eine dramatische Neonazi-Gefahr aus dem Zylinder zaubern, um sich als deren Bekämpfer selbst zu retten.“

(Andreas Unterberger am 29. Mai 2024 unter seiner Rubrik „Tagebuch“ hier: Dort auch Unterbergers gesamter Text zur Causa „Sylt-Video“ mit der Überschrift „Hasenjagd auf Sufflieder“ )

Der Hysterie verblödeter Politiker und regierungsfrommer, ebenfalls verblödeter System- und Lücken–Medien wegen des besagten „Sylt-Videos“ ist noch hinzuzufügen: Jeder blamiere sich, wie er’s vermag. Man verbiete, was man nicht verbreitet sehen will, und es verbreitet sich in Windeseile nun erst recht. Der Reiz, solche Verbote zu übertreten, ist unwiderstehlich – zumal für alkoholisch angeheitertes Jungvolk. Wenn Gigi D’Agostinos „L’Amour toujours“ nun auch im Original mit dem überaus einfallsreichen Text nicht mehr gespielt und gesungen werden darf, weil dann doch sofort das „Sylt-Video“ und gar schlimmes „Rassistisches“ in den Kopf gerät, dann kann das nunmehr jedem Lied, jedem Song, jedem Schlager mit eingängiger Melodie  blühen, denn auch deren Text lässt sich umfrisieren in politisch unkorrekten Inhalt. Verbote verlocken zum Widerstand und machen Menschen erfreulich einfallsreich. Quod erat demonstrandum.

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Radikalisiert haben sich die Altparteien, nicht die AfD

F u n d s a c h e

„2014 hätte es wohl kaum jemand für möglich gehalten, daß die CDU/CSU nur ein Jahr später die linksradikale Parole „Refugees welcome!“ übernehmen und die Grenzen öffnen würde. Nicht die AfD hat sich seitdem radikalisiert, wie oft behauptet wird, sondern die Alt-Parteien haben einen Prozess der Radikalisierung durchlaufen – von der Abwicklung von Kohle und Kernkraft bis hin zur juristischen „Abschaffung“ des biologischen Geschlechts. Mit diesem Linksruck der Alt-Parteien ging dann auch die wachsende Ausgrenzung aller Kritiker dieses Kurses einher, ob innerhalb oder außerhalb der AfD.“

(Beatrix von Storch im Interview mit der Wochenzeitung Junge Freiheit vom 26. Mai 2024 hier).

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Der zweite Eigentumsraub

Der erste von Kommunisten in der SBZ, der zweite von Bundesregierungen, Bundestag und deutschem Rechtsstaat – Das Messen mit zweierlei Maß – Für Opfer politischer Verfolgung eine Zwei-Klassen-Gesellschaft – Ein jüngstes Beispiel – Deutschland als Rechtsstaat unglaubwürdig geworden

Mit zweierlei Maß wird staatlicherseits immer wieder gemessen. Auch in einem Land, das sich Rechtsstaat nennt. In Deutschland zum Beispiel gibt es für Opfer politischer Verfolgung eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Bürger, die in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) politisch verfolgt worden, behandelt der seit 1990 wiedervereinigte deutsche Staat nachteiliger als Bürger, die in der nachfolgenden sozialistischen DDR solche Opfer  gewesen sind. Schlimmes widerfahren ist den Menschen in diesem Teil Deutschlands zu beiden Zeiten. Aber das an ihnen begangene Unrecht wenigstens zum Teil wiedergutzumachen, fällt unterschiedlich aus.

Für DDR-Opfer unter anderem ein Härtefall-Fonds geplant

Ein jüngstes Beispiel: Opfern der SED-Diktatur in der DDR will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) mehr finanzielle Hilfen zuteilwerden lassen. Geplant ist, einen Härtefallfonds für politisch Verfolgte der einstigen DDR einzurichten sowie die SED-Opferrente an die Entwicklung der gesetzlichen Rente anzupassen, wenn die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Derzeit beziehen diese rund 38 000 Opfer eine Rente von monatlich 330 Euro. Auch sollen Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der DDR eine Einmal-Zahlung von 1500 Euro bekommen. Das geht aus einem Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz hervor.

SBZ-Opfer schmählichst im Stich gelassen

Opfer politischer Verfolgung gibt es aber auch aus der Zeit  v o r  der DDR, aus der Besatzungszeit von 1945 bis 1949, als dieser Teil Deutschlands Sowjetische Besatzungszone (SBZ) war. Seit der Wiedervereinigung 1989/90 sind diese SBZ-Opfer ein zweites Mal beraubt worden, nun durch die Bundesregierung Kohl, durch die nachfolgenden Bundesregierungen, durch die Parlamentarier im Bundestag und durch die Justiz. Der deutsche Rechtsstaat hat sie schmählichst im Stich gelassen und ihnen die Rückgabe ihres von den Kommunisten entzogenen Eigentums verweigert. An diesen Raub ist immer wieder zu erinnern. Er ist noch immer wiedergutzumachen. Obwohl lange her – der erste Raub geschah vor über 75, der zweite vor 35 Jahren – ist ein Wiedergutmachen nach wie vor geboten und möglich, selbst wenn die an Jahren älteren Opfer derweilen gestorben sind. Es leben aber noch ihre Nachkommen.

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Mitleid mit dem Richter

Dessen Urteil gegen Höcke aus etwas anderer Sicht

Das Verfahren um das Bekenntnis „Alles für Deutschland“ hat Wellen geschlagen, politische, mediale, juristische. Es erntete enthemmte Bravo-Rufe, entsetzte, warnende Ablehnung und kabarettistische bis sarkastische Belustigung. Jeder darf sich mit solchem Ausruf für Deutschland einsetzen, nur einer darf es nicht: Björn Höcke von der AfD. Höcke darf es nicht, weil er sich rhetorisch wirksam für eine konservative Politik einsetzt, also politisch als „rechts“ einsortiert wird, und weil seine politischen Gegner im linken, im  linksextremen, im grünen und im sozialistisch tickenden Milieu Deutschlands es mit ihren verbalen und medialen Attacken geschafft haben, dass ihn der deutsche Verfassungsschutz seit 2020 förmlich „beobachtet“ und ihn als „rechtsextremistisch“ einstuft, was hierzulande als weit schrecklicher gilt, als linksextremistisch zu sein. Was Höcke von diesem Milieu zur Last gelegt wird, hat Wikipedia – in diesem Fall als Milieu-Sprachrohr – überaus fleißig  zusammengetragen (hier).

Bekanntlich ist Höcke, der für die AfD seit 2013 deren Sprecher in  Thüringen ist und seit 2014 auch der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag vorsitzt, vom Landgericht in Halle zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden, weil er bei einem Wahlkampfauftritt im Mai 2021 in Merseburg seine Rede mit den Worten beendet hatte „Alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Das Verfahren ist eine Groteske und wohl nur in Deutschland möglich. Eine Krönung des Absurden ist, dass jener Ausruf oder Aufruf schon älteren Ursprungs ist (siehe auf dieser Blog-Seite den Beitrag „Eine juristische Posse um eine einstige SPD-Parole“ hier), damals allerdings nicht mit der Belastung „rechten“ Gedankenguts, sondern „nur“ mit „linkem“. Hierzu hat mir

Professor Dr. iur. Menno Aden

am 22. Mai folgenden Kommentar*) geschickt:

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Der Pfingstausflug – einstmals

To Pingsten, ach wie scheun – Ein Hamborger Couplet von 1890 – Der Urvater des Hamburger Couplets: Hein Köllisch (1857 bis 1901)

Ich zitiere das Länderzentrum für Niederdeutsch (hier): „Was ist ein Couplet? Das mehrstrophige witzig-zweideutige, politische oder satirische Lied hat durch einen markanten Refrain ähnlich dem Schlager einen hohen Wiedererkennungswert. Im Gegensatz zum Chanson, in dem Erlebnisse und Stimmungen im Vordergrund stehen, ist der Inhalt eines klassischen Couplets jedoch frivol oder intellektuell und behandelt die jeweiligen Themen mit spöttischer Distanz.

In Hamburg erlangte dat Hamborger Couplet durch die Auftritte sich volkstümlich gebender Gesangshumoristen wie Hein Köllisch, Gebrüder Wolf und Charly Wittong große Popularität. Sie belegten gängige Schlager mit neuen, witzigen Texten, meist auf Plattdeutsch.

In den Liedern besingen die Künstler häufig Szenen des Hamburger Lebens. Dies reicht von zur Schau gestellten Eigenarten der Einwohner der verschiedenen Stadtteile und Gesellschaftsschichten, Alltagsszenen aus Freizeit, Beziehungs- oder Berufsleben oder Festtage.

Heinrich – genannt Hein – Köllisch (* 19. September 1857 auf St. Pauli am heutigen Hein-Köllisch-Platz †18. April 1901 in Rom), gilt gern als Urvater des Hamburger Couplets. Nach einer Schlosserlehre, Wanderjahren in Süddeutschland und Übernahme der Fabrik seines Vaters für Schuhwichse begann er, die in seiner Freizeit gedichteten humoristischen und oft plattdeutschen Lieder in seiner Stammkneipe in der Bartelsstraße zum Besten zu geben.

Die Texte zu seinen Liedern schrieb er selbst und vertonte sie mit populären Wiener Melodien. Des Weiteren schrieb er plattdeutsche Parodien und Theaterstücke. Zu seinen mehr als 100 Couplets gehörten Lieder wie De Orgel kummtDe Reis nor Helgoland und vor allem De Pingsttour.“ (Weitere Erläuterungen hier). Und nun De Pingsttour in memoriam Hein Köllisch im Wortlaut.

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Heult leiser, Schranzen

A u s   d e m   N e t z   g e f i s c h t

„mimosenminimister

‚verbale gewalt gegen politiker und ihre unterstützer‘…so wirds wohl genannt, wenn ein bürger (alias ‚wähler‘) sich über die regulierungsfigürchen lustig macht, sie scharf kritisiert oder gar mit (doch eigentlich inzwischen ganz gut eingeführten) beleidigungen reizt.

sie sind eben etwas gereizt…insgesamt einfach ein wenig mit den nerven zu fuß…den ständigen anfeindungen im netz und auf der straße langsam nicht mehr gewachsen und am ende ihrer belastbarkeit. sie sind alle sehr verletzt!

die armen!

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Eine juristische Posse um eine einstige SPD-Parole

F u n d s a c h e

„Ich würde die Wette halten, dass keiner der Richter, die Björn Höcke heute verurteilt haben – und noch weniger einer der Journalisten, die nun altklug hetzen, vor einem Jahr gewusst hatten, dass der Spruch ‚Alles für Deutschland‘ ernsthaft irgendwie Nazi-kontaminiert sein soll! Das Ganze ist eine politisch-mediale Farce kurz vor der Landtagswahl in Thüringen, wenn der Spruch noch nicht einmal in einem Standardwerk zur SA aufgeführt ist, obwohl er doch ‚eine zentrale SA-Parole‘ gewesen sein soll. Wurde damals 2006 ein Franz Beckenbauer verurteilt, als er dasselbe sagte? Oder 2018 eine Dorothee Bär (CSU)? Oder noch 2023 Spiegel-Redakteure? Oder 2002 Gerhard Schröder (SPD)? Das Ganze ist fast so absurd wie die soziale Entrechtung und Ächtung von Eva Herman, als diese 2007 bei Kerner das ‚Nazi-Wort‘ ‚Autobahn‘ sagte…“

Peter Boehringer (AfD) am 16. Mai 2024 zum Urteil des Landgerichts in Halle gegen Björn Höcke (AfD), der vor drei Jahren bei einem Wahlkampfauftritt im Mai 2021 in Merseburg seine Rede mit den Worten beendet hatte „Alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“.

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Wer und was unsere Demokratie wirklich bedroht

Je näher die Wahl zum nächsten EU-Parlament rückt, umso hemmungsloser, schriller und böswilliger werden die diffamierenden Töne und Lügereien gegen die stärkste Oppositionspartei: gegen die AfD, die Alternative für Deutschland. Mit ihren für jedermann spürbaren Tatsachendarstellungen und wirkungskräftigen Argumentationen ist sie für das politische Establishment und dessen Einnistung in die staatlichen, in die öffentlich-rechtlichen Institutionen und in privaten Organisationen zur ernsthaften Gefahr und Bedrohung geworden.

Weil es den Etablierten an überzeugenden Gegenargumenten fehlt, sind sie schon früh dazu übergegangen, gegen die AfD zu wüten, sie zu verleumden, sie zu diskreditieren, sie auszuschließen, demokratische Zusammenarbeit mit ihr zu verweigern. Politiker der Altparteien, die Mainstream-Medien, rote und grüne Sozialisten, hörige institutionelle Mitläufer schießen gegen die AfD aus vollen Rohren und lassen an ihr kein gutes Haar. Äußerungen von Bürgern, solchermaßen einseitig beeinflusst, zeigen, soweit sie öffentlich werden, wie erfolgreich die Diffamierungen sind, wenn sie nur ständig wiederholt werden und wenn die von den meisten Bürgern konsumierten Medien ihrer Aufgabe der sachlichen, objektiven Information nicht nachkommen.

Zu den Verleumdungen gehört, die nachweislich wahrheitswidrige Behauptung, die AfD untergrabe die Demokratie, sie bedrohe sie, wolle sie womöglich gar abschaffen. Wer und was unsere Demokratie samt unserer Freiheit wirklich bedroht, darüber versucht Erika Steinbach, in einer Video-Botschaft aufzurütteln (hier). Frau Steinbach (ehemals CDU, jetzt AfD) ist Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung. Zum Nachlesen veröffentliche ich im Folgenden den Text Ihrer Rede als Gastbeitrag. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt.

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„Keine echte Beweiswürdigung“

Peter Boehringer (AfD) kommentiert das OVG-Urteil im Klagefall der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz als juristisch, methodisch und prozessual ungenügend sowie als unfair und politisch motiviert – Aber das Urteil enthält auch eine bemerkenswerte Klarstellung

Peter Boehringer (AfD) hat das Urteil des OVG Münster in Sachen AfD vs. Verfassungsschutzamt vom 13. Mai 2024 (s. hier) noch am gleichen Tag kommentiert. Boehringer ist Mitglied des Bundestages und stellvertretender Vorsitzender der Partei. Er schreibt: „Wir sind entsetzt über das juristisch, methodisch und prozessual ungenügende, unfaire und politisch motiviert superschnell herbeigeführte Urteil. Kein unvoreingenommenes Gericht hätte über 450 wichtige Beweisanträge in nur 4,5 Stunden lesen, erörtern, beurteilen und in dieser Zeit auch noch über eine faktenfern verfasste lange ‚Begründung‘ direkt ablehnen können! Das Verfahren wurde heute faktisch ohne echte Beweiserörterung ohne jede Not und volle zwei Monate vor dem angesetzten Urteilstermin durch „kurzen Prozess“ abgewürgt. Den Verdacht der Vorfestlegung des Gerichts bei Unterdrückung einer angemessenen Verhandlung sehen wir wie schon in der Vorinstanz als belegt an.“

„Als Rechtsstaatspartei und einzige echte Opposition in den deutschen Parlamenten haben wir gegenüber den Bürgern, insbesondere unserer kontinuierlich wachsenden Wählerschaft, die Verantwortung, uns weiterhin zu wehren: Die AfD kämpft für den Erhalt der Demokratie und der rechtlichen Grundordnung in Deutschland – wo immer nötig. Wir werden auch die schriftliche Urteilsbegründung auswerten. Es ist aber schon sicher, dass nun das Bundesverwaltungsgericht die Vorinstanzen zwingen muss, endlich ihre Arbeit zu machen!“

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AfD vor Gericht unterlegen

Aber letztlich entscheiden werden die Wähler – Das Gericht sagt jedoch auch: Was für einen Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen ausreicht, führt nicht auch zwangsläufig zu der Annahme, die AfD habe erwiesen extremistische Bestrebungen

Vor Gericht ist die AfD unterlegen, ob aber auch bei den Wählern und bei wie vielen von ihnen nicht, werden im laufenden Jahr die kommenden Landtagswahlen zeigen und 2025 die nächste Bundestagswahl. Am 13. Mai hat das Oberverwaltungsgericht in Münster nach sieben Verhandlungstagen gegen die AfD laut Mitteilung des Gerichts (hier) entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei Alternative für Deutschland (AfD) und ihre Jugendorganisation Junge Alternative für Deutschland (JA) als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit hierüber unterrichten darf. Auch die Beobachtung des sogenannten „Flügel“ in der Vergangenheit – zunächst als Verdachtsfall, später als „erwiesen extremistische Bestrebung“ – und deren Bekanntgabe seien rechtmäßig. Die Berufungen der AfD und der JA gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. März 2022 sind damit erfolglos gewesen. Doch hat das Gericht ausdrücklich auch dies festgestellt: „Was für einen Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen ausreicht, führt aber auch nicht zwangsläufig zur Annahme einer erwiesen extremistischen Bestrebung.“

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