Auch während oder nach einer Krankheit kannst du deinen Job verlieren. Auf die Krankheit folgt dann die Arbeitslosigkeit, doch in manchen Fällen kann sich daran auch direkt die Rente anschließen, sodass du gar nicht mehr arbeiten gehst. Das betrifft natürlich, insbesondere ältere Menschen. 

Krank und dann arbeitslos - wie kann es weitergehen?

Wenn du als Arbeitnehmer erkrankt bist und das sogar langfristig, dann bekommst du zunächst weiter Geld vom Arbeitgeber und anschließend von der Krankenkasse. Die ersten sechs Wochen zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt in voller Höhe weiter. Du erhältst also sechs Wochen lang 100 % deines Gehalts. Nach Ablauf dieser Frist kommt das Geld dann nicht mehr von der Firma, sondern von deiner Krankenkasse.

Du kannst für weitere 72 Wochen Krankengeld bekommen, sollte es dir nicht möglich sein, zu arbeiten. Das Krankengeld ist etwas niedriger, im Durchschnitt erhältst du etwa 70 % von deinem Bruttogehalt. Das gilt auch, wenn du während deiner Krankheit deinen Job verlierst. Wirst du währenddessen gekündigt und bist arbeitslos, erhältst du trotzdem weiterhin das Krankengeld und kein Arbeitslosengeld.

Der Anspruch auf Krankengeld ist in diesem Fall bei Ausbruch der Krankheit ausgelöst worden, und somit besteht das Recht auf Fortzahlung. Dabei spielt es keine Rolle, ob du während der Kündigung weniger oder mehr als sechs Wochen krank warst, als das Arbeitsverhältnis endete. Voraussetzung ist natürlich, dass du weiterhin krankgeschrieben bist. Du kannst dich trotzdem schon arbeitslos melden, auch wenn du statt Arbeitslosengeld noch Krankengeld beziehst.

Mit Arbeitslosengeld 1 überbrücken

Nach 72 Wochen endet das Krankengeld in jedem Fall. Wenn du auch dann nicht arbeiten kannst, wird dir von der Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld bezahlt. Diese Zahlung wird anhand des Bruttoentgelts der letzten zwölf Monate berechnet und beträgt 60 % des Leistungsentgelts.

Das Arbeitslosengeld erhältst du auch dann, wenn du noch einen Job hast, diesen jedoch aufgrund einer langfristigen Erkrankung nicht ausüben kannst. Diese Zahlung nennt sich im Fachjargon Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Diese besondere Form wird zur Überbrückung gezahlt und gilt dann, wenn klar ist, dass du nie wieder voll arbeitsfähig wirst und eine Erwerbsminderungsrente beantragst.

Wird medizinisch ausgeschlossen, dass du noch mal arbeitsfähig sein wirst, dann gilt es zu prüfen, ob dir eine Erwerbsminderungsrente zusteht. Diese Rente steht dir ab dem Zeitpunkt zu, an dem du fünf Jahre gesetzlich rentenversichert und drei Jahre pflichtversichert warst.

Die Frührente beantragen

Ab 63 Jahren kannst du zudem die Frührente beziehen. Verpflichtend dafür sind 35 Versicherungsjahre. Diese Altersrente geht jedoch immer mit einem Abschlag einher. Wer 45 Versicherungsjahre hat, der kann die Altersrente ohne Abschlag beziehen. Allerdings solltest du aufpassen: Wenn du in den letzten zwei Jahren vor der Rente arbeitslos warst, dann werden diese Jahre nicht als Wartezeit anerkannt und zählen also auch nicht zu den Versicherungsjahren dazu.

Es kann also durchaus sinnvoll sein, bei einer Arbeitslosigkeit, zunächst das Arbeitslosengeld 1 zu beanspruchen, statt die Frührente zu beantragen. Vor allem, wenn das Arbeitslosengeld höher ausfällt und du den Rentenabschlag mindern möchtest. Je später du in Rente gehst, desto weniger Einbußen hast du.

Während des Arbeitslosengeldes zahlt die Arbeitsagentur Beiträge in deine Rentenversicherung ein. Wie lange du Arbeitslosengeld erhältst, ist immer individuell und hängt vor allem davon ab, wie lange du in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

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