Gartenbewässerung | Wachtberg

Gartenbewässerung

  • Leistungsbeschreibung

    Gartenwasserzähler / Ermäßigung der Abwassergebühren

    Nach § 4 Absatz 5-10 der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeindewerke Wachtberg AöR können Wassermengen, die nachweislich nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigung zugeführt wurden, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln. Ein Zähler ist vom Eichjahr (z.B. 2021) plus sechs Jahre (in dem Fall bis einschließlich 12/2027) gültig. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Abzugszähler gegen einen geeichten Zähler auszutauschen.

    Nach dem fachgerechten Einbau sind die Gemeindewerke umgehend darüber per E-Mail – gemeindewerke@wachtberg.de - mit einem Foto des eingebauten Zählers (Zählernummer sowie Zählwerk müssen zu lesen sein) sowie den Kontaktdaten (Adresse) zu informieren. Kosten fallen keine an. Ab Einbau kann das Gartenwasser genutzt werden.

    Der Nachweis über die Gartenwassermengen ist bis zum 15.01. eines jeden Folgejahres geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung ausgeschlossen.

    Ob sich die Installation eines Gartenwasserzählers lohnt, können Interessierte auf folgender Seite prüfen: www.bauen.de/rechner/gartenwasserrechner 

    Jeweils ab Herbst können die erforderlichen Anträge auf Ermäßigung der Abwassergebühren für Gartenwasserzählerbenutzer, Poolbesitzer und Landwirte im Rathaus abgeholt oder an dieser Stelle heruntergeladen werden.

  • Anträge / Formulare