Festgeld bei Ihrer VBU Volksbank im Unterland eG

Mit dem VBU-TerminGeld sicher anlegen

Legen Sie Ihr Vermögen als Festgeld an. Beim VBU-TerminGeld Ihrer VBU Volksbank im Unterland eG bestimmen Sie selbst über Anlagehöhe und -dauer. Wir garantieren Ihnen einen festen Zinssatz. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere und attraktive Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen.

Das VBU-TerminGeld im Überblick

Feste Zinsen mit Festgeld

Legen Sie Ihr Erspartes als Festgeld an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1 und wählen eine Laufzeit, die zu Ihren Bedürfnissen passt. Für diese Zeitspanne ist dann Ihr Geld fest angelegt – dafür profitieren Sie von attraktiven Zinsen ohne jedes Risiko. Je mehr Sie investieren und je länger Sie die Summe anlegen, desto höher ist der Zinssatz. Am Ende der Laufzeit können Sie wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.

Die Höhe der Zinsen beim VBU-TerminGeld ist abhängig von

  • der Höhe Ihrer Einlage und
  • von der Länge der Laufzeit.

Konditionen VBU-TerminGeld ab 03.05.2024

Anlagebetrag/Laufzeit 6 Monate 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre
500-9.999 EUR 2,25 % 2,50 % 2,65 % 2,40 %

2,40 %

2,40 % 2,40 %
10.000-24.999 EUR 2,25 % 2,50 % 2,65 % 2,40 %

2,40 %

2,40 % 2,40 %
25.000-49.999 EUR 2,25 % 2,50 % 2,65 % 2,40 % 2,40 % 2,40 % 2,40 %
50.000-249.999 EUR 2,25 % 2,50 % 2,65 % 2,40 % 2,40 % 2,40 % 2,40 %
ab 250.000 EUR 2,25 % 2,50 % 2,65 % 2,40 % 2,40 % 2,40 % 2,40 %

Zinssätze gelten p.a.

Berechnen Sie Ihre Zinsen

Festgeldanlage als sichere Geldanlage

Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage und wählen eine Laufzeit ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. In dieser Zeit ist Ihr Geld fest gebunden – dafür profitieren Sie von einer gleichbleibenden, garantierten Verzinsung. Der Zinssatz hängt dabei vor allem vom Anlagebetrag, der Anlagedauer und den aktuellen Zinsen am Kapitalmarkt ab. Nach dem Abschluss des VBU-TerminGeld wird der Anlagebetrag auf einem extra Konto ausgewiesen. Am Ende der Laufzeit können Sie dann sofort wieder auf Ihr Guthaben zugreifen und es auf ihr Girokonto übertragen.

Im Vergleich zum Tagesgeld ist die Verzinsung einer Festgeldanlage höher, dafür ist das Geld fest gebunden und kann nicht vor der Fälligkeit abgerufen werden.

Unterschied zum Sparbuch:

  • keine Kündigung möglich, keine Kündigungsfrist
  • feste, sichere Verzinsung

Vorteile der Festgeldanlage für den Sparer:

  • Feste Rendite über die gesamte Laufzeit
  • Unabhängig von der Zinsentwicklung

Kündigung

Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie profitieren dafür von einem festen Zinssatz und entscheiden sich mit dem VBU-Termingeld (Festgeld) für eine sehr sichere Anlage ihrer Bank.

Festgeld für Kinder

Das Festgeld eignet sich auch als Geldanlage für Ihre Kinder. Die Anlage kann für jedes Alter erfolgen. Das Geld ist bis zur Fälligkeit sicher angelegt und verzinst. So kann zum Beispiel das Geld für den Führerschein oder das erste Auto schon lange vorher angelegt werden, in dem Sie es sicher bei Seite legen und zudem noch von der jährlichen Zinsgutschrift profitieren. Eröffnen Sie ein VBU-TerminGeld für Ihre Kinder ganz einfach online.

Jetzt Festgeld anlegen!

Schließen Sie jetzt ein Festgeld bei Ihrer VBU Volksbank im Unterland eG ab und sichern Sie sich die Vorteile der Festgeldanlage oder informieren Sie sich vor Ort bei Ihrem Berater.

Häufige Fragen zum Festgeld

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit zu gleichen Konditionen aufstocken?

Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welche Zeitspanne. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre VBU Volksbank im Unterland eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VBU Volksbank im Unterland eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VBU Volksbank im Unterland eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

  1. Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag.