Mietnomade hinterlässt verwüstete Wohnung in Winterthur - 20 Minuten

Mietnomade hinterlässt verwüstete Wohnung in Winterthur

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Mietnomade«Was der Mieter angerichtet hat, ist eine Schweinerei»

Ein Winterthurer Hauseigentümer findet in einer Wohnung nur noch Abfallberge und Dreck vor. Der australische Mieter ist seit Monaten verschwunden. Auf dem Schaden bleibt der Eigentümer sitzen.

Darum gehts

  • Ein Winterthurer Immobilieneigentümer und -vermieter wurde Opfer eines mutmasslichen Mietnomaden.

  • Nach knapp fünf Jahren ist die Wohnung mit Abfallbergen zugestellt und vom Mieter keine Spur. Für den Vermieter bleiben finanzielle Schäden im fünfstelligen Bereich.

  • Der Mieterverband Zürich sieht in solchen Fällen auch die Vermietenden in der Pflicht, sich ausreichend abzusichern und bei Problemen zu reagieren.

Eine frisch renovierte 4,5-Zimmer-Wohnung in ruhiger Lage am Rande von Winterthur für 1325 Franken: 2019 vermietete ein Winterthurer Hauseigentümer eine schöne Wohnung zu einem fairen Preis. Fünf Jahre später stapelt sich das Geschirr, der Boden ist mit einer Dreckschicht überzogen und die Müllberge türmen sich in fast jeder Ecke. Vom Mieter selbst fehlt hingegen jede Spur.

Auf dem Schaden bleibt nun Eigentümer Carmelo Albanese sitzen. «Was der Mieter hier angerichtet hat, ist eine riesige Schweinerei.» Alleine die Reinigungs- und Renovationsarbeiten beziffert er auf rund 50'000 Franken. «Wenn es auch noch die Bodenheizung erwischt hat, können die Kosten noch weiter in die Höhe schnellen», so Albanese.

«Uns fehlen gut 22 Mietzahlungen»

Dass die Vermietung so enden wird, hätte sich Albanese nicht vorstellen können. Die ersten Jahre sei das Mietverhältnis mit dem Mann aus Australien ruhig verlaufen – «wie gewohnt». Im Jahr 2021 begannen allerdings die ersten Mietzins-Zahlungen auszufallen. «Da hat es dann angefangen mit den Problemen.»

Die fehlenden Mietzahlungen belaufen sich auf rund 30'000 Franken.

Die fehlenden Mietzahlungen belaufen sich auf rund 30'000 Franken.

Privat

Schnell habe man auf Betreibungen zurückgreifen müssen. Der Kontakt mit dem Mieter: schwierig. «Im Mai 2023 fehlten uns dann gut 22 Monate Mietzahlungen – also rund 30'000 Franken. Uns blieb nichts mehr, ausser die Kündigung.» Doch auch auf die kam vom Mieter keine Antwort.

«Die Fälle scheinen zuzunehmen»

Rund neun Monate mussten Albanese und seine Firma warten, bis sie schliesslich gemeinsam mit einem Mitarbeiter des Betreibungsamtes und drei Polizisten die Wohnung betreten konnten. Was hinter der unverschlossenen Türe lag, schockierte ihn. «Als ich die Wohnung sah, dachte ich mir im ersten Moment: ‹Was für ein Saustall.›»

Vom Australier fehle bis heute jede Spur. Eine Versicherung für solche Fälle habe Albanese nicht. In seinen 40 Jahren im Immobilien-Business sei er das erste Mal auf einen solchen «Mietnomaden» getroffen. Von anderen Immobilienvermietern habe er aber schon ähnliche Geschichten gehört. «Die Fälle scheinen zuzunehmen.»

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Nun will der Eigentümer Wege finden, um dem vorzubeugen. «Am liebsten würde ich vertraglich festhalten, dass ich einmal im Jahr in die Wohnung schauen und bei Missständen Konsequenzen anordnen kann.»

Mieterverband sieht Vermieter in der Pflicht

Walter Angst vom Mieterverband Zürich sieht bei dem Thema Mietnomaden auch die Vermietenden in der Pflicht. «Damit es so weit kommt, braucht es entweder eine Liegenschaft, die eine Bruchbude ist, oder einen Vermieter, der sich über den Tisch ziehen lässt», so Angst. Vermieterinnen und Vermieter, die eine gebrauchstaugliche Wohnung zu einem vernünftigen Preis anbieten und sich vertraglich – inklusive Kaution – absichern, würden kaum mit solchen Problemen konfrontiert sein.

Walter Angst vom Mieterverband Zürich meint, Vermieter könnten sich mit Vorkehrungen wie der Kaution gegen Mietnomaden absichern. Wenn die Mietzahlungen vermehrt ausbleiben, müsse die geregelte Kündigung rechtzeitig gewählt werden.

Walter Angst vom Mieterverband Zürich meint, Vermieter könnten sich mit Vorkehrungen wie der Kaution gegen Mietnomaden absichern. Wenn die Mietzahlungen vermehrt ausbleiben, müsse die geregelte Kündigung rechtzeitig gewählt werden.

Privat

Zu Carmelos Forderung meint Angst, ohne Grund dürfe der Vermieter keinen Zutritt zur gemieteten Wohnung verlangen. Wenn es einen Grund gebe, müsse er diesen dem Mieter mitteilen und sich frühzeitig anmelden. «In der Regel besteht nur dann ein Zutrittsrecht, wenn Reparaturen notwendig sind.»

Wenn der Mieter keine Miete zahlt, mache eine Besichtigung allerdings keinen Sinn, meint Angst. «Dann muss der Vermieter das bekannte Prozedere bei Zahlungsverzug in die Wege leiten. Bei Nichtbezahlung der Miete innert der angesetzten Frist kann er eine Kündigung aussprechen.»

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