Start Kreis Düren Vorleserinnen und Vorleser gesucht

Vorleserinnen und Vorleser gesucht

Schon zum 21. Mal findet der bundesweite Vorlesetag in diesem Jahr am Freitag, 15. November, statt. Die Stadt und der Kreis Düren beteiligen sich wieder an dem größten Vorlesefest Deutschlands. Dafür werden noch motivierte Vorleserinnen und Vorleser gesucht, die Spaß am Vorlesen haben, und Begeisterung für das Lesen und Vorlesen wecken wollen.

0
0
TEILEN
Foto: Aline Dassel | Pixabay
- Anzeige -

Der Kreis Düren beteiligt sich wieder am bundesweiten Vorlesetag im November. Vorgelesen wird unter anderem in Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenheimen, Bibliotheken und Buchhandlungen. Die Lesungen werden für alle Generationen im Stadt- und Kreisgebiet Düren angeboten. Frank Peter Ullrich, Bürgermeister der Stadt Düren, hebt die besonderen Bedeutung hervor: „Der Vorlesetag bietet den kleinen und großen Zuhörerinnen und Zuhörern die Möglichkeit, in fremde, ferne oder verzauberte Welten zu reisen. Beim Lesen und Zuhören entstehen bunte Welten zwischen unseren Ohren. Den Moment genießen, sich treiben lassen und die Gedanken schweifen lassen – das macht bei guten Vorleserinnen und Vorlesern besonders viel Freude.“

Landrat Wolfgang Spelthahn hofft auf viele ehrenamtliche Vorleserinnen und Vorleser, die ein Zeichen für die Leseförderung setzen: „Sie ermöglichen es durch ihr Engagement, dass Vorleserinnen und Vorleser und Zuhörerinnen und Zuhörer gemeinsam in Geschichten eintauchen und ihrer Fantasie freien Lauf lassen können.“

- Anzeige -

Neben den ehrenamtlichen Vorleserinnen und Vorlesern werden auch Vorleseorte gesucht, an denen beispielsweise Kinderbücher, Romane oder Krimis vorgetragen werden können.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here