Feste Ausbauregeln: So sollen Handynetze besser werden
Deutschlands Handynetze werden zwar immer besser, doch mancherorts ist die Verbindung noch immer mies. Nun will die Bundesnetzagentur Ausbauregeln festlegen, die der Beh�rdenpr�sident Klaus M�ller heute Nachmittag in einer Entwurfsfassung vorstellt. Dem Regelwerk kommt eine wegweisende Bedeutung zu f�r die k�nftige Qualit�t des Mobilfunks in Deutschland.
Worum geht es?
BNetzA-Chef Klaus M�ller
Foto: Picture Alliance/dpa
Alle vier bis f�nf Jahre versteigert der Bund Nutzungsrechte f�r verschiedene Frequenzb�nder, die f�r ein gutes Handynetz elementar wichtig sind. Das sp�lt dem Bund Milliarden in die Kasse, 2019 waren es rund 6,5 Milliarden Euro f�r eine etwa zwanzigj�hrige Nutzung. Bei der ersten gro�en Auktion im Jahr 2000 waren es sogar mehr als 50 Milliarden Euro. Dieses Jahr sollte eigentlich wieder versteigert werden, Anfang 2026 werden wichtige Frequenzen frei. Doch diese Auktion soll nun ausfallen.
Stattdessen werden die Nutzungsrechte wohl um f�nf Jahre verl�ngert. In einigen Jahren soll es doch wieder zu einer Auktion kommen, bei denen andere Frequenzen einbezogen werden. Bei der Verl�ngerung sollen die Netzbetreiber nur relativ niedrige Geb�hren zahlen - bei f�nf Jahren w�ren das rund 600 Millionen Euro insgesamt. Im Vergleich zu den Auktionskosten 2019 sind die Geb�hren also grob gesagt ein Drittel niedriger.
Warum verzichtet der Bund auf Milliarden?
Mit der Deutschen Telekom, o2 Telef�nica und Vodafone gibt es drei etablierte Netzbetreiber in Deutschland und mit 1&1 seit kurzem auch wieder eine Nummer vier. Die Firma aus Montabaur baut ihr noch sehr kleines Handynetz schrittweise auf. Sie wollte an einer neuen Auktion teilnehmen, um sich weitere Frequenzbl�cke zu sichern. Allerdings werden dieses Mal nicht genug Frequenzen frei, um den Bedarf von vier und nicht nur von drei Firmen zu decken. Sollte dennoch auktioniert werden, warnen die Platzhirsche vor Qualit�tseinbu�en zulasten der Verbraucher. Die M�glichkeit eines Tauschmodells, bei dem andere Frequenzen einbezogen werden und 1&1 zum Zuge kommen kann, lehnten die etablierten Unternehmen ab. Darauf hatte der Neuling unter den Netzbetreibern gehofft.
Warum ist das Regelwerk wichtig f�r Verbraucher?
Wenn die Nutzungsrechte verl�ngert werden, m�ssen sich die Netzbetreiber zur Einhaltung von Auflagen verpflichten. Damit m�chte der Staat sicherstellen, dass eine fl�chendeckende Versorgung allm�hlich Realit�t wird und die Telekommunikationsfirmen nicht nur da bauen, wo der meiste Datenverkehr ist und es sich wirtschaftlich lohnt. So sind die Netzbetreiber beispielsweise verpflichtet, bis Ende 2024 alle Bundesstra�en mit 100 MBit/s abzudecken. Gemessen wird in der N�he der Antenne und nicht am Smartphone selbst.
Die Auflagen f�r die Verkehrswege bezieht sich auf die Branche insgesamt: Wird ein Kilometer Bundesstra�e nur von einem Netzbetreiber und der n�chste Kilometer vom anderen Netzbetreiber abgedeckt, gilt die Ausbauvorschrift als erf�llt - obwohl ein Verbraucher zwischendurch im Funkloch ist, schlie�lich verbindet sich sein Smartphone nur mit einem Netz und nicht mit allen. Diese Anrechnungsf�higkeit im Auflagenkatalog k�nnte k�nftig wegfallen, dann m�sste jedes Netz durchg�ngig gute Verbindungen bieten - das w�re ein dickes Plus f�r Verbraucher. Au�erdem will die Netzagentur die Versorgung auf dem Land mit einer Auflage verbessern, die speziell auf d�nn besiedelte Gebiete ausgerichtet ist.
Was sind die Knackpunkte?
Bei der Verl�ngerung der Nutzungsrechte bliebe der Netzbetreiber-Neueinsteiger 1&1 au�en vor. Mit speziellen Regeln d�rfte sich die Beh�rde darum bem�hen, den daraus entstehenden Nachteil f�r den Internetkonzern aus Rheinland-Pfalz zu minimieren. Der zweite strittige Punkt ist die Frage, wie es mit Telekommunikationsanbietern ohne eigenes Handynetz weitergeht. freenet und andere kleine Wettbewerber pochen hierbei auf eine Pflicht, dass die Netzbetreiber sie auf ihr Netz lassen m�ssen - das w�re eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung. Dagegen str�uben sich die gro�en Platzhirsche - sie wollen selbst frei entscheiden, ob sie freenet & Co als Untermieter auf ihr Netz nehmen oder nicht.
Wie geht es weiter?
Beh�rdenchef M�ller stellt heute einen Entscheidungsentwurf vor, den die Firmen, Verb�nde und Politiker in den kommenden Monaten kommentieren k�nnen. Im Herbst soll die finale Entscheidung fallen. Bis dahin sind �nderungen zwar m�glich, ein radikaler Kurswechsel gilt aber als unwahrscheinlich. Die n�chste Auktion wird m�glicherweise im Jahr 2028 durchgef�hrt. Dann kann der Bund wieder mit Milliardeneinnahmen rechnen.
Weitere Details zum Vorschlag der BNetzA hat Klaus M�ller in einer Pressekonferenz mitgeteilt.
Ganz aktuelle Daten zum Mobilfunk-Netzausbau finden Sie in einem weiteren Beitrag.