Städtische Angestellte haben die Grabschändung auf dem Offenburger Waldbachfriedhof am Montag bemerkt. Nach der kriminaltechnischen Untersuchung hat der Staatsschutz die Ermittlungen aufgenommen.
Laut Strafgesetzbuch ist die Störung der Totenruhe eine Straftat. Das Loch reiche Polizeiangaben zu Folge jedoch nicht bis zum Sarg des Verstorbenen. Mögliche Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei in Offenburg zu melden.