Kommentar zum OVG Urteil: Geht so eine Rechtsstaatspartei vor? | Kölner Stadt-Anzeiger

Kommentar zum OVG UrteilGeht so eine Rechtsstaatspartei vor?

Ein Kommentar von
Lesezeit 2 Minuten
13.05.2024, Nordrhein-Westfalen, Münster: Vor dem Urteil im Berufungsverfahren im Streit um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen stehen Peter Boehringer (l), Stellvertretender Bundessprecher der AfD, und Roman Reusch, Beisitzer im Bundesvorstand der AfD, im Gerichtssaal. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit hat das Gericht heute ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Foto: Guido Kirchner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Münster: Vor dem Urteil im Berufungsverfahren im Streit um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen stehen Peter Boehringer (l), Stellvertretender Bundessprecher der AfD, und Roman Reusch, Beisitzer im Bundesvorstand der AfD, im Gerichtssaal. rechtskräftig.

Die AfD darf weiter als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden. Das entschied das OVG Münster am Montagmorgen. 

Ganz am Ende sieht sich die AfD wieder einmal als Opfer. „Der Verfassungsschutz ist nur damit durchgekommen, weil das Gericht sich einer Beweisaufnahme verweigert hat“, erklärt Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch am Montagvormittag zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, dass die AfD zu Recht als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf. „Damit hat das Gericht uns allerdings sehr ordentliche Revisionsgründe geliefert“, fügt er fast schon genüsslich hinzu. 

Eines vorab: Es ist gut, dass staatliche Eingriffe wie die Beobachtung durch den Verfassungsschutz von unabhängigen Gerichten überprüft werden, dass sie öffentlich und in Gerichtsaalen diskutiert werden. Doch wenn der Versuch der AfD, ihre Rechtsstaatlichkeit zu beweisen, darin besteht, ein Gericht mit hunderten teils ähnlichen Anträgen zu fluten, gerät er zur Farce. Diese Prozessstrategie lässt den Schluss zu, dass es der AfD weniger um Inhalte ging, sondern darum, allein mit dem Umfang ihres Vortrags vor Gericht Formfehler des Senats zu provozieren. Die nächste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, hätte das Münsteraner Urteil nämlich allein auf diese formellen Verfahrensfehler hin zu prüfen. Um die Verfassungstreue der AfD ginge es in Leipzig nicht mehr.

Eine rechtsstaatliche Partei würde das Urteil zur Reflexion nutzen

Inhaltlich ist die Entscheidung in Münster eindeutig: Der Senat sieht hinreichende Anhaltspunkte, dass Ziele der AfD gegen die Menschenwürde von Menschen mit Migrationshintergrund und Muslimen verstoßen und dass sie in Teilen demokratiefeindlich agiert. Wie würde eine uneingeschränkt rechtsstaatliche Partei auf so ein Urteil reagieren? Im besten Fall würde sie es zur Reflexion nutzen. Zur Diskussion darüber, ob Funktionäre, die wiederholt die Menschenwürde mit Füßen treten, in der Partei noch einen Platz haben sollten.

Die AfD fährt eine andere Strategie: Gegenangriff in dreister Form. Die Berliner Fraktions-Vize Beatrix von Storch spricht von einer „Prozesssimulation“, sie bezichtigt Deutschland, kein Rechtsstaat mehr zu sein, ihr Fraktionskollege Sebastian Münzenmaier verunglimpft den Verfassungsschutz als „Regierungsschutz“, Martin Reichardt, AfD-Chef in Sachsen-Anhalt (übrigens ein als „erwiesen rechtsextreme Bestrebung“ eingestufter Landesverband) bezeichnnet den 5. Senat des OVG als „Establishment hörige Richter“. Da ist die Sicht der AfD auf diesen Staat und seine Institutionen.

Treue zum Rechtsstaat beweist man anders.

KStA abonnieren