Auf österreichische Banken kommt eine Prozesslawine zu | Prozessfinanzallianz GmbH, 14.05.2024

Auf österreichische Banken kommt eine Prozesslawine zu

Der OGH erklärt Kreditbearbeitungsgebühren für unzulässig. Auf die heimische Bankenbranche kommen Milliardenforderungen zu. Auch Padronus legt sich mit den Big Playern an.

Wien (OTS) - Es war ein Paukenschlag, als der OGH Ende 2022 in seinem Urteil gegen ein Fitnessstudio dessen „Servicegebühren“ für unzulässig erklärte und nebenbei erwähnte, dass seine bisherige Rechtsprechung zu Kreditbearbeitungsgebühren in „unionsrechtlichem Lichte neu zu bewerten sei“ (4 Ob 59/22p Rz 49). Der Gerichtshof bezog sich auf neue Entscheidungen des EuGH in Verfahren gegen die spanische Caxiabank (C-224/19, C-259/1), in denen der EuGH andeutete, dass Kreditbearbeitungsgebühren nicht als Hauptleistungsentgelt, sondern als Zusatzentgelt gelten und daher sachlich gerechtfertigt sein müssen. Zudem müssten die Gebühren dem Transparenzerfordernis genügen.

Vor wenigen Wochen war es dann amtlich: Der OGH beurteilte Kreditbearbeitungsgebühren der WSK Bank in Höhe von 4 Prozent (!) und das BGHS Kreditbearbeitungsgebühren der Erste Bank in Höhe von €2.100,00 für ungültig und rückforderbar. „Die heimische Bankenbranche ist damit einem Prozessrisiko in Milliardenhöhe ausgesetzt, da es jahrzehntelange Usance bei fast jeder Bank war, Kreditbearbeitungsgebühren in Höhe von mehreren Tausend Euro zu verrechnen“, sagt Richard Eibl, Geschäftsführer des Prozessfinanzierers Padronus, der nun ein Sammelverfahren gegen österreichische Banken gestartet hat. „Wir haben bereits mehrere tausend Interessenten für unser Sammelverfahren gewonnen und werden uns nicht scheuen, uns auch mit den Big Playern am Markt anzulegen.“

„Kreditbearbeitungsgebühren in Höhe von mehreren Tausend Euro sind in Wahrheit ein Etikettenschwindel, weil sie dazu da sind, den Zinssatz vor dem Verbraucher möglichst klein aussehen zu lassen, obwohl im Endeffekt ein viel höherer Zinssatz verrechnet wird. Der Aufwand, der mit einer Kreditbearbeitungsgebühr abgegolten werden soll, beträgt ein Bruchteil dessen, was in Rechnung gestellt wird. Die Gebühren sind daher intransparent und sachlich nicht gerechtfertigt“, erklärt Eibl. Padronus finanziert nun allen Geschädigten ein Gerichtsverfahren und übernimmt dabei sämtliches Kostenrisiko und erhält nur im Erfolgsfall eine Provision des erstrittenen Erlöses.

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Richard Eibl, LL.M.
Geschäftsführer

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Mobil: +43 (0) 6642125081
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Web: www.padronus.at

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