Paul Reder wird am Donnerstag im Würzburger Dom geweiht

Helfende Hirten: Wie Weihbischöfe bestellt werden

Veröffentlicht am 09.05.2024 um 00:01 Uhr – Von Christoph Brüwer – Lesedauer: 

Würzburg ‐ Das Bistum Würzburg bekommt einen neuen Weihbischof. Bereits im März hatte Papst Franziskus Paul Reder ernannt, heute wird er im Würzburger Kiliansdom von Bischof Franz Jung geweiht. Doch wie wird ein Weihbischof überhaupt bestellt und ernannt? Katholisch.de erklärt das Verfahren.

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"Ich wör 'su jähn ens Weihbischof, dat wör en prima Saach", singt die Kölner Mundartband "Bläck Fööss" in einem bekannten – und nicht ganz ernstgemeinten – Lied. "Prächtije Jewänder drage, em Benz jet römfahre" oder "Jot esse un jot drinke, jet säne und jet winke" sind nur ein paar der Vorzüge des Amtes, die der Sänger hervorhebt. Einziges Manko: der Zölibat.

Tatsächlich sieht die Realität so aus, dass Weihbischöfe vollständig geweihte Bischöfe mit allen Amtsinsignien wie Ring, Hirtenstab und Mitra sind. Sie machen einen Großteil der Deutschen Bischofskonferenz aus und sind dort vollständig stimmberechtigt. In ihren Bistümern stehen sie aber zumeist eher in zweiter Reihe und treten auch öffentlich weniger in Erscheinung – bis sie selbst oft irgendwann die Leitung eines Bistums übernehmen. So wirkte die Mehrheit der derzeit amtierenden Diözesanbischöfe vorher als Weihbischof, nicht selten auch in einem anderen Bistum.

Kirchenrecht unterscheidet zwei Arten von Bischöfen

Doch was ist ein Weihbischof überhaupt? Der Codex Iuris Conici (CIC), das kirchliche Gesetzbuch, unterscheidet grundsätzlich zwei Arten von Bischöfen: "Bischöfe, denen die Sorge für eine Diözese anvertraut ist, werden Diözesanbischöfe genannt, die übrigen Titularbischöfe" (Can. 376). Während die Diözesanbischöfe ihre eigene Diözese leiten, nehmen Titular(erz-)bischöfe andere Aufgaben in der Kirche wahr – zum Beispiel an der römischen Kurie. Auch Weihbischöfe sind Titularbischöfe.

Entwickelt hat sich das Amt des Weihbischofs im 13. und 14. Jahrhundert. Die ersten Weihbischöfe waren Bischöfe vornehmlich aus dem Orient, deren Diözese von nichtchristlichen Herrschern erobert worden war und die ihren Bischofssitz deshalb verlassen mussten. Diese Bischöfe suchten Zuflucht bei einem Amtsbruder in einem katholischen Gebiet, der sie dann häufig als Stellvertreter einsetzte und aushilfsweise mit Weihehandlungen betraute. Da es in der Antike allerdings untersagt war, dass ein Bischof die Diözese wechselt – das sogenannte Translationsverbot –, blieben die vertriebenen Bischöfe offiziell weiterhin mit ihren ursprünglichen Diözesen verbunden. Diese Praxis wurde mit dem Konzil von Vienne (1311/1312) festgeschrieben und Weihbischöfe explizit als Stellvertreter eines Diözesanbischofs geweiht und einem Titularbistum zugeordnet, das nicht mehr im katholischen Einflussgebiet lag. Bis heute werden Weihbischöfe auf den Titel eines untergegangenen Bistums geweiht. Wird ein solches Bistum wiedererrichtet, muss der Weihbischof sein Titularbistum unter Umständen übrigens wechseln. 

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Heute übernehmen Weihbischöfe neben Weihehandlungen in der Regel bestimmte Aufgabenbereiche, etwa für eine Region innerhalb der Diözese, besondere Felder der Seelsorge oder bestimmte Personengruppen und unterstützen den Diözesanbischof so bei seinem Hirtenamt. Deutlich wird das an der in Deutschland weniger geläufigen Bezeichnung "Hilfsbischof" oder "Auxiliarbischof" (von lateinisch "episcopus auxiliaris"). Trotz seiner Bischofsweihe steht der Weihbischof in der Machthierarchie seines Bistums allerdings noch hinter dem Generalvikar – wobei eine Person manchmal auch beide Ämter vereinen kann, wie zuletzt der jetztige Paderborner Erzbischof Udo Bentz im Bistum Mainz

Das erklärt vielleicht auch, warum die Bestellung eines Weihbischofs so wenig im Fokus der Öffentlichkeit steht. Denn während beim Synodalen Weg über die Beteiligung von Laien bei der Wahl des Diözesanbischofs in Deutschland diskutiert und der Handlungstext zur "Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs" zu einem den ersten Beschlüssen des Reformprojekts gehörte, werden in diesem Zusammenhang die Weihbischöfe zumeist außer Acht gelassen. Und das, obwohl sie nicht selten später selbst Kandidaten für vakante Bischofsstühle werden.

Besondere Kandidatenliste für Weihbischöfe

Kirchenrechtlich ist die Bestellung eines Weihbischofs dabei wesentlich einfacher geregelt als die Bestellung eines Diözesanbischofs. Zum konkreten Verfahren sagt das Kirchenrecht: "Wenn nichts anderes rechtmäßig vorgesehen ist, hat ein Diözesanbischof, der es für angebracht hält, daß seiner Diözese ein Auxiliarbischof gegeben wird, dem Apostolischen Stuhl eine Liste von wenigstens drei für dieses Amt besonders geeigneten Priestern vorzulegen." (can. 377 § 4 CIC). Zu diesen Kandidaten stellt der Papstbotschafter des jeweiligen Landes geheim Nachforschungen an, um zu prüfen, ob sie tatsächlich als Weihbischof geeignet sind. Dafür kann er Priester, aber auch Laien befragen, für die dann das Päpstliche Geheimnis gilt.

Das Besondere an dieser Kandidatenliste: Der Papst ist auf die vom Diözesanbischof vorgeschlagenen drei Kandidaten festgelegt, um einen neuen Weihbischof zu ernennen. Bei der Wahl eines neuen Diözesanbischofs sieht das anders aus. So halten etwa das Preußenkonkordat und das Badenkonkordat fest, dass der Heilige Stuhl die Dreierliste erstellt, aus der das Domkapitel einen neuen Bischof wählen darf – "unter Würdigung" der vielen Vorschläge, die vorher eingehen. Faktisch bedeutet das: Die Terna für die Wahl eines Diözesanbischofs kann auch ganz andere Namen enthalten, als das Domkapitel vorher nach Rom geschickt hat.

Bild: ©picture alliance/abaca

Bei der Ernennung eines neuen Weihbischofs muss Papst Franziskus auf die vom Diözesanbischof vorgeschlagenen Kandidaten zurückgreifen. Bei der Ernennung von Diözesanbischöfen läuft das anders.

Dass der Papst einen neuen Weihbischof lediglich aus den Kandidaten ernennen kann, die ihm vom Diözesanbischof vorgeschlagen werden, bedeutet in der Praxis auch eine andere Beteiligungsmöglichkeit für Laien. Bei der Wahl des neuen Paderborner Erzbischofs Bentz hat der Vatikan klargemacht, dass eine weitere Wahlbeteiligung von Personen jenseits des Domkapitels nicht vorgesehen ist. Auch wenn Laien vorher an der Erstellung der Kandidatenliste beteiligt werden, kann es also passieren, dass ein Diözesanbischof gewählt wird, der nicht auf dieser Kandidatenliste stand. Das ist bei der Terna für Weihbischofskandidaten ausgeschlossen. Eine Beteiligung von Laien an der Erstellung dieser Liste für den Papst wird kirchenrechtlich nicht erwähnt und ist damit nicht ausgeschlossen. Und sie dürfte in vielen Diözesen ohnehin üblich sein.

Während an der Spitze eines Bistums immer ein Diözesanbischof vorgesehen ist, kann die Zahl der Weihbischöfe durchaus variieren. "Wenn die pastoralen Erfordernisse einer Diözese es anraten, können auf Ersuchen des Diözesanbischofs ein oder mehrere Auxiliarbischöfe ernannt werden", formuliert der CIC (can. 403 § 1). Auch an anderer Stelle gibt es nur wenig präzisere Angaben. So bestimmt das Preußenkonkordat etwa, dass den Diözesanbischöfen in Köln, Paderborn, Trier, Münster und Aachen zur Unterstützung jeweils mindestens einen Weihbischof zugeteilt werden soll. "Nach Bedarf können in derselben Weise für die genannten und andere Bistümer weitere Weihbischöfe bestellt werden." (Art. 2, § 10)

"Veränderte Situation" in Diözesen sorgt für weniger Weihbischöfe

Einen solchen Bedarf hat der Trierer Bischof Stephan Ackermann für sein Bistum zuletzt offenbar nicht erkannt: Nach dem altersbedingten Rücktritt von Weihbischof Franz Josef Gebert teilte Ackermann mit, er halte es angesichts der "deutlich zurückgehenden personellen Ressourcen sowie der aktuellen Entwicklungen in unserem Bistum für richtig, bis auf weiteres keinen dritten Weihbischof für unsere Diözese zu erbitten". Ähnlich begründete wenige Monate zuvor auch das Bistum Hildesheim den Verzicht auf einen Nachfolger für Weihbischof Nikolaus Schwerdtfeger: "Mit diesem Schritt nimmt die Bistumsleitung die veränderte Situation der Diözese ernst."

Aufgefangen werden soll die Arbeit in Trier und Hildesheim unter anderem von den noch amtierenden Weihbischöfen. Inwiefern sich die Aufgabenverteilung dann noch mit dem deckt, was die "Bläck Föös" besingen, wird sich zeigen.

Von Christoph Brüwer