"infrage" oder "in frage"? Hinweise zur Schreibweise

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Ob Sie "infrage" oder "in Frage" schreiben, ist ganz Ihnen überlassen, denn beide Varianten sind richtig.



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"infrage" oder "in Frage": Beide Schreibweisen sind korrekt

In der deutschen Rechtschreibung gibt es bei vielen Wörtern oder Wortgruppen gleich zwei Schreibweisen, die akzeptiert werden und als richtig gelten, so auch bei "infrage".

  • Möchten Sie also ausdrücken, dass etwas "nicht infrage kommt", können Sie "infrage" entweder klein und zusammenschreiben oder getrennt: "in Frage". Laut Duden ist die empfohlene Schreibweise aber "infrage".
  • Entscheiden Sie sich für die Getrenntschreibung, ist es jedoch wichtig, dass Sie das zweite Wort großschreiben: "Das kommt gar nicht in Frage!".
  • Die Variante "in frage", also getrennt und beide Worte kleingeschrieben, gibt es nicht und ist demnach falsch.
  • Es gibt jedoch auch die Variante, in der ein Substantiv mit "infrage" gebildet wird, zum Beispiel "das Infragekommen" oder "das Infragestellen". In diesen Fällen müssen Sie "infrage" immer zusammen und großschreiben.
Mann arbeitet mit Laptop und einem Nachschlagewerk
Sowohl "infrage" als auch "in Frage" sind richtige Schreibweisen. imago images / emil umdorf


Beispielsätze mit "infrage" und "in Frage": So wenden Sie es richtig an

Sie selbst entscheiden also, welche Variante von "infrage" oder "in Frage" Ihnen lieber ist und achten bei Substantivierungen mit einem vorangestellten Artikel auf die Großschreibung. Unsere Beispielsätze verdeutlichen es Ihnen:

  • "Es kommt nicht in Frage/ infrage, dass wir den Urlaub ausfallen lassen."
  • "Hör endlich auf, alles in Frage/ infrage zu stellen."
  • "Es steht noch Frage/ infrage, ob unser Treffen am Donnerstag klappt."
  • "Das Infragestellen unserer Beziehung hat einen großen Streit ausgelöst."

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