Europawahl 2024: Wichtige Fragen und München-Zahlen & -Fakten
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Mehr Wähler als bisher: München-Zahlen & -Fakten zur Europawahl 2024

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Europaparlament Flaggen
Am 9. Juni wählt Deutschland seine Abgeordneten für ein neues Europäisches Parlament. (Symbolbild) © Thomas Banneyer/dpa

Am 9. Juni wählt Deutschland seine Abgeordneten für ein neues Europäisches Parlament. Hallo München beantwortet die wichtigsten Fragen zur Europawahl 2024.

München – Nach fünf Jahren wählt Deutschland am Sonntag, 9. Juni, wieder seine Abgeordneten für ein neues Europäisches Parlament in Straßburg. Anders als bei der Bundestagswahl gibt es in diesem Fall keine Wahlkreise. In München kann man seine Stimme einem der 34 zugelassenen Wahlvorschläge geben. Die wichtigsten Fragen und Antworten hat Hallo zusammengetragen.

Wer wird gewählt?

Heuer werden 720 Abgeordnete gewählt. 96 Mandate entfallen dabei auf deutsche Politiker. Damit stellt Deutschland die meisten Abgeordneten im Europäischen Parlament. Mit dem Kreuz auf dem Wahlzettel wird eine Partei oder eine politische Vereinigung gewählt. Also kein bestimmter Kandidat, sondern eine Wahlliste. Je nach Stimmen-Anzahl für die einzelnen Listen erfolgt die Entsendung ins Europäische Parlament nach der Reihenfolge der Namen: Je mehr Stimmen, desto mehr Personen können entsendet werden. Eine Sperrklausel wie die Fünf-Prozent-Hürde gibt es bei dieser Wahl in Deutschland nicht.

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Wie wird gewählt?

Wo sich das Wahllokal im Bezirk befindet, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die bis Mitte Mai mit der Post kommt. 470 Wahlräume verteilt auf 207 Standorte stehen in München laut KVR bereit. Bei der Europawahl hat jeder eine Stimme und darf daher nur ein Kreuz auf dem Stimmzettel machen. Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Kreuz auch per Briefwahl setzen. Eine Eintragung dort ist noch bis Sonntag, 19. Mai, möglich.

Wer darf wählen?

Wer wahlberechtigt ist, bestimmt der Mitgliedsstaat, in dem gewählt wird. In Deutschland ist das heuer zum ersten Mal bereits mit 16 Jahren möglich. Laut KVR sind momentan 19.912 Personen zwischen 16 und 18 Jahren im Münchner Wählerverzeichnis gelistet. Bei der vergangenen Europawahl 2019 lag die Wahlbeteiligung in München bei 65,4 Prozent. 928.090 Wahlberechtigte lebten in der Stadt. Inzwischen sind es 944.281, wobei sich diese Zahl bis zum Wahltag durch die Fortschreibung des Wählerverzeichnisses ändern wird.

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Was passiert danach?

Die 720 Abgeordneten, welche das Europäische Parlament bilden werden, treffen sich am 16. Juli zur konstituierenden Sitzung, wählen einen neuen Präsidenten und bilden neue Fraktionen. Derzeit gibt es sieben: Die größte ist die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), welcher sich die CDU/CSU angeschlossen hat, gefolgt von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D), in welcher die SPD aufgeht.

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An dritter Stelle steht die Fraktion „Renew Europe“, worin sich Abgeordnete von FDP und Freie Wähler finden. Grüne, ÖDP, Volt und Piraten sind in der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA) vertreten. Außerdem gibt es noch die Fraktion Identität und Demokratie (ID) mit Abgeordneten der AfD, die Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) und die Linke (GUE/NGL).

Was kostet die Wahl?

Das KVR geht davon aus, dass sich die Kosten in München auf circa 3,1 Millionen Euro belaufen. Davon werden der Stadt nach der Wahl etwa 45 Prozent durch den Bund erstattet.

Was sind die Aufgaben des Europaparlaments?

Das Europäische Parlament hat drei zentrale Aufgaben: die Gesetzgebung, also unter anderem die Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, die demokratische Kontrolle aller EU-Organe und die Aufstellung des Haushaltsplans der EU.

Was bewegt die Europäische Union?

Im Europäischen Parlament werden Entscheidungen getroffen, die den Alltag der Bürger konkret betreffen: Zum Beispiel die gemeinsamen Sicherheitsstandards für Lebensmittel oder, dass die Menschen in der EU frei entscheiden, in welchem Mitgliedstaat sie leben, studieren und arbeiten möchten. Auch beim Verbraucherschutz regelt die EU einheitliche Standards, wie Entschädigungen für ausgefallene Flüge oder, dass man ohne Roaminggebühr ins EU-Ausland telefonieren kann.

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