Die bisher größte Bedrohung für das Grundgesetz war winzig klein. So klein, dass man ihre Spuren in Proben 20- bis 40-mal künstlich vervielfältigen musste, um sie überhaupt nachweisen zu können. Und trotz ihrer Winzigkeit führte diese Gefahr zu den massivsten Einschränkungen bei den Grundrechten, die es seit 1949 je gegeben hat.
Auf einmal durften sich Deutsche in Deutschland nicht mehr nach eigenen Wünschen bewegen – ein Verstoß gegen Artikel 11 des Grundgesetzes, die Freizügigkeit. Durften vielfach nicht ihrer Tätigkeit nachgehen, zum Beispiel als Gastwirte oder Musiker – ein Verstoß gegen Artikel 12 des Grundgesetzes, die Berufsfreiheit. Durften Eltern ihre Kinder auf Spielplätzen nicht mehr herumtoben lassen – ein Verstoß gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, das Erziehungsrecht.
Monatelang war die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit in Deutschland faktisch abgeschafft – ein Verstoß gegen Artikel 8 des Grundgesetzes. Und, zweifellos am schlimmsten: Zehntausende alte Menschen in Pflegeheimen starben in weitgehender Isolation – ein Verstoß gegen Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Die Pandemie, während der in Deutschland nach Zahlen von Anfang Mai 2024 genau 183.113 Menschen „an oder mit“ einer Corona-Infektion gestorben sein sollen, davon 118.917 im Alter von über 80 Jahren, hat das Land verändert. Sehr viele, die sonst besonders laut über eingeschränkte Grundrechte klagen, jubelten diesmal und forderten noch härtere und längere Beschränkungen.
Im Grundgesetz nicht vorgesehene Gremien wie die „Ministerpräsidentenkonferenz“ oder allerlei Expertenräte trafen Entscheidungen, die der Bundestag bestenfalls noch abnickte. Das Bundesverfassungsgericht, jahrzehntelang als „Hüter der Verfassung“ verehrt, blieb beinahe stumm.
Noch verweigern sich fast alle jener Politiker, die in den Jahren 2020 bis 2023 auf eigenen Wunsch hin die Verantwortung für mehr als 80 Millionen Deutsche trugen, der Aufarbeitung ihres Handels in der Corona-Krise. Protokolle von Gremiensitzungen werden, wenn überhaupt, nur auf juristischen Druck hin veröffentlicht, zudem teilweise geschwärzt. Unklar ist noch, ob die Impfstoffe, die zeitweise begehrter zu sein schienen als Gold, tatsächlich etwas gebracht haben oder es sich um weitgehend nutzlose, vielleicht sogar riskante Substanzen im Entwicklungsstadium handelte.
Das Haus der Geschichte in Bonn hat sich angesichts all dessen bereits Ampullen mit dem in Deutschland entwickelten Impfstoff Comirnaty der Firma Biontech gesichert; sie sollen Teil der künftigen neuen Dauerausstellung werden (die bisherige entspricht im Wesentlichen, trotz Ergänzungen und Überarbeitungen, einem Konzept von Anfang der 1990er-Jahre). Die Glasdosen stammen aus einem Impfzentrum in Mönchengladbach; ihr Inhalt wurde in der Zeit der Massenimpfungen verwendet, nachdem die Priorisierung aufgehoben wurde.
Die Zäsur Corona ist allerjüngste Zeitgeschichte: Vergangenheit, die noch zuckt. Gesicherte Erkenntnisse über die inneren Abläufe auf Grundlage der Aktenüberlieferung könnten ungewöhnlicherweise nicht erst nach 30 Jahren Archivsperrfrist bekannt werden, sondern vielleicht schon wesentlich früher. Wenn, ja wenn sich die Fraktion der Skeptiker gegenüber jenen durchsetzen sollte, die zum „Team Panik“ zählten. Entschieden ist noch nichts.
Deutscher Bundestag und Haus der Geschichte bitten alle, die persönliche Erinnerungsstücke zum Parlamentarismus in Deutschland besitzen, diese zu fotografieren und ihre eigene Geschichte dazu zu erzählen. Details finden sich im Aufruf: Ihr Parlament. Ihre Erinnerungen.