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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Rede von Aminata Touré auf der Auftaktveranstaltung AMIG (Asyl-, Migration- und Integrationsfond) am 31.01.2024


Es gilt das gesprochene Wort.

Letzte Aktualisierung: 31.01.2024

Sehr geehrte Frau Langner,

sehr geehrte Frau Euler,

liebe alle,

Vielen Dank für die Einladung und die Möglichkeit heute ein Grußwort zu sprechen.

Die Aufnahmeeinrichtungen des Landes und die der Kommunen sind die ersten Orte, an dem Schutzsuchende nach ihrer Flucht ankommen.

Eine Flucht, die oft mit traumatisierenden Ereignissen verbunden war.

Umso wichtiger ist es also, dass sie von Anfang an und über die ganze Zeit hinweg darauf vertrauen können, dass sie sicher sind.

Nicht nur, weil Menschen vor der Aufgabe stehen sich selbst neu in einer anderen Gesellschaft zu verorten.

Sondern auch, damit sie erleben, dass sie auf unseren Staat und seine Strukturen vertrauen können.

Ein Vertrauen, das in der Vergangenheit in ihren Herkunftsländern oft verloren gegangen ist.

Was tun wir als Land, um dieses Vertrauen, dass sie von staatliche Strukturen geschützt und unterstützt werden, zurückzugewinnen?

Wir haben die Schutzverpflichtung gegenüber Geflüchteten auf mehreren Ebenen gesetzlich verankert.

In der EU Aufnahmerichtlinie.

Im Landesaufnahmegesetz.

Im Schutzkonzept des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge.

In der Istanbul-Konvention und perspektivisch auch im Rahmen des Hochrisikomanagements.

Beides Aspekte, die vor allem den Schutz von Frauen vor Gewalt stärken sollen.

Wenn diese Konzepte wirken sollen, geht es auch darum, dass Schutzbedarfe festgestellt werden.

Das bedeutet ein besonderes Maß an Fingerspitzengefühl und viel Vertrauensarbeit der Akteur*innen.

Das ist wichtig, damit man auf die besonderen Bedarfe der Menschen eingehen kann.

Denn nicht jeder Ort ist für alle Menschen gleich geeignet.

Es geht hier beispielsweise um Fragen wie:

Gibt es in der Nähe Therapieangebote, weil die Person eine Traumatherapie braucht?

Ist die Unterkunft barrierearm, weil die Person die nicht mehr so gut zu Fuß ist?

Ist die Person Opfer von Genitalverstümmelung und wenn ja, gibt es eine spezialisierte medizinische Versorgung vor Ort?

Für die Betroffenen sind das Fragen, die zum Teil sehr schwierig zu beantworten sind.

Und die für sie einen enormen Vertrauensvorschuss an uns und unsere staatlichen Strukturen, bedeuten.

Drei Aspekte sind dabei wichtig:

Erstens: Ein sensibler Umgang mit den Informationen.

Zweitens: Eine gute Kommunikation zwischen den Akteur*innen.

Drittens: Dass bekannt ist, wo es welche Strukturen gibt.

Und genau dort wird in der Zukunft die digitale Versorgungslandkarte eine wichtige Rolle spielen.

Sie wird eine Übersicht zu allen Unterstützungsangeboten in Schleswig-Holstein geben.

Ich freue mich sehr darüber, dass der Landesverband DRK dieses Projekt auf den Weg bringt.

Das ist ein wichtiger Beitrag, um in Zukunft einen großen Schritt in Richtung einer besseren Versorgungsstruktur zu machen.

Und wenn wir gerade beim Thema Zukunft sind:

Auch die gesetzlichen Schutzkonzepte werden in der Zukunft weiter angepasst.

Nächstes Jahr starten wir die Kooperation mit Plan International in der Landesunterkunft Neumünster.

Hier geht es vor allem um geschützte Räume für Kinder und Angebote zur psychosozialen Unterstützung.

Der Schutz von Menschen, gerade von Schutzsuchenden, ist eine Daueraufgabe.

Und ich freue mich sehr, dass wir diese Aufgabe gemeinsam verantwortungsvoll annehmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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