Guten Abend,
eine persönliche Abholung des Studierendenvisums in Deutschland bei Beantragung bei der Deutschen Botschaft in Guatemala ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Etwaige Ausnahmen (sprich ob die Deutsche Botschaft davon abweicht bzw. das Visum zur Abholung in Deutschland bereitstellt, müssten mit der Botschaft geklärt werden).:
Nähere Infos unter:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/08-studentenvisum/606218
Wie Sie treffend bemerkten, benötigen Guatemaltekische Staatsangehörige kein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) im Schengen-Raum. Neben dem Reisepass, der noch 90 Tage über den voraussichtlichen Rückreisetermin hinaus gültig sein muss, wären folgende Unterlagen im Handgepäck mitzuführen:
- Krankenversicherung
- Hin- und Rückflugticket
- Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts wie etwa durch Kreditkarten
- sowie Aufenthaltsnachweis etwa durch einen formlosen schriftlichen Einladungsnachweis Ihrerseits (formlos).
Um einen länger gültigen Aufenthaltstitel zu erhalten, müsste Ihre Freundin stattdessen mit einem deutschen nationalen D-Visum nach Deutschland eingereist sein.
Sie könnte Ihr Schengen-Visum in eine deutsche Aufenthaltserlaubnis umwandeln, wenn folgende drei Voraussetzungen vorliegen:
- Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz;
und
-Dieses gesetzliche Recht wurde nach Ihrer Einreise erlangt;
und
-Der Rechtsanspruch ist im Bundesgebiet entstanden.
Ihre Freundin könnte also (zur etwaigen Beschleunigung) mit einem deutschen nationalen (D) Visum nach Deutschland einreisen und beantragt anschließend eine Aufenthaltserlaubnis. Sie könnte ein nationales Visum beantragen, wenn Sie in Deutschland eine Arbeit gefunden haben oder wie gewünscht an einer deutschen Hochschule studiert.
Für etwaige Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und verbleibe mit besten Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
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Guten Abend Herr Becker,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Bezüglich der Abholung des Visums in Deutschland werden wir uns bei der Botschaft in Guatemala erkundigen.
Das D Visum ist ein guter Punkt. Die Beantragung dafür dauert dallerdings bis zu drei Monate. Damit fällt diese Option leider aus.
Wie könnten wir rechtssicher den visafreien Touristenstatus in das Studentenvisum umwandeln? Ist es möglich einen Rückflug ausserhalb des Schengenraums (zB Türkei) zu buchen, dort ein Wochenende zu verbringen und anschliessend am entsprechenden Stichtag mit dem Studentenvisum wiedereinzureisen?
Beste Grüsse
Grundsätzlich sieht das deutsche Aufenthaltsrecht keine Umwandlung eines Schengenvisums in einen Aufenthaltstitel vor. Es bestehen aber spezielle Ausnahmen, in denen eine solche Umwandlung dennoch möglich sein kann.
Nach der Ausnahmevorschrift § 39 Nr. 3 AufenthV kann ein Ausländer über die im AufenthG geregelten Fälle hinaus einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder auch verlängern lassen. Dies ist eine Sondervorschrift, die eingeführt wurde, um Aufenthaltsansprüche deren Voraussetzungen bereits alle vorliegen nicht noch in einem formellen Verfahren überprüfen zu müssen.
Allerdings schließt der § 39 Nr. 3 AufenthV explizit § 16b AufenthG (Aufenthaltserlaubnis zwecks Studium) aus…
Insofern raten tatsächlich auch Universitäten in Deutschland ausdrücklich von der Einreise mit einem Touristenvisum ab, wenn man studieren möchte! (zB: https://www.uni-giessen.de/de/internationales/studierenjlu/einreisen/visum)
Ein meist schnell zu erlangendes Touristenvisum lässt sich nämlich leider nicht in ein Visum für Studienzwecke umwandeln. Vielmehr muss man nämlich erst wieder ins jeweilige Heimatland reisen und bei der deutschen Botschaft dort ein entsprechendes Visum beantragen. All dies kostet Zeit und Geld.
Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen:
https://static.daad.de/media/daad_de/einreise_und_aufenthalt_januar_2017.pdf
Ihre Freundin kann also durchaus aus touristischen Gründen vorab nach Deutschland kommen. Aus den genannten formalen Gründen wird aber eine gewünschte Umwandlung zu einem Studiumvisum vor Ort leider nicht möglich sein.
Sie müsste also grundsätzlich formal das Verfahren für ein spezielles Studiumvisum durchlaufen…
Alles Gute und viele Grüße