Rostock - Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung: Vorschläge und Bewerbungen jetzt einreichen
Home
Navigation

Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung: Vorschläge und Bewerbungen jetzt einreichen

Pressemitteilung vom 15.05.2024

Stiftungsmittel aus der Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung sollen auch in diesem Jahr an Körperschaften bzw. Vereinigungen ausgereicht werden, die mildtätige Zwecke im Sinne der Stiftenden verfolgen. Die Höhe des Ertrages aus dem Jahr 2024 beträgt 5.815,95 Euro. Projektvorschläge und Bewerbungen können bis zum 31. August 2024 beim Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen und weitere Informationen sind im Amt für Finanzen und Planung - Jugend und Soziales erhältlich.

Clara Gütschow verstarb im November 1920 in Muralto bei Locarno im schweizerischen Kanton Tessin als Witwe des im Jahre 1917 verstorbenen Otto Gütschow aus Rostock. Die Verstorbenen hinterließen keine Kinder und somit die letztwillige Verfügung unter Mitwirkung des Rechtsbeirates der Schweizerischen Kreditanstalt in Zürich, dass die Stadt Rostock aus dem ihr zugefallenen Kapital eine Stiftung unter dem Namen „Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung“ errichtet und deren Organisation und Verwaltung übernimmt. Die Stiftung soll ihren Sitz in Rostock und den Zweck haben: „Suppenküchen und Teeanstalten sowie Wärmestuben für die Ärmsten der Hansestadt Rostock zu unterstützen, ohne Unterschied des Geschlechts, des Alters, der Konfession und des Standes.“

In Fortsetzung des Stiftungsgedankens hat die Hanse-und Universitätsstadt Rostock diesen letzten Willen in einer am 6. Februar 2002 beschlossenen Satzung aufgenommen und die „Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung“ gegründet. Seit 2002 erfolgt die Ausreichung der Erträge aus dem Stiftungskapital.


Linktipp:

Die Öffentliche Bekanntmachung vom 10. Mai 2024 steht unter der Adresse www.rostock.de/bekanntmachungen

oder direkt unter folgendem Link zur Verfügung:  Ottto-und-Clara-Gütschow-Stiftung