Bis zu zwei Jahre Haft drohen: Erstes Bundesland geht gegen Deepfakes vor

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Ein deutsches Bundesland will das Strafrecht reformieren. Bald könnte das Verbreiten von Deep Fakes mit hohen Geld- oder sogar Haftstrafen geahndet werden.

Deepfakes, also täuschend echte digitale Fälschungen, stellen eine zunehmende Bedrohung für die Persönlichkeitsrechte und die Demokratie dar. Die Bayerische Staatsregierung drängt auf eine Anpassung des Strafrechts, da die bestehenden juristischen Werkzeuge als nicht mehr zeitgemäß empfunden werden. Ein neuer Paragraf 201b im Strafgesetzbuch soll dem Missbrauch von Deepfakes entgegentreten und Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vorsehen.

Besonders schwere Fälle, wie die Verbreitung pornografischer Deepfakes, könnten zukünftig sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Die Staatsregierung legt ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von Frauen und Mädchen, die nach Schätzungen über neunzig Prozent der Opfer missbräuchlicher Deepfakes im Internet ausmachen.

Die Auswirkungen von Deepfakes auf Frauen und die Demokratie

Eine Person tarnt sich mit einem durch Deep Fake generiertem Gesicht

Besonders Frauen und Politiker sind häufige Opfer von Deepfakes.

Getty Images

Die missbräuchliche Verwendung von Deepfakes reicht vom Mobbing über Rachepornos bis hin zur Manipulation der öffentlichen Meinung. Bayern hat bereits auf den Justizministerkonferenzen 2021 und 2023 auf die Gefahren hingewiesen, sieht jedoch auf Bundesebene bislang zu wenig Handlungsinitiative. Die bayrische Forderung zielt darauf ab, ein starkes Signal für den Schutz der Persönlichkeitsrechte zu setzen und demokratische Prozesse zu sichern.

Insbesondere die manipulierten Darstellungen von Politikern oder gefälschte Anrufe in Wahlkämpfen zeigen die Tragweite des Problems. Mit dem neuen Paragrafen will die bayrische Staatsregierung daher auch solche Fälle von Manipulation abdecken und eine deutliche juristische Handhabe schaffen.

Das Original dieses Beitrages von Martin Gerke erschien zuerst bei Hardwareluxx

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