Der französisch-polnische Filmemacher Roman Polanski hat den Verleumdungsprozess um Missbrauchsvorwürfe gegen ihn gewonnen. Ein Pariser Gericht sprach Polanski frei, die zuständige Pressekammer stufte seine Äußerungen über die britische Schauspielerin Charlotte Lewis am Dienstag nicht als Verleumdung ein. Bei der Urteilsverkündung war der 90-jährige Oscar-Preisträger („Der Pianist“) nicht anwesend.
Lewis hatte gegen Polanski geklagt, der in einem Interview mit der Wochenzeitschrift „Paris Match“ ihre Vorwürfe des sexuellen Übergriffs als „abscheuliche Lüge“ abgewiesen hatte: „Die grundlegende Eigenschaft eines guten Lügners ist ein ausgezeichnetes Gedächtnis“, sagte der Filmemacher in dem 2019 veröffentlichten Gespräch.
Lewis hatte im Jahr 2010 bei einer Pressekonferenz behauptet, dass der Regisseur sie im Jahr 1983 vergewaltigt habe. Damals war die heute 56-Jährige 16 Jahre alt. Sie hatte gegen Polanski aber keine Klage eingereicht. Die Britin hatte unter seiner Regie in dem Abenteuerfilm „Piraten“ aus dem Jahr 1986 mitgespielt.
Bereits im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft daran erinnert, dass bei dem Gerichtsurteil weder über die Wahrheit der behaupteten Vergewaltigung noch über die Authentizität von Zitaten, die der Schauspielerin zugeschrieben werden, entschieden wird. Es ginge vielmehr darum, ob Polanski seine Meinungsfreiheit missbraucht habe oder nicht.
Zivilprozess in den USA
Im kommenden Jahr soll in den USA außerdem ein Zivilprozess wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung gegen Polanski beginnen. Eine namentlich nicht benannte Frau wirft dem Regisseur ebenfalls vor, sie vergewaltigt zu haben. Sie sei bei dem Vorfall vor rund 50 Jahren minderjährig gewesen.
Polanski ist sei 1978 vor den US-Behörden auf der Flucht, nachdem er wegen Sex mit einer Minderjährigen angeklagt wurde. Er hatte den unerlaubten Sex mit einer 13-Jährigen damals zwar zugegeben, jedoch eine Vergewaltigung abgestritten. Als sich ein Schuldspruch und eine Haftstrafe anbahnten, verließ er die USA und ist seitdem nicht zurückgekehrt.